Der Tag beginnt mit der Weiterführung der Vernehmung des Polizei-Zeugen Staak. Um wieder rein zu kommen rekapituliert er, dass er letztes mal gefragt wurde wie er sich vorbereitet habe, dass sie Unterricht vom LKA7 bezüglich Gerichtsverfahren bekommen haben, wie zb. das sie die Wahrheit sagen sollen. Halbach kommt noch mal auf seine Erzählungen des Einsatztags – das er als Teil der Tauchergruppe da ankam, dann kam ein komplettes Waschbecken, als noch nicht gearbeitet wurde; er von weißem Nebel mit Kratzen im Hals sprach, dann beim arbeiten am Nachbarhaus habe er einen Schmerz in der rechten Gesäßhälfte verspürt.
Von Halbach weiter befragt ergänz er: sein Gesäß habe nicht lange wehgetan, ca. 1/2Stunde. Er habe da einen 2-3cm langen roten Strich gehabt – erinnere sich jedoch nicht, ob er so gelenkig war es selbst gesehen zu haben.
Anfangs habe er an beiden Ohren Hörschutz getragen, nach der Farbdusche, die sein Visier traf & spätestens durch seine Wischversuche komplett voll war und dem darauf folgenden Helmwechsel war der vermutlich rechte Hörschutz weg (zumal im linken der Hörschlauch für den Funk war). Am folgenden Tag habe die Ärztin zu ihm gesagt, dass Hörschutz eh nichts bringen muss, da Knall sich auch über Knochen übertragen würde. Er habe alles gedämpft gehört und sie habe ihn über’s Wochenende krankgeschrieben. Am nächsten Morgen habe er aber wieder gut gehört und er habe keine bleibenden Schäden. – Bezüglich der Vorbereitung zum Prozess: Borsuzki habe einen Unterricht gegeben, wie der Raum aufgebaut ist.
An Sympathisanten vor Ort erinnert er sich nicht, er habe aber gehört, dass diese als sie an der 2. Tür arbeiteten Wurftipps riefen.
Wenn er was auf sein Schild draufbekommen habe, dann würde sich sein Arm bewegt haben. Ein zerbrochenes Waschbecken habe er eben sowenig wie eine Tür mitbekommen. Ob er vor Bewurf gewarnt wurde/hat – beantwortet er: er erinnere nur, dass 1 Kollege sich für Warnungen über Funk bedankt habe, er selbst habe dies nicht mitbekommen.
Nun befragt ihn die Verteidigung. Zunächst ging es um die beiden Unterrichte und die Nachbesprechung. Der Unterricht des LKA7 war laut Staak rein rechtlich auf diese Verhandlung bezogen. So erinnert er, dass wenn sie in ihrer Privatzeit kommen Kosten erstattet bekommen, dann die Privatadresse aber Teil der Akte würde. Es habe ½ – ¾ Stunde gedauert. Eine Frau, die er als Blond ca. 30-35Jahre alt ohne Brille erinnert, habe den Unterricht gegeben. Teilgenommen habe der Technische Zug (DE 343) und Kollegen des BFE (kein kompletter Zug) insgesamt ca. 30 Personen, so zb. Koch, Lehmann und Aden. Die Frau des LKA habe gesagt, über das Verfahren selbst dürfe sie nichts sagen, nur rechtliches. Es ging darum, dass die Privatadresse nicht genannt werden muss, dass die Verteidigung versuchen wird die gleiche Frage 3 mal unterschiedlich zu fragen, sie auf gepflegtes Äußeres achten sollen (z.B. Anzug oder Uniform), sie immer höflich bleiben und immer die Wahrheit sagen sollen, bei zu persönlichen Fragen aber auch die Öffentlichkeit ausschließen könnten. Am Anfang müsse eine Zusammenfassung des Einsatzes gegeben werden. Auf wessen Initiative die Veranstaltung stattfand weiß er nicht, er ist nicht mehr im Technischen Zug, sondern nun im Technischen Lager, aber verpflichtend war die Teilnahme nicht.
