Heute, Montag, den 25.04.2016 ist am 18. Verhandlungstag im Verfahren wegen der Besetzung in der Breiten Straße 2014 vom Vorsitzenden Richter Halbach verkündet worden, nicht mehr wegen eines versuchten Tötungsdeliktes zu verhandeln. Er hat ebenfalls die beiden zwar bislang noch offenen aber außer Vollzug gesetzten Haftbefehle zurückgenommen. Aktuell ist gegen keine der fünf zurzeit vor Gericht stehenden Angeklagten noch ein Haftbefehl offen. Damit ist die Spitze der Anklage eines versuchten Totschlags zusammengebrochen und Staatsanwaltschaft und Staatsschutz haben eine partielle Niederlage erlitten.
Nach den Zeug_innenbefragungen der Beamt_innen, die u.a. versucht haben die Tür zum besetzten Haus aufzubrechen, ist klar geworden, dass keine Lebensgefahr für die eingesetzten Kräfte bestanden hat. Die Polizei eigene Gefahrenprognose vor Ort sah die Beamten nicht Gefahr und befand beispielsweise die Begehung (der BFE) über die Dachluke als riskanter als den Bewurf vor dem Haus.
Mit dem Vorwurf eines Tötungsdeliktes sind im Laufe des Verfahrens Hausdurchsuchungen, Kommunikationsüberwachungen, Observationen und nicht zuletzt die mehrmonatige U-Haft gegen drei der Beschuldigten begründet und durchgesetzt worden. Auch die Medien hatten sich angesichts des Vorwurfes an einer dreisten Vorverurteilungskampagne beteiligt.
Dass der Vorwurf jetzt gekippt ist, belegt eindrucksvoll das Interesse von Bullen und Staatsanwaltschaft mit möglichst harten Vorwürfen in so ein Verfahren zu gehen, um eine Verurteilung zu erreichen oder zumindest der Öffentlichkeit ein möglichst extremes Bild zu zeichnen und zu hinterlassen.
Verurteilungen sind weiterhin offensichtlich gewollt und wahrscheinlich
Auch ohne den Vorwurf des Versuchten Totschlags geht der Prozess mit einer Verurteilungsgefahr weiter. Gefährliche Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sind Vorwürfe, die möglicherweise zu Haftstrafen führen können.
Der Beschluss des Gerichtes kann bedeuten, dass eine sichere Verurteilung für den Justizapparat wichtiger ist, als der härteste Anklagepunkt. Die Befürchtung ein mögliches Urteil in der nächsten Instanz wieder aufgehoben zu sehen, kann durchaus eine Triebfeder für die Richter gewesen zu sein, um zu dieser Entscheidung zu kommen.
Solidarität mit den Angeklagten