Gleich zu Beginn des Verhandlungstags ließ der einzige Beschuldigte, für den auf jeden Fall Erwachsenen-Strafrecht gilt, von seinem Anwalt eine Einlassung vorlesen.
Er gab zu, dass die Vorwürfe, er sei derjenige der Waschbeckenteile geworfen und einen Farbeimer ausgeschüttet zu haben, zuträfen. Auch der Besetzungsvorwurf sei grundsätzlich richtig. Bewurf von schweren Gegenständen habe er nicht mitbekommen. Er habe damals und auch heute schwere Verletzungen ausgeschlossen. Sollte jemand verletzt worden sein möchte er sich entschuldigen. Von einer brennbaren Flüssigkeit im Treppenhaus habe er nichts gewusst und andere hätten auch nicht darüber gesprochen. Anfänglich waren sehr viele Leute im Haus.
Die Sache sei aus dem Runder gelaufen, damals sei er quasi obdachlos gewesen, bei gleichzeitigem Leerstand. Mittlerweile hätte er die Einsicht, dass es sinnvollere Wege gäbe damit umzugehen.
Richter Halbach nutzt die Einlassung um Druck aufzubauen, dass die anderen Beschuldigten sich ebenfalls einlassen sollten. Das Verfahren werde noch eine Weile dauern und auch bei Jugendlichen sei eine Kostenfolge möglich.
Die Zeugenbefragung des Hausmeisters Herr Haagen ist hier ausgelassen.
Am Nachmittag war Florenzia Felsendorff, als Belastungszeugin geladen. Sie befand sich früher im Umfeld einiger Beschuldigter. Sie hat mehrfach bei der Polizei ausgesagt und dabei mehrere der Beschuldigten belastet. Bei ihrer Zeuginnenbefragung gab sie nun an damals betrunken aus Wut und Eifersucht ausgesagt zu haben. Sie war 1/2 Jahr mit dem Beschuldigten der die Einlassung gemacht hat zusammen, er hätte sie betrogen, eine Trennung sei nie schön. – Ihre Aussage hatte zu seiner Festnahme und den darauf folgenden ca.6 Monaten U-Haft gesorgt.
Eigentlich hätte sie aber weder vor der Besetzung noch danach wirklich etwas gewusst. Die Bilder der Festgenommenen hatte sie in der Zeitung gesehen, aber bei Bildern von Vermummten während der Besetzung keine Person erkannt. Ansonsten hatte sie Gerüchte gehört. Andere Aussagen wären allgemein gesprochen gewesen.
Ein ausführlicher Prozessbericht mit Zusammenfassung des gesamten Tages folgt.
Am 11. Und 18.Juli findet das Verfahren nur bis max.12.30h statt.