12.Prozesstag – 22.2.16 – Halbach stellt seinen „Fahrplan“, bezüglich der Tatvorwürfe, für das Verfahren vor & die Zeugen widersprechen sich.

Der bereits am letzten Prozesstag vernommene Polizist Holthusen wird weiter seitens der Verteidigung befragt. Dabei gibt Holthusen auf Nachfrage an, dass es ihm neu sei, dass die 4.Hundertschaft das Haus auf dem Dach sicherte, die Beamten die durch die Tür eindrangen dann ebenfalls über das Dach in das Gebäude eindrangen.

Die weiteren Fragen drehten sich um die Pause und An- bzw. Abfahrt des letzten Prozesstages, die er mit Kollegen verbracht hat. Holthusen sagt, er habe die Pause mit Hass und Höhne verbracht, der Fahrer sei nicht im Gebäude gewesen, aber Kilz und Zugführer Schnieders. Obwohl er vorgibt sich an den Einsatz in der Breite Straße zu erinnern, gibt er an, sich an nichts erinnern zu können worüber sie gesprochen haben. Auch dazu wie lang sie geredet hätten kann er keine Angaben machen und hat kein Erinnerungsvermögen. Es sei belanglos gewesen und derlei merke er sich nicht.

Der Zugführer sei gekommen um noch mal guten Tag zusagen, er kam von einer Ärztlichen Untersuchung. Der Besuch diente nicht der moralischen Unterstützung oder Beistand. Eine Erinnerung was der Zugführer gesagt oder gefragt hat hat er nicht und er habe nicht gehört was Hass, Höhn oder Kilz gesagt haben.

Weggefahren sei er in dem bereitgestellten Fahrzeug mit Hass und Höhne. Auf der Fahrt haben sie gesprochen. Er sei gefragt worden wie es gelaufen ist und habe gesagt: so lala und dass er inhaltlich nichts dazu sage. Dies hätten die anderen akzeptiert.

Auch der Zugführer Schnieders habe ihn gefragt, er habe gesagt es war so lala und das Fragen gestellt wurden, die er nicht verstanden habe. Damit habe sich Schniedres zufrieden gegeben. Warum er die Anwesenheit von Schnieders letzten Montag nicht erwähnt habe begründet er damit, dass habe er dann vergessen. Weiter berichtet er, er habe noch mal nachgefragt, es sei so, dass es eine Anordnung gibt, dass bei der Räumung nicht eingesetzte Beamte zum fahren eingeteilt sind. Die Verteidigung weist auf den Widerspruch hin, dass er heute von einem Shuttleservice spricht letzten Montag sei es noch eine „zufällige Fahrgemeinschaft“ gewesen.

Nach 2 Fragen eines Schöffen bei denen Holthusen angibt, dass er nach der Behandlung gegen den Tinitus keinen Hörtest mehr gemacht hat sowie er auch nicht das Hämatom fotographiert habe, wird er als Zeuge entlassen.

 

Es folgen zwei Anträge der Verteidigung. Der 1.Antrag besteht darin, Oberstaatsanwalt Elsner als Zeuge zu laden, da die Anklageschrift die Grundlage des Verfahrens ist und Aufklärung notwendig ist wie es zu der, hauptsächlich auf Videos basierenden, Anklage gekommen ist. Zumal die in der Anklage zugeordneten Würfe und Zeiten zu denen sie stattgefunden haben sollen nicht nachvollziehbar sind.

Der 2.Antrag besteht darin, einen Beschluß des Landgerichts über die Beschwerde zur DNA Abgabe zu verlesen, da dort steht, das nach Sichtung des Videomaterials der Tötungsvorsatz verneinet wird. Zudem gingen auch die Zeugen Borsuzki und Nikolaus davon aus nicht getroffen zu werden. Borsuzkis Einschätzung war, dass es nicht gefährlich war und er auch nicht um jeden Preis räumen wollte. Nikolaus kam in seiner Gefahrenanalyse dazu, dass die Gegenstände die Beamten nicht erreichen können. Da stellt sich die Frage, wie die Täter billigend die Tötung in Kauf genommen haben sollen?
Diesen Anträgen schließen sich alle Verteidiger an.

 

Daraufhin gab Halbach eine Stellungnahme bezüglich seines „Fahrplans“ in diesem Verfahren ab. Er beabsichtige erst zu klären, ob der Tötungsvorwurf aufrechterhalten werde und sobald dies durch sei würde die Kammer sich beraten. Dazu würden noch 1-2 Hände voll Zeugen gehört werden. Erst dann wird er etwas dazu sagen. Sein Plan ist: erst prüfen ob überhaupt Tötungsvorwurf besteht, erst dann würde es darum gehen ob dies zuordenbar ist. Alternativ wäre dann gefährliche Körperverletzung (Böller) in Mittäterschaft aller Personen im Haus – ohne Zuordnung.

