19. Prozesstag – 09.05.2016 – Schöffenwechsel und als Zeuge geladener Beschuldigter verweigert die Aussage nach § 55 (mögliche Selbstbelastung)

Der Prozess beginnt um 10h statt um 9h, da einer der Beschuldigten sich verspätet.

Halbach beginnt mit der Feststellung, dass der Schöffe Herr G. aufgrund einer Krebserkrankung nicht mehr teilnimmt und stattdessen der bisher dabei sitzende (Ersatz-) Schöffe dessen Platz einnimmt.
Kopien zu diesem Vorgang werden an die Verteidigung und den Staatsanwalt verteilt.

Dann fragt Halbach den verspäteten Beschuldigten nach dem Grund und ob er verschlafen habe.
Dieser erklärt, dass er trotz gestelltem Wecker von diesem nicht geweckt wurde, daher um 8.45h aufwachte und mit dem Taxi kam, so dass er um 9.35h eingetroffen ist. Halbach weißt darauf hin, dass er letzte Woche alle ermahnt habe. Das Gericht habe heute davon abgesehen Haftbefehl zu erlassen und diesmal wäre keine Verschonung gekommen, denn die Kammer hätte eine klare Segelvorgabe bekommen.
Nach einer Lesepause für ausgeteilten die Kopien sagt Halbach, dass der eigentlich vorgesehene Polizeizeuge Freudenberg nicht kommt.
Die Verteidigung bittet um eine 3 stündige Unterbrechung, da der Schöffenwechsel eine komplexe Rechtsfrage ist, mit dem Problem, dass möglicherweise jetzt reagiert werden muß und evtl. auch eine Rüge verlangt.
Halbach ist einverstanden bis 14h zu unterbrechen damit eine Stellungnahme oder Rüge gefertigt werden kann. Vorher will er aber zu ende bringen: Freudenberg befindet sich im Urlaub, auch der ehem. Hauseigentümer Herr Scheffler ist bis 10.5. nicht in Hamburg – wird aber auf den nächsten Sitzungstag am 23.5. auf 10:30h geladen, Freudenberg auf 9h.
Daran schließt er an alle den Hinweis, dass der Hintergrund dafür weshalb es keine Zwangsmittel wegen des Zuspätkommens gab ausschließlich sei, weil beide Zeugen nicht da sind. Bei erneutem Zuspät erscheinen sei dies anders.

– Pause für die 3 stündige Unterbrechung –

Die Verteidigung stellt einen Antrag gegen den Schöffenwechsel. Dieser ist rein rechtlich unzulässig. Der Schöffe ist bis 20.6.2016 gesetzlicher Richter. Erst danach kann ein neuer Schöffe eingesetzt werden. Das Verfahren müsse also bis dann ausgesetzt werden. Halbach sagt, dass er das anders sieht und zu gegebener Zeit darüber entscheiden wird und will nun weiter Zeugen hören.

Er ruft den Betroffenen aus dem anderen Verfahren auf (bei dem auch die Hausdurchsuchung (Link) war) und belehrt ihn dass er nach §55 nichts sagen müsse. Der Zeuge sagt nicht aus. Halbach schließt die Befragung so schnell dass, die Zeugenbeiständin keinen Antrag (finanzielle)Entschädigung stellen kann und dieses nun schriftlich machen muss.

Danach beginnt Halbach wieder Fotos aus der Akte auf Papier rum zu geben. Pfeile und Kreise auf den Bildern sollen ignoriert werden.

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