Den anderen Unterricht hatte Borsuzki angeboten zu halten, dieser habe etwa eine 1/4h gedauert. Dieser habe den Aufbau des Gerichtsaals erklärt. Er wisse nicht genau wie er das weiter beschreiben soll, Borsuzki arbeite mit einem Zahlensystem um Personen zu klassifizieren. Wie genau wisse er nicht, das habe ihn auch nicht interessiert, der Kollege „lebe“ das – immer. Es sei eine Einteilung der Haupteigenschaften er meine von 1-9. Dieser habe nicht alle zugeordnet, aber z.B den Vorsitzenden und würde auch nichts daran knüpfen. Borsuzki gebe auch Unterricht zu diesem System, welches wohl auch googlebar sei. Er habe darauf hingewiesen nur über den Aufbau zu sprechen und sagte, dass die Vernehmung 3h dauerte. Ein Großteil der Fragen sei nicht konkret zum Verfahren gewesen. Vermutlich habe er den Unterricht zur Beruhigung gegeben, da dieses ja ein anderes Verfahren ist und Kollegen schon ein bisschen Aufgeregt seien. (Halbach unterbricht immer wieder und teil stolz & begeistert damit bestimmt eine 1 zu sein)
Andere Maßnahmen zur Beruhigung gebe es auch, es werde täglich ein Fahrer gestellt, damit nicht das private Auto genutzt werden müsse. Diesmal habe ihn auf seine Anfrage Herr Bergmann aus dem Techniklager gefahren letztes Mal Herr Schulz aus dem T-Zug. Beide waren am Einsatz nicht beteildigt. Später in der Befragung sagt er, der Fahrdienst sei seiner Meinung nach so organisiert, dass geguckt würde wer Zeit hat und nicht dabei war und er habe dann gefragt wo er sich melden müsse.
Die Nachbesprechung muss laut seiner Erinnerung am Freitag oder Montag nach dem Einsatz stattgefunden haben. Alle die wollten hätten reihum was dazu gesagt wie es gelaufen ist, was besser zu machen wäre und wie sie sich gefühlt haben. Gedauert habe das nicht mehr als 1 Stunde. Vermutlich habe Baden angefangen, anwesend waren auch Nikolaus und Ritter. Es sei da auch etwas entwickelt worden.
Ob er vor oder nach dieser Besprechung vernommen worden sei weiß er nicht mehr.
Mit Kollegen habe er „ja klar“ schon während des Einsatzes und danach gesprochen.
Seinen Vermerk habe er noch in der Nacht geschrieben. Er meint das LKA habe das gewollt und es sei über Baden oder Oldenbusch gelaufen. Es sollten vermutlich wegen der Adhäsionsanträge nur die verletzten Beamten einen Bericht schreiben. Wo er schrieb erinnert er nicht, sie sind bis auf ein GruKaW (Gruppenkraftwagen) vom Einsatzort weg. Sie haben sich Räume gesucht auch zusammen mit eingesetzten Kollegen. Dabei haben sie auch miteinander gesprochen.
Zur Vernehmung kamen 3 vom LKA, einer mit Diktiergerät. Ihm seinen auch Fragen gestellt worden, aber er erinnere nicht wie viele. Soweit er weiß hat er auch nie etwas unterschrieben.
Wie es zu dem Adhäsionsantrag gekommen ist beantwortet Staak mit der Vermutung diesen an dem Abend noch in Zusammenhang mit dem Vermerk gestellt zu haben, da ja nur die verletzten Beamten einen solchen an dem Abend schreiben sollten. Er vermutet, dass die Führung so etwas sagte wie „wenn ihr vielleicht Schmerzensgeld haben wollt dann…“, es müsse dazu ein Formular im System geben. Im weitern haben sie die Anträge zurückgezogen, er wurde, meint er von der Geschäftleitung darauf hingewiesen, dass Baden sich Rechtsanwaltliche Hilfe geholt habe und da keine konkrete Person benennbar ist nicht funktioniert. Die Rücknahme erinnert er als formlos, er habe danach gesucht, vermutlich habe er eine e-mail bekommen und das genommen. Unterschreiben musste er nicht.
Wenn er von Kollegen wusste, dass sie schon bei der Verhandlung waren sei er hingegangen und habe gefragt wie es so war und so.
In der weiteren Befragung zu seinem Adhäsionsantrag sagt er erinnert sich nicht genau wann er den gestellt hat, da es in der Nacht ne blöde Uhrzeit war. Die Rücknahme war im September oder Oktober letzten Jahres, da gab es die Ladungen in dem Zuge wurde er darauf hingewiesen ihn zurück zunehmen.