Der Staatsanwalt sagt bezüglich der Anträge, er fände gut was die Verteidigung gesagt habe und das diese auf Widersprüche hingewiesen habe, Elsner zu laden sei jedoch völlig ohne Belang und zurück zu weisen.

 

Im Weiteren wird jetzt der Polizei-Zeuge Hass gehört. Er gibt an zur Vorbereitung seinen Dienstunfallbericht angesehen zu haben und Erinnerung an den Einsatz zu haben. Hass gehörte zur 4. Hundertschaft 3ter Zug (Teil der Technischen Einheit) und war als Fahrer eingesetzt, daher saß er zum grossteil in einem Fiat Kastenwagen. Im Verlauf sei er mehrmals ausgestiegen um Getränke ausgegeben, als der Bewurf auf das Fahrzeug doll wurde und als er Atemreizung hatte.

Auf Halbachs Nachfragen konkretisiert er mit dem Fahrzeug unmittelbar vor dem Gebäude in der 2.Reihe gestanden zu haben, rechts von sich konnte er nichts sehen, also nicht zum Gebäude gucken, denn da stand ein Einsatzwagen der 5. Hundertschaft. An Bewurf hat er außer Böllern, wegen denen er mit Hörschutz und Helm auf im Wagen saß, nichts mitbekommen. Aber eine weiße Wolke, die von links über ihn hinweg kam. Woher sie kam habe er nicht gesehen. Ob sein Motor zu dem Zeitpunkt an oder aus war kann er nicht genau sagen, eher aus. Die Fenster waren zu. Er habe danach aber Reizung im Rachenraum gehabt und 10-20min später auch Husten. In ärztlicher Behandlung war er nicht, da sein Arzt in Urlaub war. Dort wollte er direkt nach dem Dienst, als er mit Berichtschreiben fertig war, am 28. hin, da hatte er noch ein bisschen Hustenreiz. Den Bericht habe er noch in der Nacht geschrieben.

Die Fragen der Verteidigung ergeben, dass der Zusammenhang einer weißen Wolke um 0.10 Uhr und dem einige Minuten später auftretendem Kratzen im Hals seine Schlussfolgerung ist, die nicht untersucht wurde. Ebenfalls links von ihm standen mehrere Beamte und etwas weiter weg waren Passanten, sowie Leute die skandiert haben und später geräumt wurden. Ob es dort eine Pfefferspray Einsatz gab kann er nicht sagen.

Direkt am Morgen hat er an einer Nachbesprechung teilgenommen, das war die einzige Nachbesprechung an der er teilgenommen hat. An dieser haben auch alle anderen aus seiner Einheit teilgenommen. Er geht davon aus, dass auch Holthusen da war. Ob es weitere Nachbesprechungen gegeben hat und wer sie einberufen hat weiß er nicht. Bei der Besprechung waren keine Externen.

Er hatte nicht mehr auf Pfanne, dass er einen Bericht geschrieben hat und hat darum nicht nochmal rein geguckt. Dass Berichte geschrieben wurden wusste er aber. Wenn etwas zu sagen ist entscheidet jede_r Polizist_in selber ob ein Bericht geschrieben wird, er weiß nicht ob es da eine Anweisung gab einen Bericht zu schreiben.
Sein Bericht ging ans LKA, das Aktenzeichen (1K, 9K…) kommt vom LKA, dann kommt ein eigenes dazu, in dem Fall von Baden oder Oldenbusch.
Er konnte den Eingangsbereich nicht sehen, was in seinem Bericht dazu steht sind lediglich Schlussfolgerungen.

Die Mordkommission kam ein paar Tage später vorbei zu einem persönlichen Gespräch.

Er ist von Herrn Witte gefahren worden mit Herrn Holthusen zusammen, in der letzten Woche kam er mit Herrn Höhne – den Namen des Fahrers erinnert er nicht. Er hat Zeitung gelesen, am Handy gespielt, geredet – worüber weiß er nicht mehr, sie schnacken den ganzen Tag. Der Zugführer war zur moralischen Unterstützung da – Holthusen sagte dieser war nur so da.

Er ist in einer WhatsApp-Gruppe die sie auch privat nutzen. Den Verteiler gibt es seit 2-3 Jahren.

