7.Prozesstag – 10.1.2016 – Polizei bietet Hausbesitzern speziellen Räumungsservice um besser innerhalb von 24h räumen zu können. Akten nach wie vor unvollständig.

Halbach beginnt die Zeugenbefragung vom Einsatzleiter der 4.Hundertschaft Herrn Borsuzki ziemlich unmittelbar um 9h.

Er hatte mit seine Beamten den Auftrag zu räumen. Daher waren diese die eingesetzten Beamten die direkt am Haus zugange waren. Borsuzki selbst koordinierte aus seiner Wanne.

Er schilderte ca. 23h vor Ort gewesen zu sein, die 5. & 7. Hundertschaft waren schon da.

Gleich als sie ausgestiegen waren nahm er die Einwirkung von Böllerwürfen wahr. Sie beschlossen durch die Tür einzudringen zum Schutz gegen Böller & Farbe hatten sie Schilde. Zumal die Tür sehr gut durch den Eigentümer gesichert war haben sie sich immer wieder zurückgezogen. Die Nachfrage an diesen ob er Strafantrag gestellt habe bejate er und teilte mit dass das Haus schon einmal besetzt worden sei – auch damals war Borsuzki eingesetzt – deswegen habe er die Tür gesichert.

Daher versuchten die Beamten über die Tür des Nachbargebäudes rein zukommen. Letztlich seien sie wie beim 1. Mal über das Dach eingedrungen.

Von Kollegen habe er gehört im Haus seien Fallen und Flaschen mit irgendwelchem Inhalt. Personen befanden sich nicht im Haus, aber im Hof Personen im Gebüsch, bei denen es sich möglicherweise um die Täter handeln könnte.

Das als Tatort klassifizierte Haus habe er an die Kriminalpolizei übergeben, er meine Mordkommission und Staatsschutz.

10 Beamte haben Knalltrauma gehabt ca. 4h sein sie wieder in der Unterkunft gewesen und haben Feierabend gemacht.

Er erinnere sich, Hausbesetzungen gebe es immer wieder – in der Regel seien das „friedliche Begehungen“, eine Kontaktaufnahme möglich und 30min später alle wieder raus.

Halbachs Nachfragen ergaben:

  • Jeder Einsatzzug und die BFE habe Handkameras gehabt, in der Regel sein das 2 pro Zug die BFE 1, die 43ste habe keine gehabt. Die Aufnahmen werden dann gespeichert, das Original geht an die „VT“ (Verwaltung und Technik) und wird dort eingelagert. Dort könne auch das Gericht die Originale einsehen.

Zeitsprünge kann er sich nur dadurch erklären, dass die Kamera nicht lief.

  • Der Räumungsbefehl kam vom „FÜST“ (Führungsdienst) und hat in Hamburg allgemein die Befehlsgrundlage Häuser innerhalb von 24h zu Räumen wenn Strafantrag vorliegt.

  • Mit der äußeren Absperrung seien ca.300 Sympathisanten Richtung Fischmarktgeräumt worden, die gejohlt und geklatscht hätten, also zumindest nicht gegen die Besetzung waren.

  • Auf intensives nachhaken Halbachs bezüglich geflogener Gegenstände: Borsuzki saß Funk hörend im Fahrzeug, hat nichts gesehen (außer einem Farbeimer) und die Böller gehört. Von der Tür habe man sich zurückgezogen aufgrund der massiven Sicherung der Tür durch den Eigentümer – nicht wegen Bewurf. Ziel sei: reinkommen. Dinge so sie denn geflogen seinen müssten im Protokoll stehen, da es über Funk kam.

Eine Person zum gucken was so kommen könnte gab es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

  • Beharrliches Fragen betreffs einer weißen Tür: Seine Beamten arbeiteten direkt an der Tür mit Maschinen, es gab unter den Fenstern einen Sims und bei der Tür eine Einnieschung, man musste sich bewusst aus dem Fenster für die Farbe hinauslehnen, insbesondere schwere Dinge fallen nur gerade runter. Für ihn war klar es besteht keine Gefahr, die konnten weiter arbeiten. – nur wenn sie sich von der Tür weg bewegen mussten schwierig und gut es gab Knalltrauma. Er könne sich nicht daran erinnern das es Meldungen über eine weiße Tür gab. Daher auch nicht ob die Beamten an der 1. oder der 2. Tür zugange waren zu der Zeit.

  • Ihm bekannte Schäden sind 10 Verletzte (Knalltrauma) von denen er nicht weiß wie viele zum Arzt gegangen sind und Krankgeschrieben wurden. Eine Beamtin wurde vor Ort kurz durch RTW betreut er denk wegen Schock. Sachschäden müssten beim KFZ – Meister gefragt werden. Zu verschmutzter Kleidung weiß er nur dass neue Kleidung im Tausch besorgt wurde.