Den Zusatzbericht habe er mit Lehmann gleichzeitig im Raum geschrieben. Ob ihm der Bericht vorgelegen habe, beantwortet er so, dass es im System möglich sei den Bericht eines anderen zu öffnen. Abgeschrieben habe er aber nicht, vielleicht abgeglichen, im Kopf seien diese ja immer gleich, z.B. die Verletzung ist ja nur ihm passiert. Auf die Frage, ob ihm aufgefallen sei, dass die berichte fast wortgleich sind sagt Staak, es wäre möglich, dass sie arbeitsteilig vorgegangen wären einer den Vermerk und einer den Adhäsionsantrag geschrieben habe und dann jeweils leicht Veränderungen vorgenommen haben. Auf Nachfragen ob er dies Erinnere oder spekulieren würde erwidert er, dass er sich nicht erinnert und dass er, ja es für möglich halte dass ein Bericht übernommen wird und leicht verändert. Ob auch Wahrnehmungen übernommen wurden verneint er, nur allgemeines. Auf eine Vorhaltung sagt er, er hab ja nicht geschrieben, „ich habe gesehen“. Auf die Frage wie das jetzt zu verstehen sein soll. Interveniert Halbach mit Fragen: Es gab Übereinstimmungen, ob er wisse wer welchen Text geschrieben hat? – nein. Dann ließt Halbach die Passage:„…ich hatte Angst um meine körperliche Unversehrtheit“. Staak erwidert darauf, das sei eine allgemeine Beamtendeutsch-Formulierung und nicht wie man sich tatsächlich gefühlt habe.
Darauf fragt Halbach ob es Vorgaben gab. Es gab laut Staak die Vorgabe, dass nur Verletzte schreiben, sich kurzfassen sollen und daraus hervorgehen soll wie es passiert ist. Er könne sich auch nicht daran erinnern einen Dienstunfallbericht geschrieben zu haben und denkt, dass der Vermerk dafür benutzt wurde – den Unfallbericht hat einer für alle geschrieben.
Auf die Frage der Verteidigung, ob es einvernehmlich war wenn der Bericht so entstanden ist wie vermutet, antwortet Staak, dass er denkt ja. In der weiteren Befragung sagt er, dass der Hauptgeschäftsführer Herr Müller den Dienstunfallbericht geschrieben hat – den er meint nicht unterschrieben zu haben. Um die Rücknahme des Adhäsionsantrags sei er drumrum gekommen. Und die Frage ob Berichtesformulierung nicht so beliebt ist bestätigt er, mit dem verweis, dass er ja schon gesagt habe, das es eine blöde Uhrzeit war.
Ob er die Schmerzen im Gesäß auch im Vermerk erwähnt habe müsse er nachlesen. Die Nachfrage der Verteidigung das im Vermerk die Verletzung hervorgehen sollte bestätigt er: ja so erinnere er das. Die weitere Nachfrage „und wenn das nicht im Vermerk steht“ beantwortet er schlicht damit, dass er das dann vergessen habe. Und ja, er habe gesessen beim Bericht schreiben. Ob es üblich sei, dass nur Verletzte schreiben wisse er nicht.
Letzte Woche habe er erzählt, dass er mit Kollegen zur Tür gegangen sei und kam keine_r der Techniker_innen – wie lange sie dort standen? Beantwortet er mit 5-10min. Den Zeitraum wann sie dann mit den Technikern zurück zur Tür seien benennt er ebenfalls mit 5-10min. In dieser Zwischenzeit habe er den Helm getauscht
Wie das Funkgerät (am Ohr) aufgebaut ist, er klärt er so: es gibt einen Schlauch im Gehörschutz, damit außen nichts gehört wird. Der Lautsprecher wird nicht direkt im Ohr sein. Die Lautstärke stelle er so ein, dass es gerade nicht unangenehm ist. Am Einsatz in der Breite Strasse wisse er nur, dass er keinen Funk gehört habe, evtl. hatte er es aus. Und er habe sich danach gewundert, warum das Ohr ohne Hörschutz weniger beeinträchtigt ist. Auf die Frage ob es evtl. an der Lautstärke des Funk gelegen hat, sagt Staak er wisse nicht ob das Ohr vorgeschädigt war. – Der Zeuge wird entlassen.
Nach der Mittagspause ist Marcus Ritter („Schildmann“) aus der Technikgruppe 4. EHU. geladen.
Er erzählt erstmal, was er bei dem Einsatz erlebt haben will.
Demnach kam er aus „Richtung Innenstadt“ zum Einsatzort, dort habe bereits bei seiner Ankunft „massiver Bewurf durch Hauseinrichtungsgegenstände“ erfolgt. Außerdem Böller, welche „zum Teil sehr laut“ gewesen sein sollen. Unter den Gegenständen sei auch eine Heizung gewesen.
