Bericht von dem Polizeiüberfall auf ein politisches Wohnprojekt in Hamburg, 26.1.2016

Am 26.01.2016 um 6.00 Uhr am Morgen verschafften sich ca. 30, z.T. mit Maschinenpistolen bewaffnete, vermummte Beamte der Beweissicherungs-und Festnahmeeinheit (BFE) gewaltsam Zutritt zu einem politischen Wohnprojekt in Hamburg. Dabei wurde die Wohnungstür ohne jegliche Vorankündigung (klingeln etc.) mit einem Rammbock eingeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt schliefen alle Anwesenden noch. Mit lautem Gebrüll und Ausrufen wie ”Polizei, Hände hoch, runter kommen” stürmte die BFE innerhalb von Sekunden die noch dunkle Wohnung und verteilte sich in den Privaträumen. Die Situation war chaotisch und unübersichtlich. Alle wurden genötigt mit erhobenen Händen von ihren Hochbetten zu klettern, dabei wurden die Waffen im Anschlag gehalten, die Personen mit Taschenlampen geblendet und Laserzielgeräte eingesetzt. Vor der Wohnung parkte ein bereitgestellter Rettungs- und ein Notarztwagen. Das dieser nicht zum Einsatz kam lag wohl vor allem daran, dass alle Bewohner*Innen Ruhe bewahrt haben. Die Bewohner*Innen wurden z.T. mit vorgehaltener Schusswaffe bis zum Eintreffen des Landeskriminalamtes (LKA), Abteilung Staatsschutz, in ihren Zimmern isoliert. Wobei das Vorgehen der einzelnen Beamten stark variierte. Zwei Menschen mussten mit den Händen an den Wänden stehen und durften erst spät mit den anderen Bewohnenden Kontakt aufnehmen. Andere konnten sich nach kurzer Zeit freier Bewegen, eine Person konnte sofort aus ihrem Zimmer und auch Telefonate führen. Festzuhalten bleibt, dass auch ohne vorliegenden Durchsuchungsbefehl alle Privaträume durch Beamte betreten wurden.

Dies passierte im folgenden auch immer wieder und konnte auch nicht durch explizites Hinweisen auf die Gesetzeslage unterbunden werden. Schließlich wies ein Anwalt die Beamten telefonisch auf die rechtliche Lage hin.

Es erschienen nun Herr Richters, der Ermittlungsleiter des LKA, drei nicht uniformierte LKA Beamte und eine neutrale Zeugin (Verbraucherschutzamt). Sie brachten den Durchsuchungsbefehl und legten ihn dem Beschuldigten vor. Nun folgte die Identifikation der Zimmereigentümer*Innen. Dabei wurden die Daten der jeweiligen Personalausweise mit in Zimmern liegenden Dokumenten verglichen was im bei sein der jeweiligen Bewohner*Innen geschah. Währenddessen zeichnete einer der Beamten eine Grundrissskizze und eine Zivilbeamtin begann die ersten Privaträume zu fotografieren. Im Verlauf wurde entschlossen versucht das zu unterbinden und die Beamtin wurde von Seiten der Bewohnenden aufgefordert das Material zu Löschen, was später auch erfolgte, allerdings erst durch einen telefonisch kontaktierten Anwalt. Als die Zuordnung der Zimmer abgeschlossen war, suchte sich der Beschuldigte 2 Zeugen aus, die restlichen Bewohner*Innen wurden angewiesen in einem Zimmer zu warten, da nun ein Sprengstoff-Hund durch die Wohnung geführt werden sollte. Der Hund durchsuchte das Zimmer des Beschuldigten sowie die Gemeinschaftsräume und wurde ohne besondere Vorkommnisse wieder abgezogen. Daraufhin begann die Durchsuchung durch die Beamten und kurze Zeit später erschien die angerufene Anwältin, die von nun an bei allen Handlungen dabei war. Die Suche im Zimmer des Beschuldigten erfolgte gezielt, es wurde v.a. nach Kleidungsstücke und Speichermedien gesucht und ebendiese auch beschlagnahmt.

Die folgende Durchsuchung der Gemeinschaftsräume verlief kurz und ohne das Beschlagnahmen weiterer Gegenstände. Der Überfall endete mit der Übergabe der Durchsuchungsprotokolle und dem Einlegen von Widerspruch dagegen. Um 7.45 Uhr verließen alle Beamten die Wohnung und hinterließen die zerstörte Wohnungstür. Diese wurde im Verlauf des Tages wieder funktionsfähig gemacht, jedoch nicht repariert.

