Halbach gibt zu Beginn bekannt, dass dem Antrag der Verteidigung, eine Videosequenz erneut zu sichten – dieses mal in Zeitlupe – am nächsten
oder übernächsten Prozesstag nachgekommen wird. Es geht um die Stellen, an der eine Person mit Mateflasche in der Hand an Fenstern zu sehen ist.
Zeuge Alexander Klinnert (35) – Zugführer der Beweissicherungs und Festnahme Einheit (BFE), B340:
Halbach fragt erstmal nach Klinnerts Prozessvorbereitung.
Der habe sich seinen Zusatzbericht vom 28.08.20014 nochmal durchgelesen. Sonst nichts weiter.
Klinnerts Zug habe zu den „Eingreifkräften“ gehört, die im Rahmen der Squatting Days im Stadtgebiet eingesetzt waren um auf Hausbesetzungen zu reagieren.
Ihm sei eine Hausbesetzung in der Breiten-Straße 116 gemeldet worden. Außerdem die Info über Bewurf mit Pyrotechnick.
Die Technische Einheit sollte den Zugang zu Haus ermöglichen. Die BFE solle dann rein.
„Eventuell“ sei über die Führung zuvor Kontakt zum Eigentümer aufgenommen worden.
Während die Technik-Einheit gearbeitet habe, hätten die BFE rechts neben dem Eingang (Hausnummer 114) Aufstellung genommen.
Die Beamt_innen wären „permanent mit Pyrotechnischen und anderen harten Gegenständen“ beworfen worden, außerdem mit einer Flüssigkeit.
Da er selbst aber zu nah an der Hauswand gesatnden habe, habe er keine Personen in den Fenstern sehen können.
Nur die Person, welche die „rötliche Farbe“ aus dem Fenster geleert habe, hätte er gesehen.
Diese habe sich aus dem Fenster gebeugt, wobei sie einen Fuß auf einem Vorsprung unterm Fenster aufgestütz hätte. Diese Person will er auch beschreiben können.
Er beschreibt schwarze Kleidung, Sturmhaube und „dunkle Schuhe mit beiger Sohle“. Er vermute, es sei eine männliche Person gewesen.
Er habe im Nachhinein Teile eines Nachtspeicherofens und eines Waschbeckens auf der Straße liegen sehen. Was von wo kam könne er aber nicht sagen.
Die Beweissicherung habe gefilmt.
Seine Einheit habe dann die Freigabe bekommen, sich über das Dach des Nachbarhauses Zugang zum besetzten Gebäude zu verschaffen. Zu dem Zeitpunkt hätte er schon gehört, dass es „erste Verletze“ bei den Techniker_innen gegeben habe. Es sei die Rede gewesen von einer Schulterverletzung und von Atemnot.
Sie seien schließlich durch die Dachluke ins Haus. Auf dem Dachboden hätten sie „drei bis vier Schlafsäcke“ sowie Wasserflaschen vorgefunden.
Die Tür zum Treppenhaus habe keine Klinke mehr gehabt, so dass sie diese auframmen mussten.
Im Treppenhaus habe er eine Flüssigkeit wahrgenommen. Die habe er Aufgrund des Geruchs zunächst für Verdünner gehalten. Dann wäre er aber der Meinung gewesen, dass es sich wohl um Terpentin o.Ä. handeln dürfe. Genau könne er das aber nicht sagen, die Flüssigkeit sei aber über das gesamte obere Treppenhaus verteilt gewesen. Er habe dann auch eine vermutlich 5 Liter Dose auf den Stufen festgestellt. Diese habe er zur Seite räumen lassen. Dann seien sie weiter vorgerückt. Sie hätten dann noch zwei PET – Flaschen gefunden mit klarer Flüssigkeit und zerknülltem Staniolpapier. Diese hätten sie so stehen gelassen und Klinnert habe die Info an die Spurensicherung und die Entschärfer weitergegeben.
Vor dem Eingang zum 4. OG hätten sie Barrikaden aus dem Weg geräumt und seien weiter vorgedrungen.
Der Zugang zum 3. OG sei wiederum mit Barrikaden versperrt gewesen, diese habe aus „Unrat und Türen“ bestanden. Außerdem ein Nachtspeicherofen, der so auf der Treppe abgestellt worden sei, dass man ihn nur hätte „anticken“ müssen, um ihn die Treppe „herunterrauschen“ zu lassen.