Die Gegenstände seien „sehr knapp“ neben den eingesetzten Beamt_innen aufgekommen.
Er berichtet auch von einer ihm unbekannten Flüssigkeit, die auf die Beamt_innen „herabregnete“, überlegt, ob es Leim gewesen sein könnte. (Verteidigung fragt später, ob Wasser in Verbindung mit Feuerlöschschaum vielleicht ein wenig klebrig wird)
Er übernahm in seiner Gruppe die Aufgabe des sog. „Shuttleservice“ : Wenn die an der Tür arbeitenden Beamt_innen weitere Einsatzmittel aus den Autos holen mussten, begleitete er diese mit über den Köpfen erhobenem Schild hin und zurück.
Dann fällt ihm noch Farbe ein, die „in allen Farbtönen – Mengenweise“ auf sie herabregnete.
Halbach fragt nach, wann es zum Bewurf durch Farbe kam. Ritter kommt durcheinander, sagt dann „am Anfang wohl nicht.“
Halbach will wissen, wo die Heizung landete.
Ritter meint, zwischen den Bullen an der Tür und den Einsatzfahrzeugen. Etwa zwei Meter von der Mauer entfernt.
Halbach fragt nach, an welcher der beiden Türen zu der Zeit gearbeitet wurde.
Mit der Antwort ist er nicht ganz zufrieden, weshalb er Ritter mitteilt, was andere Zeugen auf diese Frage geantwortet haben. Das wird durch die Verteidigung beanstandet.
Halbach fragt, wen genau Ritter im Rahmen des „Shuttleservice“ geschützt hat, Ritter weiß das nicht mehr.
Was bei der Gelegenheit aus dem Wagen geholt wurde? „Bergungssäge, Kuhfuß, Türramme“
Es stellt sich heraus, dass dies keine eigenen Beobachtungen waren, sondern Mutmaßungen, weil „diese Dinge immer mitgenommen werden.“
Halbach fragt nach einer Holztür und wann die geflogen kam. Das weiß Ritter nicht.
Welche Farbe hatte die Tür? „Weiß. Vielleicht auch grau. Auf jeden Fall massiv“
Er habe die Tür aber erst im Nachhinein auf der Straße liegen sehen. Es sei aber nach seiner Einschätzung „gut möglich“, dass Beamt_innen in der Nähe gewesen seien, als die Tür aufschlug.
In seinem Einsatzbericht erwähnt Ritter eine WC Schüssel, Halbach will wissen, wann die geflogen sein soll. Das weiß er nicht. Die Keramikteile hätte er erst im Nachhinein gesehen und als Kloschüssel identifiziert.
Es kommen noch mal die Böller zur Sprache. Aus welchen Fenstern diese kamen weiß er nicht, es seien aber „unzählige aus sämtlichen Richtungen“ gewesen.
Neben seinem rechten Fuß kam einer davon auf. Das habe ein kurzes Brennen am Fuß verursacht, jedoch keine Verletzungen.
Er hatte den üblichen Gehörschutz in den Ohren, der würde aber nicht so viel bringen. Ritter habe danach ein kurzes Piepen in den Ohren gehabt. Ging aber wieder weg. Er war zwar beim HNO, aber alles gut.
Halbach fragt nach Löschschaum aus Feuerlöschern. Ritter berichtet von dadurch entstandener „totaler Sichtbehinderung“ was zum „sofortigen Rückzug“ führte.
Ein bisschen Hustenreiz habe er auch gehabt.
Halbach fragt, ob Ritter gesehen habe, dass eine weibliche Person „aus dem Zuschauerraum“ das Haus nach dem öffnen der Tür betreten hätte.
Davon weiß er nichts.
Halbach fragt, wie die Beamt_innen ausgewählt wurden, die einen Zusatzbericht verfassen sollen. Es seien alle aus der Gruppe gewesen. Wohl nach Anordnung durch das LKA7. Geschrieben wurde im Schreibraum. Ob er da alleine war oder mit Kolleg_innen, kann er nicht sagen, geschrieben habe er jedenfalls für sich alleine.
Die Verteidigung will wissen, wie er sich auf den Prozess vorbereitet hat.
Hat seinen Bericht noch mal gelesen. Ob es vorbereitende Gespräche mit dem LKA gab? Weiß er nicht mehr, kann sein…
An der Fortbildung im September hat er „möglicherweise“ teilgenommen. Dort habe der 2. Hundertschaftsführer aber den Kolleg_innen lediglich „Mut zugesprochen“ für die Verhandlung. Außerdem habe er den Aufbau des Sitzungssaales aufgezeichnet. Das ganze hätte 30 bis 40 Minuten gedauert.
