Der Tag beginnt verspätet da einer der Betroffenen nicht da ist. Halbach lässt zu Protokoll nehmen, dass er nicht da ist und es der Verteidigung nicht gelungen ist telefonisch Kontakt aufzunehmen. Der Staatsanwalt beantragt daraufhin polizeiliche Vorführung. Dies sei gegenüber einem Haftbefehl die mildere Maßnahme. Das Gericht berät und ordnet dann eine polizeiliche Vorführung bis 11 Uhr an.
Nach der 1 ½ stündigen Pause stellt sich heraus, dass der Betroffene verschlafen hat. Für seinen Erschöpfungsschlaf entschuldigt er sich beim Gericht. Halbach ermahnt ihn und kündigt bei einer Wiederholung weitere Maßnahmen an. Dies gelte auch für die anderen.
Halbach berichtet, dass er die Akte (betreffs der Person bei der am 26.1. eine Hausdurchsuchung stattfand) erhalten hat und sie an die Verteidigung weiterleiten hat lassen. Dort ist sie aber nicht angekommen. Es handelt sich um zwei Leizordner. Halbach will dennoch Zeugen vernehmen, der Verteidigung am kommenden Montag gelegenheit zur Stellungnahme geben und dann erst über die Aussetzungsanträge entscheiden.
Die Verteidigung beantragt nochmals die Aussetzung. Die fehlende Akte ist umfangreich, es hat Telekommunikationsüberwachung und Observationen gegeben. Halbach meint dies habe keine Auswirkungen auf die nun zu hörenden Zeugen.
Die Verteidigung besteht jedoch darauf, dass sie zu jederzeit auf dem Sachstand sein muss. Dies ist eine grundsätzliche Verfahrensrechtliche Frage.
Das Gericht zieht sich zurück zur Beratung und verkündet danach, dass der Prozess für heute unterbrochen wird, damit die Verteidigung die Möglichkeit hat die Akte zu erhalten und durchzuarbeiten. Als besonders misslich wird empfunden, dass diese bei einem kleinen Teil der Verteidigung angekommen ist und bei den anderen nicht.
Der Prozesstag endet um 11:20 Uhr. Am kommenden Montag (15.2.2016) sollen folgende Polizist_innen verhört werden: 9h: Kilz, 10h: Lehmann, 11h: Posselt, 13h: Ritter, 14h: Staack