Am 31.10.2016 beendete der Staatsanwalt sein Plädoyer. Für ihn sei der Vorwurf für alle gleich, die Höhe richte sich darum nach den bisherigen Verurteilungen. Er fordert:
- Für einen Angeklagten 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung
- Für eine Angeklagte 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung
- Für einen Angeklagten 1 Jahr und 5 Monate auf Bewährung
- Für einen Angeklagten 1 Jahr und 7 Monate auf Bewährung
sowie die Auflagen für alle: 60 Stunden soziale Arbeit zu leisten und 500€ Geldbuße zu zahlen. Weil die Haft-Strafe zur Bewährung ausgesetzt sei, halte er diese zusätzliche „erzieherische Maßnahme“ für wichtig.
Danach folgte doch noch ein Beweis-Antrag der Verteidigung.
Ein Verteidiger beantragte eine Zeugin zu laden die mit einer anderen im Hinterhof kontrolliert wurde und weggeschickt wurde. Das zeigt, dass der Hinterhof nicht hinreichend durchsucht wurde und allein die Anwesenheit im Hinterhof nicht dafür spricht im Haus gewesen zu sein.
Eine weitere Verteidigung schließt sich an.
Dies zeigt, dass es durchaus möglich war durch die Polizeiabsperrung hinein und wieder hinaus zu gehen – ohne im Haus gewesen zu sein. Das Gericht hatte dies immer als weltfremd dargestellt.
Nach einer kurzen Beratung gibt das Gericht dem Antrag statt und läd die zwei kontrollierten Personen als weitere Zeuginnen für den Mo 7.11. auf 10 Uhr und 10:30 Uhr. Der Tag endete damit.