Auch der zweite Prozesstag war wieder ein kurzer. Nachdem die Verhandlung eine Stunde später, aufgrund der Verspätung eines der Angeklagten, beginnen konnte, ermahnte Richter Halbach diesen zunächst zu Pünktlichkeit und kündigte andernfalls Maßnahmen an, die er aber nicht benannte. Über diese Maßnahmen könne der Angeklagte sich von seinen Verteidiger_innen aufklären lassen.
Daraufhin verkündete der Richter Beschlüsse zu den Anträgen der Verteidigung von letzter Woche:
Sowohl die Anträge auf Rückversetzung ins Zwischenverfahren und Aussetzung der Hauptverhandlung, als auch der Antrag auf Verlegung in einen anderen Saal lehnte er ab. In der Begründung gab er an, dass die nach wie vor fehlenden Aktenteile keine Relevanz für die Verteidigung hätten und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Es sei die Aufgabe der Staatsanwaltschaft verfahrensrelevante Informationen auszuwählen und keinesfalls notwendig alle in den Ermittlungen gesammelten Informationen an die Verteidiger_innen weiterzuleiten.
Auch die Aussetzung der Hauptverhandlung sei für die Verteidigung der Angeklagten nicht notwendig.
Das Festhalten am Staatsschutzsaal begründete er mit der Räumung des Zuschauerraumes am ersten Prozesstag des geplatzten 1.Versuchs des Verfahrens und einem Angriff auf das Gerichts- und Strafjustizgebäude unter Bezugnahme auf den Prozess am 10.10. dieses Jahres. Dass beides erst nach der Eröffnung der Hauptverhandlung in diesem Saal stattgefunden hat und damit weiterhin die grundlegende Begründung für die Anordnung in diesem Saal zu verhandeln fehlt, tauchte in der Begründung nicht auf.
Bevor Halbach die Angeklagten einzeln nach ihrer Absicht sich einzulassen fragen konnte, wurde durch einen Anwalt ein Antrag auf Verlesung einer Gegenerklärung zur Anklageschrift gestellt.
Damit endete der heutige Prozesstag, der aufgrund persönlicher Gründe eines der Angeklagten nur kurz angesetzt war.