Nachdem Hass als Zeuge entlassen wird fasst die Verteidigung noch einmal zusammen dass die Herkunft der weißen Wolke lediglich eine Schlussfolgerung ist, der Zeuge nicht gesehen hat, dass diese aus einem Feuerlöscher kam.

 

Halbach verkündet, dass die Anträge der Verteidigung auf Aussetzung oder Unterbrechung (der letzten Verhandlungstage) abgelehnt werden. Die Anträge seien unbegründet und hätten sich erledigt, weil die Verteidigung die Akten nun habe. Zudem sei es ein anderes Verfahren, die Staatsanwaltschaft habe es ja abgetrennt und ermittelt in diesem weiter, somit ist es eine (nicht notwendige) Aktualisierung. Die Aussetzung sei nicht erforderlich, da nicht ersichtlich sei, dass neue Tatsachen vorliegen würden zudem nicht, da sonst generell nicht möglich sei gegen weitere Tatverdächtige zu ermitteln.

 

Nach der Mittagspause wird der Polizist Höhne vernommen. Dieser gibt an, dass schon beim Vorfahren von Richtung Landungsbrücken Böllerbewurf vom Haus war. Er gibt an, bei dem Beschluss, ob sie ins Haus reingehen oder nicht, nicht anwesend gewesen zu sein. Seine Position sei zu der Zeit zwischen den Fahrzeugen der 5. Hundertschaft und seinem gewesen, mit Blick zum Haus. Auf die Nachfrage des Bewurfs gibt er an, dass zu dieser Zeit nur Böller (glaubt nur “Polenböller”) geflogen sein. Danach hätten sie die Schilde aus dem Fahrzeug geholt und den Kollegen übergeben. Er gibt an zu dem Zeitpunkt keinen spezifischen Auftrag gehabt zu haben, jedoch versucht habe, seine Kollegen bei Bewurf aus dem Haus zu warnen.
Ob diese Warnung bei seinen Kollegen angekommen sein, wüsste er aufgrund der Geräuschkulisse und dem Abstand nicht.
Daraufhin hatte er von Oldenbusch die Aufgabe bekommen, sich mit einem Feuerlöscher in der Nähe der Tür, die seine Kollegen versuchten zu öffnen, zu positionieren, zum Schutz, für Erste Hilfe, sowie notfalls zum Feuerlöschen. Er wäre hierzu etwa 10 m rechts neben den Kollegen an der Tür gewesen.

Auf Nachfragen Halbachs gibt er an in der 4. Hundertschaft gewesen zu sein. Und er gehöre zum Technikzug, jedoch nicht zur Technikgruppe.
Er habe dann nur bei der Vorbereitung für das Öffnen der Tür mitgeholfen, durch die Schildausgabe. Der Eingang wäre der rechte gewesen (nicht der vergitterte) in der 116., nicht die Tür vom Nachbarhaus.

Zu dem Zeitpunkt hätte er zwischen der 1. (5. Hundertschaft) und 2. (4. Hundertschaft) Reihe der Fahrzeuge gestanden mit Blick aufs Haus, wäre in Bewegung gewesen. Gesehen hätte er das Waschbecken, dessen Rand abgeschlagen wurde. Es seinen Stücke abgesplittert und runtergefallen, den Rest hätte die Person runtergeschmissen. Dies hätte er deutlicht gesehen, auch dass Stücke Schilde getroffen hätten, ob jedoch Personen getroffen wurden, konnte er aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen. Das Reststück wäre jedoch etwa 1m links neben den Kollegen aufgekommen.
Zudem hätte er einen Farbeimer gesehen, der ausgeschüttet wurde und eine Flüssigkeit, die aus einer Pumpe wie für Insektenvernichtungsmittel versprüht worden ist, die klebte, er aber nicht zuordnen konnte, was es für eine Flüssigkeit war und die ohne Wirkung war. Dann sei ein Feuerlöscher aus dem Haus entleert worden und seine Kollegen an der Tür sowie er haben sich zurückgezogen. Danach seinen alle wieder zurück an die vorherige Position. Dann sei der Feuerlöscher aus dem Fenster (er wisse nicht aus welchem) geworfen worden und etwa 1,5-2m links neben seinen Kollegen auf dem Gehweg aufgekommen. Des weiteren hatte er ein Türblatt gesehen, das links neben seinen Kollegen aufgekommen sei. Er wüsste jedoch nicht, ob sie da noch an derselben Tür oder schon an der nächsten gearbeitet hätten.
Danach hätte er noch eine Nachtspeicheranlage gesehen, die auf Höhe der Tür aufkam, an der die Kollegen zuerst gearbeitet hatten, jene da schon an der zweiten Tür gearbeitet haben.

