Zu Beginn des Prozesstages äußert Richter Halbach, dass ihm zugetragen worden sei, dass eine Person am letzten Prozesstag bei der Verkündung des Haftbefehls dem Gericht einen „Stinkefinger“ gezeigt habe. Er bedauerte diese Person nicht mehr ausfindig machen zu können und kündigte bei zukünftigem vergleichbarem Verhalten aus dem Zuschauerraum Konsequenzen an.
Dann wurden 5 Videos gezeigt.
Bemerkenswert ist, dass es sich bei dem ersten Video des heutigen Tages um ein Pressevideo handelte, dass bereitwillig zur Verfügung gestellt wurde.
In den Videos waren Eindrücke des Abends aus verschiedenen Perspektiven zu sehen. Es gab Sequenzen, in denen Unterstützer_innen vor dem Haus zu sehen waren, Bilder vom Geschehen an der Hausfront, Rückansichten des Hauses und dem dort stattfindenden Polizeieinsatzes und das Eindringen einer BFE-Einheit in das Haus über die Dachluke. Ferner sind die Festnahmen von fünf der Beschuldigten außerhalb des Hauses dokumentiert. In den Videos sind wieder mehrere Schnitte und Zeitsprünge aufgefallen.
Während des ersten Videos verweigerte Richter Halbach eine Unterbrechung, damit eine angeklagte Person, der es offensichtlich nicht gut ging, zu Toilette gehen konnte. Er bestand darauf das Video zu Ende laufen zu lassen und unterbrach erst dann.
Während eines Videos mahnte der Richter an, dass im Zuschauerraum ein Kleinkind zu hören sei und wies Zuschauer_innen an dies zu unterbinden. Nach einem Zwischenruf aus dem Zuschauerraum diesbezüglich forderte er die rufende Person möge sich zu erkennen geben. Als dies nicht geschah äußerte er seine Enttäuschung über die Zuschuer_innen und meinte diese seien doch sonst so mutig, würden sich aber auf seine Nachfrage in der Masse verstecken. Eine Verteidiger_in bat Halbach daraufhin die Zuschauer_innen doch bitte nicht zu provozieren. Richter Halbach bedankte sich für diese nach seinen Worten „staatstragende Äußerung“.
Im Anschluss an die Videos gab es eine Erklärung der Verteidigung, dass aus dem Videomaterial hervorginge, dass das aus dem Haus herabfallende Waschbecken den Vorwurf der versuchten Tötung nicht rechtfertige. In der Argumentation dazu wurde benannt, dass Fallwinkel der Bruchstücke, Vorbereitung der Polizisten auf herabfallende Gegenstände und nicht zielgerichtetes Werfen Folgen wie schwerwiegende Verletzungen oder gar Tötung unmöglich machten.
Im Anschluss daran befragte Richter Halbach den ersten Zeugen, Herrn Richters vom LKA, Staatsschutz Links- und Rechtsextremismus, den nach eigenen Angaben „Fallführer“ in den Ermittlungen zum aktuellen Verfahren. Richters begründete die Zuständigkeit des Staatsschutzes dadurch, dass politische Positionierungen durch die „Tat“ vertreten worden seien. Auf Nachfrage von Halbach stellt Richters da, dass sich die Ermittlungsergebnisse bezüglich der Angeklagten auf eine Zeugenaussage stützen. Dieser Zeuge will über eine dritte Person von der Beteiligung von drei der Angeklagten an der Besetzung erfahren haben und hat einen der Angeklagten auf einem ihm vorgelegten Bild identifiziert. Ferner berichtete Richters von spurenkundlichen Untersuchungen im Haus und der Sicherstellung von Asservaten. Er gab an, dass in den Filmen zu sehende Kleidungsstücke den Angeklagten zuzuordnen seien und bei einem Angeklagten ein Rucksack sichergestellt wurde, der einem im Video auftauchenden ähnlich sehe. Außerdem sprach er davon, dass sich an sichergestellten Gegenständen DNA-Spuren der Angeklagten befänden. Er konnte weder benennen wo diese Spuren sichergestellt wurden, noch welchen Angeklagten diese im Einzelnen zuzuordnen seien.
Die Telekommunikationsüberwachung eines der Angeklagten brachte, laut Richters keine tatrelevanten Ergebnisse zum Vorschein, sondern führte nur zu dem Ergebnis den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln. Während der Zeugenbefragung bügelte Richter Halbach Kommentare der Verteidigung zu der laufenden Befragung ab und machte deutlich, dass er bei dieser nicht unterbrochen werden wollte. Nachfragen zur Aussagegenehmigung des Zeugen blieben unbeantwortet.
Während der Befragung verließ der beisitzende Richter den Verhandlungssaal, woraufhin Halbach die Sitzung sofort für zehn Minuten unterbrach. Kurz darauf forderten die anwesenden Justizbeamten die Zuschauer_innen auf den Sitzungssaal zu verlassen und gaben beiläufig an, dass der Prozesstag beendet sei. Der anwesende Richter wurde von Zushauer_innen aufgefordert den Verhandlungstag offiziell für beendet zu erklären. Richter Halbach forderte eine Person aus dem Zuschauerraum auf zu ihm vorzutreten. Betreffende Person kam der Aufforderung der Justizbeamten den Sitzungssaal zu verlassen nach und wurde von selbigen beim Versuch das Justizgebäude zu verlassen auf dem Flur daran gehindert und dazu aufgefordert Halbachs Aufforderung nachzukommen. In dieser Situation kam Halbach unter Anwesenheit mehrerer Zuschauer_innen in den Flur und forderte die Person auf mit ihm mitzukommen. Währenddessen blockierten Justizbeamte den Weg. Sie wollten betreffende Person nicht durchlassen, alle anderen schon. Die Zuschauer_innen blieben jedoch gemeinsam im Flur und forderten ein gemeinsam das Justizgebäude verlassen zu können. Als Halbach merkte, dass er sich in dieser Situation nicht durchsetzen konnte, drehte er sich um und schubste eine dabeistehende Person im Weggehen grundlos. Beim Verlassen des Gebäudes wurden Zuschauer_innen von Justizbeamten bedrängt und angepöbelt. Herbeigerufene Polizei traf ein, als sich keine Zuschauer_innen mehr im Justizgebäude befanden.
Kommt zu den weiteren Verhandlungstagen!
Nächster Termin: 04.01.2016 09:00 Uhr