Der Prozesstag begann mit einem Aussetzungsantrag der Verteidigung wegen der zu spät gelieferten fehlenden Akte. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag und Richter Halbach entschied nicht über den Antrag. Dies wolle er zu gegebener Zeit tun.
Als erste Zeugin wird die Polizistin Kilz vernommen. Sie versuchte bei der Räumung die Tür zu öffnen, zog sich dann aber zurück. Zuerst habe sie auf ein Tool gehämmert, dann sei sie von Kollege Holthusen abgelöst worden. Sie habe dann rechts hinter ihm stehend geleuchtet.
Sie will durch einen Splitter des herabfallenden Waschbeckens an der Schulter verletzt worden sein und hat sich darum lange krank schreiben lassen. Im Verlauf der Befragung stellt sich heraus, dass sie keinen Anhaltspunkt für diese Behauptung hat. Wahrscheinlicher erscheint, dass sie von einem Kollegen beim Hämmern gegen ein Tool zur Türöffnung getroffen wurde.
Zudem will sie an der Wade verletzt worden sein. Sie beschreibt die Verletzung mal als Schürfung, mal als offene Wunde, ihr Overall sei jedoch unbeschädigt geblieben.
Einen Antrag auf Schmerzensgeld, der im Prozess mit entschieden werden soll, hat sie gestellt, dann aber wieder zurück gezogen. Es stellt sich heraus, dass am selben Datum viele dieser „Adhäsionsanträge“ gestellt wurden. Alle mit zu großem Teil gleichem Wortlaut. An einer Absprache will die Zeugin jedoch nicht beteiligt gewesen sein, sie kann sich auch nicht erinnern wie es dazu kam, dass sie diesen Antrag gestellt hat. Richter Halbach erklärt, dass die Anträge von ihm zurückgewiesen wurden da sie rechtlich nicht ausreichend waren. Unabhängig davon hat die Zeugin ihren Antrag zurückgezogen.
Interessant ist, dass die Zeugin in diesem Antrag schrieb: Weiteres siehe meine Zeugenaussage, der Antrag aber schon vor dieser Aussage gestellt wurde.
Im Allgemeinen will sich die Zeugin an wenig erinnern, nachdem sie zu Beginn aussagte, sie sei aufgeregt da sie das erste Mal vor Gericht sei, sagt sie im Zusammenhang mit dem Antrag aus, sie sei schon oft geladen worden, habe aber nie in den Gerichtssaal müssen. Nachdem die Verteidigung Nachfrage nach weiteren vorenthaltenen Feinheiten stellt, versucht der Staatsanwalt die weitere Befragung zu behindern, was ihm nach kurzem Disput nicht gelingt.
Die Zeugin berichtet von einem Austausch unter Kolleg_innen über WhatsApp. Eine Gruppe für die Technik sei vor 2 bis 3 Wochen eingeführt worden, wegen der unterschiedlichen Dienstzeiten. Mit den Vorladungen im laufenden Prozess habe dies nichts zu tun.
Die Verteidigung fasst nach ihrer Befragung die Aussagen der Polizistin Kilz zusammen und stellt fest:
Die Zeugin hatte keine Erinnerung über ihren Vermerk (ihre Aussagen nach der Räumung) hinaus. Sie kann nicht ausschließen, dass sie nicht vom Hammer ihres Kollegen getroffen wurde, da sie keine Erinnerung an die Situation hat. Ihr Blick ging in eine Richtung, in der sie weder den Hammer noch ein Flugobjekt sehen konnte. Ihre Mutmaßung von einem Waschbeckenteil getroffen worden zu sein ist lediglich eine Schlussfolgerung aus dem Bericht. Dabei ist schon die mögliche Flugbahn unlogisch. Es ist alles andere als ausgeschlossen, dass sie durch den Hammer verletzt wurde.
Das einzige, was man anhand der an anderen Prozesstagen gesichteten Videos ausschließen kann, ist ein Treffer durch ein Waschbeckenteil.
Zudem gibt es Schwierigkeiten die Wunde an der Wade nachzuvollziehen. Es liegt ein Attest vor, in dem diese Wunde jedoch nicht auftaucht. In der Befragung konnte die Zeugin nicht schlüssig erklären wie diese zustande gekommen sein soll und verhedderte sich auch hier in Widersprüche.
