Aufgrund der Verspätung eines Angeklagten begann der Prozess am heutigen Montag mit 50minütiger Verspätung. Nachdem Richter Halbach die Gründe für die Verspätung in Erfahrung brachte, beantragte der Staatsanwalt Haftbefehl gegen den betroffenen Angeklagten, riet allerdings auch dazu diesen außer Vollzug zu setzen. Ein Rechtsanwalt widersprach der Annahme, dass die vorliegende Verspätung einen Haftbefehl rechtfertigen würde und Richter Halbach verschob die Entscheidung darüber auf einen späteren Zeitpunkt am selben Tag.
Anschließend wies Richter Halbach einen erneuten Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung aufgrund von nach wie vor unvollständiger Aushändigung der Beweismittel an die Strafverteidiger ab um das am letzten Verhandlungstag angefangene Video weiter vorzuführen. Dem folgten drei weitere Videos vom Abend der Besetzung. Zu sehen sind vermummte Personen, die unterschiedliche Gegenstände aus den Fenstern des besetzten Hauses werfen. Allerdings ist nicht zu sehen in wie fern die Gegenstände zielgerichtet geworfen wurden und in wie fern eine direkte Gefahr für die eingesetzten Bullen davon ausging.
Richter Halbach musste von einem der Anwälte darauf aufmerksam gemacht werden, dass in den verlesenen Formblättern zu den Videos ein immer wiederkehrender Fehler enthalten war. Darin war die Rede von der Übergabe von Beweismitteln am 17.03.2014, also Monate vor der Besetzung. Er konnte dazu nichts sagen und nahm den Hinweis lediglich zur Kenntnis. Des Weiteren machte einer der Verteidiger darauf aufmerksam, dass die Kommentare der Beamten in den Videos keinesfalls neutrale Beschreibungen der Situation sondern Interpretationen seien.
Nach dem letzten Video zog die Kammer sich zu einer Beratungspause zurück. Am Ende dieses Verhandlungstages erließ Richter Halbach dann tatsächlich Haftbefehl gegen den am Morgen verspäteten Angeklagten. In der Begründung verwies er auf eine vorangegangene Verspätung sowie das nicht Erscheinen eines Angeklagten in der letzten Woche, bevor er den zugehörigen Verschonungsbeschluss verkündete. Heißt: Es gibt einen rechtskräftigen Haftbefehl, der allerdings bis auf weiteres nicht vollstreckt wird. Er betonte, dass es sich um einen Warnschuss an alle Angeklagten handele und kündigte an den Haftbefehl bei weiterer Verspätung vollstrecken zu lassen.
Eine beantragte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des vorsitzenden Richters zur Vollständigkeit bzw. Unvollständigkeit der Akten wies er zurück.
Des Weiteren wies er den Antrag auf Entfernung aller Polizeibeamten aus dem Gerichtssaal und die Auskunft darüber welche Beamten im Gerichtsgebäude an den Verhandlungstagen eingesetzt waren und sind zurück. Die entsprechenden Namen müssten dem Gericht nicht bekannt sein, Amtshilfeantrag sei nicht verneint worden – aber mehr auch nicht bekannt.
Ferner sei es kein Problem wenn im Gericht eingesetzte Beamte auch als Zeug_innen in Betracht kämen. Diese seien schließlich außerhalb des Saales eingesetzt und nur bei Unterbrechung der Sitzung, etwa zur Räumung des Zuschauerraumes, im Gerichtssaale selber anwesend.
Nächster Verhandlungstermin ist Montag, 21.12. um 10.00Uhr. Vormittags sollen drei weitere Videos gezeigt werden und zu 13.30 Uhr ist der erste Zeuge im Verfahren geladen.