Auf seine Anweisung hin hätten Kolleg_innen den Ofen „mit Mühe“ entfernt. Auf Personen seien sie bis dahin immer noch nicht getroffen, was ihn langsam etwas nervös gemacht habe.
Außerdem sei ein Teil des Treppenhauses durch Stacheldraht versperrt gewesen, den hätten sie erstmal mit Bolzenschneidern entfernen müssen.
Im 2. OG hätten sie auch keine Personen angetroffen. Allerdings habe er dort Fußabdrücke festgestellt. Klinnert habe dann in einem Zimmer aus dem Fenster zum Innenhof geleuchtet. Dort habe er im Gebüsch eine Schuhsohle und bei näherem Hinsehen eine Silhouette entdeckt.
Diese Info habe er nach draußen weitergegeben.
Anschließend habe er zwei Personen gesehen, die sich mit erhoben Händen auf die Beamt_inen an der Absperrung zubewegt hätten.
Nach seinen Infos hätte es zu dem Zeitpunkt fünf Festnahmen gegeben.
Dann sei es weiter Richtung 1. OG gegangen, wobei wieder Barrikaden aus dem Weg geräumt werden mussten.
Dort hätten sie einen Koffer mit Akkuschrauber gefunden. Außerdem sei dort ein Seil gewesen, das aus einem Fenster hing.
Die Tür Richtung Innenhof hätten sie nicht aufgemacht, dort seien zu viele Barrikaden aus Türen gewesen. Statt dessen hätten sie die Kellertür geöffnet (auch hier Barrikaden).
Auch hier seien keine Personen anzutreffen gewesen, Klinnert habe aber vermutet, dass die Besetzer_innen über den Keller ins Haus sind, was er auch so an die Spurensicherung und die Entschärfer weitergegeben habe.
Halbach fragt, ob bei Ankunft der BFE bereits die Technik-Einheit vor Ort gewesen sei.
Klinnert bejaht das, er glaube aber, die hätten da noch nicht gearbeitet.
Warum die BFE nicht den Schutz an der Tür mit übernommen habe.
Dafür seien sie nicht ausgerüstet.
Halbach will wissen, wie die Techniker_innen auf die Farbe reagiert hätten.
Klinnert erklärt, sie hätten sich weggedreht, wenn Farbe aufs Visier gekommen sei, „um Luft zu bekommen“.
Halbach erkundigt sich, ob Böller in Klinnerts Nähe aufgekommen seien.
-Ja, das sei der Fall gewesen. Ob die Laut gewesen seien?
Klinnert sagt aus, die Böller seien sehr laut gewesen und hätten „mit Sicherheit“ keine Zulassung gehabt.
Halbach führt aus, dass bisher immer von „Polenböllern“ die Rede gewesen sei. Ob Klinnert Erfahrungen mit solchen Böllern habe?
Der meint, dass sie bei Einsätzen „immer wieder“ damit beworfen würden.
Ein Kollege habe davon auch schonmal „Schrabnellen“ in der Ausrüstung davongetragen.
Halbach fragt, ob Klinnert beim Einsatz „Breite-Straße“ verletzt worden wäre.
Der verneint das.
Halbach fragt nach den Teilen des Nachtspeicherofens, die Klinnert gesehen haben will.
Der meint, dass es sich um einen Nachtspeicherofen gehandelt habe, sei seine Vermutung gewesen. Die Platten, die er gesehen haben will würde er von Nachtspeicheröfen kennen.
Ein Teil habe er auch runterkommen sehen. Es sei „ganz dicht neben oder hinter“ den Beamt_innen an der Tür aufgekommen.
Auf Halbachs Nachfrage, ob nun neben oder hinter der Technik-Einheit, antwortet Klinnert „ich bin der Meinung dicht hinter ihnen.“
Halbach fragt nach den Feuerlöschern. Ob einer geworfen wurde oder mehr.
Klinnert: Einer sei entleert worden und eine roter sei geworfen worden. Wo der landete, könne er nicht sagen.
Ob er gesehen habe, wie das Waschbecken geworfen wurde?