Danach wird der Polizist Ralf Holthusen, 51 Jahre alt, vernommen. Er gibt an sich an den Einsatz zu erinnern und zur Vorbereitung keinen Bericht gelesen zu haben. Eingesetzt war er als „Gruppenführer Technik“ und hat als solcher auch die Tür aufgesägt. Zuvor hat er es mit einem Hebelwerkzeug versucht, ein Tool, das etwa einen Meter aus der Tür heraus steht und hinein gehämmert werden muss. Zuerst habe Polizistin Kilz gehämmert, er habe ihr dann den Hammer abgenommen, da sie nicht genug „Wumms“ gehabt habe.
Nach kurzer Zeit wird seine Befragung unterbrochen, da das Gericht wegen einer Bombendrohung geräumt wird. Nach der Mittagspause geht der Prozess weiter, allerdings verspätet – der Einlass für die Öffentlichkeit wird wieder zu spät geöffnet, so dass diese nicht gewahrt war.
Der Polizist Holthusen will seit dem Einsatz einen Tinnitus und eine Prellung an der linken Gesäßhälfte gehabt haben. Der Tinnitus wurde behandelt, wenn es leise ist hört er aber immer noch ein Piepen, was ihn jedoch dienstlich nicht beeinträchtigt. Er will etwa eineinhalb Wochen krank geschrieben sein. Die Verteidigung hält später vor, dass er 55 Tage krank geschrieben war – die Differenz zwischen Wahrnehmung (10 Tage) und Realität (55 Tage) kann der Zeuge nicht erklären.
Er habe nur 3-4 Mal Hämmern müssen. Das Tool habe er in Kopfhöhe eingetrieben und rechts von sich ausgeholt. Weil er „Haltet Abstand“ gerufen hat, hält er es für unmöglich, dass er eine_n Kolleg_in getroffen habe.
Er hat kein Bild mehr, wer wo stand, nur Schlussfolgerungen aus dem, wie es seiner Meinung nach gewesen sein muss.
Als erster Polizist erklärt er an Nachbesprechungen teilgenommen zu haben. Von diesen habe es zwei gegeben. An genauen Inhalt, Ort, wer da war usw. will er sich jedoch nicht genau erinnern. Herr Nikolaus und Frau Kilz waren auf jeden Fall da, weiteres erinnert er aber nicht. Unter anderem ging es darum die Einsätze in der Zukunft zu verbessern. Die Nachbesprechungen hätten einmal 3 Wochen und einmal 4 Wochen nach der Räumung stattgefunden mit unterschiedlichen Polizist_innen. Die Stimmung war „dienstlich nüchtern“.
Im Laufe der Befragung zu der Nachbesprechung versucht Richter Halbach eine weitere Befragung zu behindern indem er auf die Aussagegenehmigung des Zeugen verweist. Es stellt sich heraus, dass diese weder von der Verteidigung noch vom Gericht gesehen wurde. Nachdem der Zeuge sie holt wird klar, das Formblatt wurde unterschrieben und keine Beschränkung angekreuzt, der Zeuge ist also nicht in seiner Aussage beschränkt. Halbach behandelt den Fall jedoch so als habe der Ausstellende lediglich einen Fehler gemacht und nimmt eine Aussagebeschränkung an.
Seit es WhatsApp gibt schreibt er mit Frau Kilz und anderen Kolleg_innen, eine WhatsApp-Gruppe für den technischen Zug gibt es seit drei Wochen. Sie wurde eingeführt weil nicht immer alle alles erreicht hat.
Bei der technischen Einheit ist er seit 7 bis 8 Jahren. Die Fluktuation ist gering, es geht um langfristige Zusammenarbeit, alle kennen sich gut.
Im Allgemeinen ist die Befragung von einem sich nicht Erinnern wollen des Zeugen geprägt. Wieso er sich an manche Dinge genau erinnern will an andere jedoch nicht ist nicht erklärbar. So will sich der Zeuge nicht einmal an die Gespräche unmittelbar vor dem Prozess erinnern.
Da die Befragung des Zeugen schleppend ist und nicht alle Fragen geklärt werden konnten wird er zum folgenden Prozesstag wieder geladen.
Am Mo 22.2. sind folgende Polizisten geladen: 9 Uhr nochmals Herr Holthusen, 10Uhr Herr Hass, 13 Uhr Herr Höhne