Zwischendrin ermahnte Halbach wieder die Zuschauer, nicht zu lachen.

Das BFE wäre dann über die Tür des Nachbarhauses aufs Dach.
Seine Schutzausrüstung sei Körperschutz, Helm, Schienbeinschoner und Gehörschutz (links Silokonpfropfen, rechts jenes mit einer Aussparung für den Hörschlauch zum Funkgerät) gewesen. Auf die Frage nach Verletzungen antwortete er mit einem Tinitus rechts sowie einer Hörminderung rechts seit dem Einsatz. Auf ein Ereignis könnte die Verletzung nicht zurückführen, die Böller sein zwischen seinen Beinen bis zu einem Abstand von 10m aufgekommen. Das Fiepen in seinen Ohren habe er seitdem, nerve ihn, führe jedoch nicht zu Dienstunfähigkeit.

Dann folgen Fragen zu seinem Bericht vom 28.08.2014, wo es um die Farbe durch Gläser o.ä. ging, die er auf Hose und Stiefel abbekommen hat und in weiß rot und grün waren, Personen habe er zu diesem Bewurf nicht erkannt, weil sie vermummt waren.
Darauf folgt eine Nachfrage zu seiner Vernehmung, in der er aussagte “(…)irgendwann kam ein Klo (…)”, an die er sich nicht mehr erinnern kann.

Der zweite Richter fragt nun nach der Farbe der Tür, welche wie er glaubt dunkelbraun war.

Es folgen die Fragen der Anwälte, was die Bezeichnung A12 bedeute. Nach kurzem zögern gibt er an A wäre Alarmhundertschaft und 12 Gruppe und Zug. Der einzige Beamte mit A12 an der Tür könnte ein Hospitant gewesen sein.
Bei dem öffnen der Tür wäre er auch dabei gewesen und hätte das gesehen schildert Höhne weiter. Der Einstieg sei der BFE erst beim zweiten Versuch geglückt. Auf Nachfrage gibt er an, keine Polizeifremde Person beim Betreten des Hauses gesehen zu haben, aber eine weibliche rausgehen gesehen zu haben. Seiner Einschätzung nach wäre es nicht möglich gewesen, dass eine solche Person das Haus nach dem Öffnen betreten hätte, jedoch hatte er nicht durchgehend Blickkontakt zur Tür.

Dann kommt es zu Fragen zu Messengergruppen wie Whatsapp, diese würden z.T. von den Gruppen für den Austausch von Dienstplänen genutzt, jedoch nicht um über das Verfahren zu kommunizieren. Laut Höhne gab es auch keine Nachbesprechung des Einsatzes, es sei nur in der normalen Besprechung zu Dienstbeginn am nächsten Tag kurz darauf aufmerksam gemacht worden, dass es Hilfen gibt um mit dem vorherigen Einsatz einen Umgang zu finden und sie diese ruhig in Anspruch nehmen sollten.

Es kommt noch einmal zu einer 10 minütigen Pause.

Dann geht es um den Adhäsionsantrag, der gestellt werden kann, um Zivilgerichtliche Forderungen auch im Strafgericht geltend zu machen und den Höhne zuerst stellte, um Schmerzensgeld zu bekommen, jedoch zurückzog, als er konkrete Beschuldigte nennen sollte und dies nicht konnte. Jedoch mit Vermerk auf evt. Zivilrechtliche Folgeanträge. Das die Schreiben von Kollegen den gleichen Wortlaut haben, erklärte Höhne damit, dass er der erste gewesen wäre und seinen Schrieb weitergab.

Dann geht es noch mal um den letzten Verhandlungstag, wo Höhne auch schon vorgeladen war. Er gibt an auf dem Flur mit Hass und Feldmann geredet zu haben, Holthusen habe er zur Mittagspause in der Kantine getroffen und Schnieders wäre irgendwann aufgetaucht, er wäre vom ärztlichen Dienst gekommen und habe geschaut, ob er wen mitnehmen soll. Sie hätten nicht übers Verfahren geredet nur, ob Hass und er noch dran kämen o.ä.. Sie wären dann gemeinsam zurückgefahren.

Zuletzt geht es noch mal um den Hörschutz, auf Nachfrage kann Höhne nicht angeben, ob bei Kollegen mit ähnlicher Diagnose auch das Ohr in dem der Hörschutz mit Hörschlauch war betroffen war.

Höhne wird von Halbach unvereidigt entlassen und die Sitzung um 14:40 Uhr beendet.

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