Ja, er vermute, es sei aus dem dritten OG gekommen. Es sei aber weniger geworfen worden, eher „gewuchtet“. Dabei sei ein Teil abgebrochen.
Ein „bewusstes Zerschlagen“ des Waschbeckens am Vorsprung habe er nicht beobachtet, er habe auch keine Person beim „Wuchten“ gesehen.
Wo das Waschbeckenteil gelandet sei habe er nicht sehen können, weil die Sicht durch andere Polizeikräfte versperrt gewesen sei.
Halbach fragt, ob das Nachbarhaus (Nr.118) bewohnt sei.
Klinnert bejaht das und sagt aus, sie seien dann von Dachluke zu Dachluke. Es sei ein Flachdach gewesen.
Die BFE habe eine eigene Leiter herangeschafft, um durch die Dachluke in den Dachboden zu gelangen.
Auf Nachfrage gibt er an, dass dabei durch eine Beamtin der Beweissicherung gefilmt wurde.
Auf Nachfrage gibt Klinnert an, die Flüssigkeit im Treppenhaus habe sich vom Dachboden bis zum 4. OG erstreckt. In seinem Bericht habe er von „Verdünner“ geschrieben, das könne aber nicht stimmen, da Verdünner ja sehr leicht entflammbar sei und er in dem Fall nicht den Befehl zum Weitergehen gegeben hätte.
Genauer zu dem Nachtspeicherofen befragt sagt Klinnert aus, dass dieser auf dem Treppenabsatz zum 2. OG quer im Weg gestanden habe.
Die Frage, ob der Ofen übergestanden habe, beantwortet Klinnert damit, dass er „komplett“ auf dem Treppenabsatz gestanden habe.
Zum Stacheldraht befragt sagt Klinnert, dieser sei „auf Brust- oder Kopfhöhe“ quer über den Flur gelegt worden.
Es habe sich um Stacheldraht mit kleinen Klingen gehandelt.
Die Türen, die den Zugang über den Hauseingang versperrten, seien miteinander verschraubt gewesen.
Die Kellertür sei von innen verbarrikadiert gewesen. Diese Barrikaden hätten sie entfernt.
„Irgendwas“ hätten sie dabei mit einem Bolzenschneider öffnen müssen.
Vor einem Kelleroberlicht habe ein Tritt gestanden. Klinnert vermute, dass dies der Eingang, nicht aber der Ausgang gewesen sei, da sich hinter den Oberlichtern erstmal Schächte befinden würden.
Nochmal zu dem Seil befragt, gibt Klinnert an, dass dies im ersten OG Richtung Innenhof aus dem Fenster gehangen habe. Es sei ein etwas dickeres Seil gewesen, zum Abseilen habe es wohl gereicht. Klinnert meint, vieles im Haus sei gut organisiert gewesen, die Befestigung des Seils sei ihm im Gegensatz dazu „zu provisorisch“ vorgekommen.
Nach dem Einsatz hätten sie auf die Kripo gewartet und dann auf dem PK 37 in Wandsbek oder dem PK 31 den Bericht geschrieben.
Dann werden die Videoaufnahmen der Beweissicherung vom Vordringen ins Haus gesichtet.
Klinnert kommentiert ab und zu. „Das ist der Stacheldraht, das ist die Flüssigkeit…“
Die Staatsanwaltschaft fragt, wann seine Einheit aufs Dach sei.
Klinnert sagt, nach etwa einer Stunde weil die Techniker_innen an der Tür erfolglos geblieben seien.
Der zweite BFE Zug habe über die Nr. 114 gehen wollen. Ob die Technik-Einheit da noch weitergearbeitet habe könne er nicht sagen.
Eventuell hätten sich Beamt_innen der Absperrung auf einem anderen Dach befunden.
Jetzt fragt die Verteidigung.
Wer alles in Klinnerts Einheit gewesen sei.
Das könne er nicht genau sagen, da er 35 „Mitarbeiter_innen“ habe, die nicht alle an dem Tag im Einsatz waren.
Sicher sei er sich auf jeden Fall bei Frau Sponagel. Das erinnere er deshalb so genau, weil sie „super“ mit der Kamera umgehen könne und er sie deshalb mit dem Filmen betraut habe.