Wir möchten mit dieser Stellungnahme insbesondere die zunehmende Repression gegenüber linken Strukturen transparent machen und in der Ausführlichkeit deutlich machen welche gewalttätigen Formen diese annimmt.

Einordnung der Hausdurchsuchung

Der Zeitpunkt ( 1,5 Jahre nach der Besetzung der breiten Straße ) und die martialische Qualität der Hausdurchsuchung weisen unserer Einschätzung nach auf die Hilflosigkeit der Beamten in einem Prozess hin, der nicht zuletzt an ihren überzogenen Vorwürfen und schlecht geführten Ermittlungen zu scheitern droht. Gleichzeitig möchten wir uns inhaltlich der am vergangenen Samstag veröffentlichten Einschätzung autonomer Gruppen anschließen. Auch wir möchten an dieser Stelle auf Anna & Arthur verweisen, denn dieser Angriff diente wohl vor allem auch dem sogenannten „ auf den Busch klopfen“.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und nehmen das Vorgehen der Bullen als Bestätigung der Bedeutung linksradikaler Kämpfe wahr. In Zeiten, in denen rechte Strukturen tagtäglich geflüchtete Menschen angreifen und rechter Terror als „besorgtes Bürgertum“ verharmlost wird, in denen sexistische Übergriffe in rassistische Deckmäntel gepackt werden, in denen der NSU Prozess in der Öffentlichkeit weit in den Hintergrund gedrängt wird und gleichzeitig über 300 Nazis in den Untergrund abgetaucht sind, in denen Menschen an den EU-Grenzen sterben, während die Wirtschaft stets mit Milliarden Beträgen gerettet werden soll, ist eine tiefgreifende Systemkritik wichtiger denn je! Es sind alles gleichermaßen Symptome eines kranken Systems.

Solidarität und Vernetzung sind unsere Waffen dagegen. Lasst uns zusammen keinen Bock mehr auf die Kackscheiße haben!

Was wir brauchen ist ein entschlossenes Einstehen füreinander, ein gemeinsames Kämpfen, in Hamburg, Berlin, Dresden, Leipzig, Rojava, Chiapas, gegen das EU-Grenzregime und Überall!

Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die im Zuge des Breite-Straße-Verfahrens Repression erfahren. Insbesondere den Beschuldigten und dem was sie in Untersuchungshaft erleben mussten. Die übertriebenen Anschuldigungen und das gesamte scheiß Vorgehen des repressiven Apparates müssen Grund genug sein für eine breitere Anteilnahme am Prozess und eine kraftvollere Solidarisierung!

Gemeint sind wir alle!

Danke an alle Solidaritätsbekundungen und Hilfsangebote!

Wir möchten an dieser Stelle nochmal auf die Demo am Freitag, 05.02.2016 verweisen. Um 19.00 Uhr geht es am Dammtor los. Seid entschlossen und laut!

Am nächsten Tag geht es weiter in Berlin, Dresden oder Prag!

Wir werden nicht Müde, nur noch Wütender!

P:S.: Wenn ihr etwas veröffentlichen wollt bezieht euch gerne auf diese Stellungnahme!

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Autonome Gruppen zum Polizeiüberfall auf linke Wohngemeinschaft: Hausdurchsuchung wegen Besetzung in der Breiten Straße

von: https://linksunten.indymedia.org/de/node/167252

Am frühen Morgen des 26. Januar hat eine bewaffnete Beweis- und Festnahme Einheit (BFE) eine linke Wohngemeinschaft in Hamburg gestürmt. Die Wohnungstür wurde gewaltsam mit einer Ramme aufgebrochen und die Bewohner_innen mit vorgehaltenen Waffen und viel Gebrüll aus den Betten gezerrt. Eine halbe Stunde lang wurden die Bewohner_innen in ihren Zimmern voneinander isoliert und mussten dabei z.T. mit erhobenen Händen an der Wand stehen. Ein Durchsuchungsbefehl wurde erst vorgelegt als Beamte des Staatsschutzes auftauchten. Angeblich suchten die Bullen nach Beweisen im Zusammenhang mit der Hausbesetzung in der Breiten Straße im August 2014.

Nach einer im Vergleich zur brutalen Erstürmung der Wohnung überraschend oberflächlichen Durchsuchung, die einzig mit der Beschlagnahme eines Rechners endete, zogen die Bullen wieder ab. Festgenommen wurde niemand.

