17.10.2016 Die Staatsanwaltschaft beginnt ihr Plädoyer

Nachdem Richter Halbach den Tag über die letzten Anträge der Verteidigung abgelehnt hatte, hat er um 15:50 die Beweisaufnahme geschlossen.
Danach fragt er ob der Staatsanwalt in den verbleibenden zehn Minuten sein Plädoyer halten will und ist überrascht, als dieser verkündet das würde ihm zeitlich reichen.

Der Staatsanwalt führt aus, dass ohnehin alle sein Plädoyer zu dem geständigen Angeklagten kennen würden. Er wolle sich nun nicht wiederholen.

Zum Sachverhalt gehe er davon aus, dass die Angeklagten mit anderen in das Haus eingedrungen seien und sich dort unberechtigt aufgehalten hätten. Als die Polizei kam hätten sie sich mit Gewalt und Gegenständen gewehrt. Dadurch seien mindestens zehn Polizisten verletzt worden bzw. hätten ein Knalltrauma und es sei Sachbeschädigung begangen worden und Polizeiautos seien besudelt.
Der Sachverhalt beruhe auf Bildern, Aussagen von Polizisten und auf dem Geständnis des fünften Betroffenen.

Die vier Angeklagten seien im Hinterhof festgenommen worden. Die Polizei-Absperrung sei zwar lückenhaft gewesen aber es wäre lebensfremd wenn jemand von Außen da durch gehen würde. Außerdem sei DNA gefunden worden.

Auf den Videos will er Leute erkannt haben, auch wegen ihrer Buttons.

Er habe keine Zweifel, dass die Angeklagten im Haus gewesen seien.

Rechtlich sei das für ihn, tateinheitliche Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch etc.

Zum Vorwurf des versuchten Totschlag führt er aus er gehe zwar von Tateinheit aus, also dass alles gemeinsam geplant und begangen sei. Er gehe aber auch davon aus, dass niemand ernsthaft verletzt werden sollte. Bei den verbliebenen Angeklagten sei es nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass sie diesen Konsens verlassen haben.

Es bleibe die Frage was erzieherisch nötig sei. Er fordert eine Jugendstrafe für alle vier verbliebenen Angeklagten.

Entscheidend für das Strafmaß sei ob und in welchem Umfang sich der Charakter manifestiert habe. Charakterliche Mängel würde er bei allen Angeklagten sehen. Erziehungs- und Charaktermängel habe die Beweisaufnahme ergeben.

Es bedürfe eines längerfristigen pädagogischen und erzieherischen Auftrag, also einer Jugendstrafe.

Wie diese zu bemessen sei, die Tat liege zwei Jahre zurück, es gebe keine bleibenden Schäden usw. sei die Frage. Auch der Tatgrund gegen Spekulanten müsse gesehen werden, er rechtfertige aber keinen derartigen Gewaltexzess. Zum Teil seien die Angeklagten bereits in U-Haft gewesen.
Das Gesamtbild eines guten, organisierten Vorgehens präge für ihn das Tatgeschehen.

Ein Anwalt habe sich empört als ein Polizist in einem Video gesagt habe „Nun gehen wir da rein und dann kriegen die den Arsch voll“. Wie schlimm müsse dieser Verteidiger dann die Ereignisse finden? In der Verhandlung sei von der Verteidigung die Opfer- und Täterrollen verkehrt worden. Die bösen Polizisten und Spekulanten auf der einen und die Angeklagten die alles richtig gemacht haben auf der anderen Seite.

Er sei nun fertig, da es nun 16 Uhr sei würde er sich zur Strafbemessung in der nächsten Sitzung äußern.

Diese ist am 31. Oktober, der 24.10. fiel aus wegen „Ferien“.

This entry was posted in Prozessbeobachtung. Bookmark the permalink.