Ergebnisse aus Fragen des Beisitzers:

  • Die Helmnummern bezeichnen mit der 1.Ziffer die Hundertschaft mit der 2.den Zug. Er war mit 41,42 und 43 draußen. Seine ist 401. Es gibt auch 3verschieden Dienstellen dort ist 3 seine also 341.

  • Die Tür war durch den Eigentümer wirklich gut gesichert, mit Querbalken und weiteren Türen, die gegen geschraubt waren.

Die leicht ungläubige Frage eines Schöffen, ob Beamte nur Knalltrauma erlitten hätten ergänzte Borsuzki damit, dass er nicht wüsste ob es auch Prellungen gegeben habe.

Auftrag erhalten zu räumen, klare Befehlslage, nur Frage wie räumen.

Die erste Besetzung war ca.1 ½ Jahre vorher.

Geprüft ob Strafantrag vorliegt? PK21 (Mörkenstr.) gefragt ob Strafantrag bekannt, der Eigentümer war vermutlich ca.24h vor Ort und hat von seiner Sicherung der Tür berichtet. Strafantrag nicht gesehen.

Wann der Strafantrag gestellt wurde weiß er nicht, es sei nicht unüblich sich vor Hausbesetzungen ein Einverständnis zur Räumung zuholen. Grundlage sei nicht, dass der Besitzer sagt „ich lasse mein Haus verfallen – hier das Einverständnis“, sondern die Polizei nimmt nach Einschätzung einer Gefährdung (zb.wo steht es) Kontakt auf. Dies wird von der Verteidigung als echte Serviceleistung kommentiert.

2 Funkkanäle, einer zur FÜST, einer vor Ort

Es gab die BOA-Squattingdays, generell gibt es die AAO (allgemeine Aufbauorganisation) und dann die BAO (besondere Aufbauorganisation) da sei man dann Mitarbeiter einer besonderen Einheit, die in Einsatzabschnitte unterteilt ist (beispielsweise: EA Gefangenensammelstelle, EA Demonstration, EA Einsatzkräfte). Es gab EA Einsatzkräfte 1 & 2, das ist ungewöhnlich. Es wird vorher entschieden wie viele es gibt. Die Lageerkenntnisse waren zu unkonkret weil evtl. Demo und dann noch was.

An dem Abend war Witt, der Vertreter von Dudde, der Einsatzleiter der BAO. D.h. vermutlich hat Dudde den Tag- und Witt den Abendeinsatz gemacht.

Borsutzki meint die Info über die Besetzung sei über Twitter gekommen.

Konkret bekam er ca. 23h eine Meldung, war dann mit der 4. ca.23.30h am Fischmarkt er wusste, das die 3. und 5. Hundertschaft schon vor Ort war. Der FÜST führt den Einsatz, er erhielt den „EA Hausräumung“, die 5.war für die äußere Absperrung, die 3.zum Rücken freihalten. Wer was macht hat Witt entschieden. Weitere Lagemeldungen hatte er nicht, brauchte er seines Erachtens auch nicht, er habe es dann ja gesehen.

Eine Kommunikation zwischen der AAO (zb der Mörkenwache und deren Zivis) und der BAO sei ihm nicht bekannt und er wüsste auch nicht warum es so sein sollte. Die Zivis seien ja immer da, das sei AAO und nicht der BAO unterstellt. Dies laufe getrennt und sei vermutlich auch Witt nicht bekannt gewesen.

Gegen 2:30 habe er den Tatort an die Mord- und die Staatsschutzkommission übergeben. Seine Beamten seien nicht rein gegangen. Allein aufgrund der Tatsache, dass Kollegen hätten getroffen werden können, und dass es ein Tatort war. Auf die Frage der Verteidigung, ob die Mordkommission sie gebeten habe einen Bericht zu schreiben, antwortet Borsutzki: Nein, das habe auch wenig Sinn, da alles auf die Minute dokumentiert wäre. Er gehe davon aus, dass die Existenz der Dokumentation bekannt ist. Diese schreibt der Schreiber. Wer dieser war, wisse er nicht. Er habe auch mit jemanden vom LKA7 gesprochen, wisse aber nicht mit wem. Nachdem Einsatz sei er auch nicht vernommen worden, o.ä.

Auf den Einsatztag bezogen antwortet er darauf, ob es weitere Überlegungen gab, in das Haus zu gelangen, dass es übers Dach funktioniert habe, von der Rückseite des Hauses habe es keine Meldungen gegeben, der Kellerschacht war nicht im Gespräch. Entgegen dem üblichen Vorgehen Kontakt aufzunehmen, sei durch den Bewurf klar gewesen, es gäbe kein Interesse an einem Gespräch. Er habe die Entscheidung getroffen mit der Räumung zu beginnen, da Straftaten aus dem Haus verübt wurden, wollte er der Personen habhaft werden.