Wer an dem Einsatz beteiligt gewesen sei könne aber über den Dienstplan nachvollzogen werden. Der könne bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Ob vor der BFE schon andere Beamt_innen auf dem Dach gewesen seien?
Klinnert erklärt, er habe die Meldung bekommen, dass auch die Dächer gesichert worden seien.
Welche Dächer könne er nicht sagen, vielleicht seien es auch die gegenüberliegenden Dächer gewesen.
Ob die BFE den Auftrag hatte, als Eingreiftruppe für Festnahmen zur Verfügung zu stehen?
Sie hätten den Auftrag gehabt, den Hundertschaften den Zugang zu ermöglichen, um den „rechtswidrigen Zustand“ zu beenden.
Warum die BFE den Auftrag hatte, zuerst ins Haus zu gehen?
Klinnert sagt, weil sie dafür ausgerüstet seien. Mit Bolzenschneidern und Rammen. Mehr könne er aus taktischen Gründen nicht sagen. Dafür habe er keine Aussagegenehmigung.
Auf Antrag der Verteidigung wird nochmal eine Videosequenz der Beweissicherungsaufnahmen vorgespielt. In der Sequenz ist die BFE auf den Dach und öffnet gerade die Dachluke.
Die Verteidigung fragt Klinnert, ob er verstehen könne, was einer der Beamt_innen dabei gesagt habe.
Der will nichts verstanden haben.
Es stellt sich heraus, dass einer der Beamt_innen sagt „oh ja, ihr kriegt schön den Arsch voll wenn wir reinkommen.“
Ob Klinnert wisse, wer das gesagt hat. Der behauptet, das nicht zu wissen.
Ob sich Klinnert vorstellen könne, warum der Beamte das gesagt hat?
Hier greift Halbach ein und meint, dass der Beamte möglicherweise einfach sauer gewesen sei.
Die Verteidigung erwidert, dass dazu ja die beteiligten Polizist_innen als Zeug_innen gehört werden können. Vielleicht habe dieser Beamte ja auch einfach Lust auf Gewalt gehabt.
Klinnert wird gefragt, ob er die Schuhe, die er im Gebüsch des Innenhofs gesehen haben will, einer Person zuordnen könne, was er verneint.
Es geht um die Berichtsfertigung. Die Verteidigung will wissen, wie die abgelaufen ist.
Klinnert sagt aus, dass die Kripo auf dem PK mitgeteilt habe, was sie Berichtsmäßig braucht.
Normalerweise liest er als Zugführer die Berichte seiner Kolleg_innen nochmal durch und „nimmt sie ab“. Dieses mal wurde die Abnahme aber von der Kripo übernommen.
Beamt_innen des LKA 4 und des Dauerdienstes seien dagewesen.
Auf Nachfrage fällt Klinnert dann noch ein, dass auch das LKA 7 vor Ort war. Das habe er ganz vergessen.
Wer von den einzelnen Abteilungen konkret anwesend war, könne er nicht mehr sagen.
Auf Nachfrage behauptet Klinnert, Richters vom Staatsschutz nicht zu kennen. Zumindest nicht persönlich.
Klinnert wird gefragt, ob sein Bericht auch „abgenommen“ wurde.
Der bejaht das.
Wie das abliefe? Klinnert sagt, der Bericht sei ausgedruckt dem LKA vorgelegt worden.
Diese Beamt_innen hätten ihn dann „überflogen“, bei eventuellen „Unklarheiten“ oder Rechtschreibfehlern würde der Bericht zum Verbessern
zurückgegeben.
Inhaltlich sei nichts verändert worden.
Bei ihm sei – soweit er sich erinnere – nichts beanstandet worden, der Bericht sei also sein Original.
Die Verteidigung fragt, wer seinen Bericht abgenickt habe. Namen erinnere Klinnert nicht mehr, es seien zwei Männer gewesen.
Nun geht’s nochmal um die Prozessvorbereitung.
Ob Klinnert auch an einer Schulung teilgenommen habe?
Der sagt, er persönlich habe nicht teilgenommen. Die Verteidigung hakt nach, wer denn Teilgenommen habe? Das könne Klinnert nicht beantworten.