Auf Nachfrage gibt er an, nichts von einem „Zahlensystem“ zu wissen, nach dem die Prozessbeteiligten kategorisiert würden. Schließlich erinnert er aber doch, dass es sich wohl um das „Enneagramm“ handeln dürfe, zu diesem System gäbe der Hundertschaftsführer auch Schulungen, die während der Dienstzeit auf freiwilliger Basis stattfänden.
Ritter wird gefragt, wer ihn zum Gericht gefahren hat. Ein Kollege. Er ist sich zu „95 % sicher“, dass dieser nicht in der Breiten Straße im Einsatz war.
Die Verteidigung möchte wissen, über was sie sich auf dem Weg unterhalten haben.
Ritter erkundigt sich bei Halbach, ob er darauf antworten müsse, was dieser bejaht.
Man habe sich über Fußball und über Essen unterhalten. Über das Verfahren sei nicht gesprochen worden.
Die Verteidigung erkundigt sich, wie Ritter auf die Idee gekommen sei, den Richter zu fragen, ob er antworten müsse. Ob eine solche Möglichkeit währen der vorbereitenden „Schulung“ zur Sprache kam. Ritter verneint das.
Die Verteidigung fragt, wie es dazu kommt, dass in seinem Zusatzbericht alle eingesetzten Einsatzmittel aufgeführt sind, obwohl er Halbach gegenüber ausgesagt hat, er habe nicht gesehen, was benutzt wurde.
Weil es üblich sei, dass diese Dinge benutzt werden.
Er schreibt von „Kloschüsseln, Waschbecken, Türen…“ alles im Plural. Wie kommt es dazu? Das kann er nicht erklären, vielleicht aus Übermüdung. Aufgrund der Splitter am Boden habe er das so gemutmaßt.
Es stellt sich heraus, dass der gesamte Bericht auf Mutmaßungen beruht.
Geschrieben werden die Berichte in speziellen Schreibräumen an Rechnern, die mittels einer Chipkarte entsperrt werden und mit einem Passwort, das sich regelmäßig ändert.
Darauf kann er auch die Berichte der anderen sehen, aber nicht bearbeiten.
Ritter wird gefragt, ob vor dem Verfassen des Zusatzberichtes der Tatvorwurf durch das LKA genannt wurde. Er verneint das.
Es geht noch mal um den Einsatz vor dem Haus. Ob er gesehen hat, dass nach der Stürmung des Hauses Beamt_innen Dinge aus den Fenstern geworfen hätten?
Das will er nicht gesehen haben.
Wie er sich erklären könne, dass seine Kolleg_innen angeben, die Heizung sein 7 – 8 Meter, bzw. 4 – 5 Meter von den eingesetzten Beamt_innen aufgekommen, er aber von knapp 2 Metern spreche?
Kann sich Ritter nicht erklären, es würde aber schon so stimmen, wenn er es so aufgeschrieben habe.
Wie kam es zu seinem Adhäsionsantrag?
Es wurde ihm nahegelegt. Wann, wo, ob mündlich oder per mail und ob vom Gruppenführer oder LKA – das weiß er nicht mehr.
Die Rücknahme des Antrages wurde ihm durch den Zugführer nahegelegt, wegen geringer Erfolgsaussicht und weil er Teile des Adhäsionsverfahren selbst bezahlen müsse, wenn es zu keiner Verurteilung käme.
Teile der Rücknahme wurden vom Kollegen Höhner vorformuliert und an alle rundgemailt. Ritter habe nur diesen Zweizeiler dann selbst in seine Formulierung des Rücknahmeformulars eingefügt.
Die Verteidigung will wissen, warum die Rücknahme an Ritter adressiert ist.
Der tut erstaunt und spricht von einem eventuellen Formfehler. Bei weiterem Nachfragen wird er immer unsicherer und windet sich.
Das wird irgendwann selbst Halbach zu bunt. Halbach sagt, das wäre ja jetzt schon schmerzhaft und hält ihm das Formular vor. Ob er nicht doch ein fertiges Formular erhalten habe. Ritter bleibt dabei: Nein.
Warum dann alle identisch seien, kann er sich nicht erklären.
Der nächste Prozesstag ist am: 04.04.
Mit den Polizeizeugen: 9:00 Posselt &13:30 Richters