Zu Beginn gibt Richter Halbach bekannt, dass am nächsten Verhandlungstag zunächst das DNA – Gutachten verlesen und im Anschluss daran die Gutachterin Röscheisen gehört werden wird.
Außerdem will Halbach sich zur Abtrennung des Verfahrens gegen den geständigen Beschuldigten äußern.
Dann wird der letzte Aktenordner Bilder in Augenschein genommen.
Außerdem gibt es mehrere Erklärungen von Seiten des Gerichtes.
Zu dem bereits seit Anfang des Jahres abgetrennten Verfahren gegen einen der Beschuldigten:
Ein Verteidiger des Beklagten habe das Gericht um seine Entpflichtung vom Mandat gebeten (Er arbeitet generell nicht mehr als Anwalt).
Er habe mitgeteilt, dass der Beschuldigte mittlerweile in einer WG wohnen würde. Allerdings habe dieser seine Therapie abgebrochen, welche die Bedingung dafür war, dass der offene Haftbefehl außer Vollzug gesetzt bleibt. Die Gerichtskammer habe aber, so Halbach, keine Kapazitäten, ihn als Haftsache zu verhandeln.
Der Staatsanwalt beantragt den Vollzug des Haftbefehls.
Die Verteidigung der übrigen Beschuldigten beantragt Einsicht in die Stellungnahmen des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft zu diesem Sachverhalt. Diese könnten sich auf Umstände beziehen, die sich aus der hiesigen Hauptverhandlung ergeben haben.
Die „informelle Akteneinsicht“ wird gewährt und die Verteidigung erhält Gelegenheit, die Stellungnahmen zu lesen.
Eine weitere Erklärung ist zu dem Verfahren gegen den geständigen Beschuldigten:
Halbach erklärt, dass im Falle einer Abtrennung des Verfahrens nächsten Montag der Beschuldigte zur Person vernommen werden müsse. Dann würde er um die Plädoyers bitten.
Die Staatsanwaltschaft widerspricht einer Abtrennung.
Um darüber abschließend entscheiden zu können, bittet der Staatsanwalt das Gericht um
Mitteilung, was für die übrigen Beschuldigten im Rahmen der Beweisaufnahme noch geplant sei.
Halbach würgt die Staatsanwaltschaft ab, er habe nur gesagt, falls er abtrennen würde, wenn es so sei könne dann Widersderspruch eingelegt werden.
Jetzt geht es nochmal um die ebenfalls eingeräumten Farbwürfe auf das Bezirksamt Mitte.
Halbach verliest aus der Akte des Beschuldigten den Strafantrag der Polizei vom Dezember 2013.
Demnach wurde eine Streifenbesatzung beauftragt, eine Festnahme am Bezirksamt Mitte am Klosterwall 6/8 durchzuführen. In der Nähe des „Tatortes“ sei sie auf eine Person gestoßen, die angeblich „flüchtig“ gewesen sei. An dieser Person hätten sie aber keine Farbanhaftungen festgestellt.
Nach weiterer Fahndung hätten sie in der Nähe des Bezirksamtes zwei weitere Personen angetroffen, welche „auffällig“ gewesen seien.
In „Tatortnähe“ hätten sie eine Plastiktüte mit Weihnachtskugeln gefunden. Außerdem Splitter von weiteren Weihnachtskugeln.
Bei der Durchsuchung der Angetroffenen seien weitere Kugeln gefunden worden. Die Kleidung habe Farbanhaftungen aufgewiesen. Nach Personalienfeststellung seien die beiden Personen belehrt und vorläufig festgenommen worden. Beide wurden ins PK 14 verschleppt. Dort seien ED – Bilder angefertigt und Alkoholtests durchgeführt worden, die kein relevantes Ergebnis aufgewiesen hätten.
In der Spitze seien fünf Streifenwagen an der Fahndung beteiligt gewesen, die noch bis 01:30 Uhr fortgesetzt wurde. Außerdem sei der vermeintliche „Fluchtweg“ negativ nach Beweismitteln abgesucht worden. Am Bezirksamt sei an mehren Stellen die Wand mit rosa Farbe verschönert gewesen, auch der Boden davor sei bunt gewesen.
Das LKA 7 (Staatsschutz) habe die „Sicherung des Tatortes“ übernommen.
Die Splitter der Kugeln seien auf Spuren untersucht und asserviert worden.
Dann wird noch der Strafantrag der Sprinkenhof AG vom 23.01.20014 verlesen, welche die städtischen Gebäude verwaltet. Das Gebäude am Klosterwall 6 und 8 sei durch Farbe „verschmutzt“ gewesen, diese sei „nicht einfach zu entfernen“ gewesen.
Zum Schluss werden noch Bilder vom Bezirksamt, den Farbanhaftungen auf der Kleidung sowie der Weihnachtskugeln in Augenschein genommen.
Am nächsten Prozesstag (04.07.) ist für 09:00 DNA – Gutachterin Röscheisen geladen.