Es gäbe ja die jährliche Schulung „Polizeibeamte vor Gericht“. Weil die Techniker_innen sehr selten vor Gericht auszusagen hätten und diese Fortbildung deshalb nicht so oft bekämen, sei die reguläre Schulung im Hinblick auf diesen Prozess für den Techniktrupp vorverlegt worden.
Die Verteidigung fragt, ob es sein könne, dass die Türen (Barrikaden) im Eingangsbereich vom Hauseigentümer dort abgestellt worden seien.
Klinnert meint, dass ihn das nicht überraschen würde, da der Eigentümer ja schonmal Probleme mit Besetzungen gehabt habe.
Die Verteidigung fragt, wie sich die BFE konkret zum Nachbargebäude Zutritt verschafft hätten.
Klinnert sagt aus, sie hätten geklingelt und ein Anwohner habe ihnen geöffnet.
Sie seien dann durchs Treppenhaus Richtung Dachboden. Dabei hätten sie keine Türen gewaltsam öffnen müssen. Ob ihnen der Anwohner weitere Türen aufgeschlossen habe oder ob das nicht nötig gewesen sei erinnere Klinnert nicht mehr.
Die Verteidigung fragt, wie das mit der Freigabe, übers Dach reinzugehen, abgelaufen sei.
Klinnert sagt aus, dass er bei einer Besprechungen der Zugführer_innen schon nach etwa einer halben Stunde den Vorschlag gemacht habe, über das Dach ins Haus zu gehen. Das sei zunächst abgelehnt worden. Nach einer weiteren halben Stunde sei dann die Freigabe gekommen.
Die Verteidigung fragt nach, wer genau bei dieser Besprechung anwesend war.
Das seien gewesen: Borsuzki, Roth, Baden und er selbst.
Verteidigung fragt, ob Klinnert gewusst habe, dass von Anfang an Polizeikräfte auf dem Dach gewesen seien.
Der antwortet „Nein… Ja, aber nicht auf welchem Dach.“ Es seien auf jeden Fall keine Beamt_innen der 1. oder 2. BFE gewesen.
Ob die 5. Einsatzhundertschaft dabei war, als er seinen Vorschlag vorgebracht hat?
Das könne Klinnert nicht sagen.
Nach der Entlassung des Zeugen Klinnert möchte die Verteidigung eine Erklärung abgeben.
Zur Tür befragt habe Klinnert angegeben, nicht wahrgenommen zu haben, wo die gelandet sei.
Auch nach der Vernehmung anderer Zeug_innen sei das nicht klar geworden.
Die Verteidigung möchte die einzelnen Zeug_innen und ihre Aussagen aufzählen.
Das wird von Halbach unterbrochen. Nach seiner Einschätzung würde das das Schlussplädoyer
vorwegnehmen.
Die Verteidigung merkt an, dass sie Klinnert Aussage in den Kontext zu den anderen Aussagen stellen will.
Halbach erklärt, dies würde er an dieser Stelle nicht zulassen, weil er gerne „unbefangen“ in die Beratung mit den Schöffen gehen wolle.
Die Verteidigung führt aus, dass sie eine formelle Erklärung zu ein und dem selben Beweisthema abgeben möchte, nämlich die Aussagen von Lehmann, Klingert sowie anderer Zeug_innen zum Aufprall der Holztür.
Halbach bleibt dabei, das nicht zulasssen zu wollen.
Die Verteidigung beharrt darauf, dass es der Einordnung der Aussagen diene, einen Zusammenhang herzustellen. Dies sei wichtig und könne ja wohl nicht zu „Befangenheit“ der Kammer führen.
Im Rahmen des rechtlichen Gehörs (§ 257 StPo) sei das wichtig. Es ginge darum, sich zum Stand der Sache zu erklären, auch um Transparenz zu gewährleisten.
Es handele sich auch lediglich um einen Teilbereich der Beweisaufnahme, nämlich um die Holztür.
Halbach will eine Erklärung nach § 257 StPo weiterhin nicht zulassen.(Nach 257 (2) ist der Verteidigung nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zu geben, sich zu erklären.)
Halbach stützt sich bei seiner Ablehnung auf § 257 (3) StPo, wonach die Erklärung nicht den Charakter einer Abschlusserklärung haben darf.