Absperrungen gebe es immer vorher, aber natürlich habe er den kontinuierlichen Bewurf durch Räumung verhindern wollen. Normalerweise sei Kommunikation möglich, dann würde erstmal geguckt und sich ein Überblick verschafft. Über den Bewurf gab es vor Ankunft keine Meldungen. Im Moment des Bewurfs sei klar gewesen rein zu müssen, weil was wenn nicht. Rücksprache zb auf politischer Ebene gibt es nicht. Er arbeite seit 3 Jahren in diesem Bereich und seit über 30 Jahren bei der Polizei.

Er wisse nicht, wann die Entscheidung fiel übers Dach ins Haus zu gelangen. Der direkte Weg durch die Tür sei immer besser und es gebe auch einen Handwerkerstolz. Nach ca. 30-45 Minuten fand der Wechsel von der ersten zur zweiten Tür statt, ca. 30 Minuten später seien sie auf dem Dach gewesen. Es wurde nicht bereits an der ersten Tür mitgeteilt übers Dach zu gehen, obwohl dies auf dem Video zu hören ist. Es war auch eine Überlegung sich zurück zu ziehen, da das Wurfmaterial irgendwann zu Ende geht, dies war jedoch nicht absehbar, weil die ganze Zeit was flog. Der Wechsel an die zweite Tür fand statt, da der Eigentümer sagte, die erste Tür selbst gesichert zu haben. Auf die Frage wann das PK21 gefragt wurde, ob Strafantrag vorliegt, antwortet er, die Befehlslage zu räumen bestehe dann, wenn Strafantrag vorliegt. Ansonsten würde das SOG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz) angewandt und Platzverweise erteilt.

Auf die Frage der Verteidigung, ob er was dazu sagen könne, dass die Polizei Türen aus dem Fenster warf, ist seine Erwiderung, es habe keinen Befehl gegeben, da aufzuräumen, dies wäre auch fatal. Ob die Existenz des Strafantrags über die FÜST lief oder das PK21 erinnere er nicht, dieser lag aber dem PK21 vor. Die Einsatzdokumentation des Schreibers basiere darauf, dass dieser zwei Funkgeräte hat und er zudem manchmal konkret angesprochen würde, ob er das notiert habe. Die Funkprotokolle wurden vermutlich nicht gespeichert, da er keine Informationen erhalten habe, dass dies passiert, was datenschutztechnisch sonst ja so sein müsste.

Die Befehlslage innerhalb von 24 Stunden grundsätzlich zu räumen stamme von 2009 durch Born und sei Teil der Handlungsanweisungen. Vorbesprechungen zu Besetzungen im Hinblick auf die Squatting Days habe es nicht gegeben, er wüsste auch nicht warum. Überlegungen, dass sich das Ganze von selbst erledigen könne, gab es nicht.

Die Verteidigung beantragt die Einsatzdokumentation und den Strafbefehl beizuziehen. Diese Frage will Halbach prüfen, wenn der Zeuge entlassen ist. Die Verteidigung widerspricht der Entlassung, da der Zeuge denkt, man könne in der Dokumentation nachlesen. Der Zeuge könne auch in Abwesenheit entlassen werden. Halbach will den Zeugen dennoch entlassen. Auch der Kammerbeschluss lautet den Zeugen zu entlassen, soweit die Verteidigung weitere Fragen habe, würde er erneut geladen. Zudem will die Kammer sich die Einsatzdokumentation zufaxen lassen. Der Zeuge wird entlassen.

Halbach verliest, dass aufgrund seiner Gegenvorstellung die Aussagen des Zeugen Richters auf die Fragen 1-3 vom LKA erweitert wurden. Dies bedeutet für das nächste Mal 9 Uhr Nikolaus, 13 Uhr noch mal Richters. Die nach der Mittagspause erhaltenen Kopien der Einsatzdokumentation schneidet die Uhrzeit ab, daher würden neue Kopien angefertigt.

Daraufhin beantragt die Verteidigung Unterbrechung bevor nun der Zeuge Strohmann gehört wird. Der Zeuge Borsutzki sei gegen den Widerstand entlassen worden und die Akte unvollständig, da auch die Dokumentation der 3. und 5. Hundertschaft in der Akte fehlt, sowie der Strafantrag. Die Dokumentation der 4. Hundertschaft ist eben erst ausgeteilt worden und konnte noch nicht gelesen und abgeglichen werden. Diesem Antrag schließen sich alle Verteidiger an.

Halbach will dem Unterbrechungsantrag grundsätzlich nachkommen, beschließt aber zunächst die fehlenden Einsatzprotokolle einzuholen.

Kommenden Montag daher: 9h Einsatzprotokolle, 11:30 Richter, 14h Nikolaus

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