Er würde aber eine Stellungnahme nach § 257 b zulassen. (Erörterung des Verfahrensstandes mit den Prozessbeteiligten.)
Die Verteidigung führt aus, dass Kilz, Holthusen und Höhn davon gesprochen hätten, die Tür sei irgendwo linksseitig aufgekommen. Lehmann habe die Tür im Nachhinein auf dem Boden liegen sehen. Koch hat ausgesagt, dass er gar nicht bemerkt habe, dass die Tür geflogen sei.
Staak und Ritter hätten die Tür auch nicht fallen sehen, sie hätten sie auch erst im Nachhinein liegen sehen.
Posselt habe ausgesagt, dass er vor dem Einsatz keine Tür auf der Straße gesehen habe, nach dem Einsatz habe er sie dort liegen sehen. Keine_r der Beamt_innen an der Tür habe gesehen, wie das Türblatt gefallen sei.
Schwarz habe die Tür zwar fallen gesehen, aber könne nicht sagen, wo sie landete. Oldenbusch habe keine Tür gesehen und Baden will sie zwar gesehen haben wie sie aus dem Fenster flog, könne aber auch nicht sagen, wo sie aufgeprallt ist und auch nicht, ob Beamt_innen in der Nähe waren.
Dose sagte aus, sie sei linksseitig der Polizeikräfte runtergefallen, den Aufschlag habe er nicht gesehen und auch nichts dazu sagen können,
wie nahe sie an den Beamt_innen aufkam.
Nikolaus sagt aus, die Tür sei 3 – 4 Meter neben den Beamt_innen an der Tür aufgekommen, er habe keine Gefährdung gesehen und deshalb weiterarbeiten lassen.
Auf dem Videomaterial sei zu sehen, dass die Tür fällt, aber nicht wo sie gelandet ist. Keiner_r der Beamt_innen könne sagen, an welcher Tür zu dem Zeitpunkt gearbeitet wurde, als die Tür runterkam.
Es sei kein Tötungsvorsatz erkennbar, da dafür die objektive Gefährlichkeit erkennbar sein müsse.
Nikolaus habe zudem eine Gefährlichkeit verneint, er habe ausgesagt, dass die schweren Gegenstände die Beamt_innen des Techniktrupps nicht erreichen könnten.
Halbach wettert, dass die Stellungnahme den Charakter eines Schlussplädoyers habe und dass er das kein weiteres mal zulassen würde.
Er weigert sich, die Erklärung schriftlich entgegen- und zur Akte zu nehmen. Es gelte das Mündlichkeitsprinzip.
Die Verteidigung gibt eine weitere Erklärung zum Aspekt des Betretens des Hauses ab.
Die Beamt_innen hätten zunächst lange an den Türen gearbeitet, dann sei die BFE über das Dach „spaziert“.
Es sei bekannt gewesen, dass der Zugang übers Dach leicht möglich gewesen sei.
Es sei also offensichtlich eine Abwägung zwischen der Gefährlichkeit erfolgt, entweder an der Tür weiter zu arbeiten oder über das Flachdach zu gehen. Letzteren Vorschlag habe Klinnert nach eigener Aussage bereits nach einer halben Stunde unterbreitet, dennoch wurde noch mindestens eine halbe Stunde lang versucht, die Tür zu öffnen.
Die Verteidigung gibt eine Erklärung zu ihrem Beweisantrag ab, die Videosequenz mit der Mateflasche erneut zu sichten.
Auf dem Video sei eine Person mit einer Mateflasche in der Hand an einem Fenster zu sehen. Dann schwenkt die Kamera zu einem anderen Fenster, hier sähe man eine Person mit der Tür.
Die Kamera schwenkt ein weiteres mal zu einem anderen Fenster, hier sei wieder die Person mit Mateflasche zu sehen. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass es sich dabei um die Person gehandelt habe, welche die Tür in der Hand hatte.
Der Staatsanwalt erklärt, er sei „für Anregungen offen“.
Halbach lässt schon jetzt das Video in Zeitlupe abspielen, weil dafür heute noch Zeit sei.
Zum 25.04. sind geladen:
Polizist Tybossek zu den Festnahmen im hinteren Bereich (Absperrung)
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Halbach will sich außerdem zur Zwischenberatung äußern.