Einer der Bewohner_innen der WG ist in einem gesonderten Verfahren beschuldigt, an der Besetzung der Breiten Straße beteiligt gewesen und damit eine von den Bullen gesuchte angebliche siebte Person zu sein. Das Verfahren gegen ihn wurde zu einem frühen Zeitpunkt von dem großen Breite Straßen Verfahren abgetrennt, weil sowohl dem Staatsschutz als auch der Staatsanwaltschaft die Beweislage zu dünn war. Eine ganze Zeit lang sah es so aus, als wenn das Verfahren gegen ihn im Nichts enden würde.

Staatsschutz unter Zugzwang

Unserer Einschätzung nach ist die Intensivierung der Ermittlung in dem abgetrennten Verfahren auch ein Ergebnis der Entwicklung im laufenden Prozess wegen der Besetzung gegen 6 Beschuldigte. Der leitende Beamte des Staatsschutzes Richters wurde im Prozess schon mehrfach als Zeuge gehört und hat dabei ein erdenklich jämmerliches Bild abgegeben. Tatsächliche Ermittlungen hat es eigentlich gar nicht gegeben, Akten wurden unvollständig geführt, viele Fakten des Ermittlungskomplexes waren ihm angeblich gar nicht bekannt. Zu weiterführenden Ermittlungsergebnissen wollte Herr Richters nichts sagen und hat sich immer wieder hinter einer beschränkten Aussagegenehmigung seines Vorgesetzen versteckt. Diese für den Staatsschutz alltägliche Strategie hat selbst den reaktionären Vorsitzenden Richter Halbach empört, der jetzt den Zeugen zwingen wollte, zu bestimmten Komplexen auszusagen, die sich auch auf das abgetrennte Verfahren beziehen.

Die zum Zeitpunkt der Durchsuchung 2 wöchige Unterbrechung des Prozesses hat der Staatsschutz genutzt, um hektische Ermittlungsaktivitäten zu starten, die schließlich in der militärischen Erstürmung der WG gipfelten. Das deutliche Ziel war, neue vermeintliche Ergebnisse präsentieren zu können, wenn das LKA im Prozess gezwungen sein würde, die Karten auf den Tisch zu legen.

Neue Maßstäbe

Ganz offensichtlich setzen die Bullen auf Konfrontation und eskalierten bewusst die Situation. Diese Erkenntnis zieht sich schon durch die ganze Geschichte des Breite Straßen Verfahrens. Die Räumung des Hauses, bei der gezielt die Auseinandersetzung gesucht wurde, die lange U-Haft von Beschuldigten und der Vorwurf des versuchten Totschlages gehören genauso dazu, wie jetzt die Stürmung der Wohnung unter dem fadenscheinigen Vorwand nach 1 1/2 Jahren Beweismittel finden zu wollen. Die brutale Erstürmung mit Maschinenpistolen mit Laserzielgeräten , Klettergerät und aufgerammten Türen gehört jetzt wieder wie in den 80er und 90er Jahren zum Repertoire der Bullen bei Angriffen auf linke Bewegungen. Diese militärische Gewalt hat als erstes Ziel einzuschüchtern und abzuschrecken. Die Botschaft der Durchsuchung hat sich nur an linke Strukturen gerichtet. Die Bullen haben von dieser Aktion nichts nach außen dringen lassen, es gab keine Pressemitteilung oder Informationen an Journalisten.

Ein zweites Ziel des Staatsschutzes ist es wie immer nach solchen Aktionen Informationen abzuschöpfen, wer mit wem telefoniert, sich trifft und in Hektik verfällt. Nach der Durchsuchungswelle im Sommer 2007 hat ein BKA-Bulle offenherzig verkündet: “Wir haben mal auf den Busch geklopft und kucken, was sich bewegt.” Genau das gleiche wird auch hier ein strategisches Ziel gewesen sein.

Hamburger Polizei gestaltet den Sicherheitsstaat

Schon seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, dass die Bullen in Hamburg schon lange eine eigenständige politische Macht jenseits politischer oder gerichtlicher Kontrolle ist. Das Hamburger Polizeigesetz ist ein Ermächtigungsgesetz für die Bullen vollkommen eigenständig nach polizeilichen und eigenen politischen Erwägungen zu agieren. Spätestens mit der Errichtung des Gefahrengebietes 2013 / 2014 ist genau diese Situation deutlich geworden, als Innensenator Neumann zugeben musste, dass er die Entscheidung der Polizeiführung nur noch abgenickt hat.

In einer solchen, sich zuspitzenden gesellschaftlichen Situation wie heute und spätestens durch die Diskussion nach Silvester ist die Polizei nicht nur in Hamburg völlig von allen Schranken befreit. Jede Bewegung, die vermeintlich oder tatsächlich den verordneten Sicherheitsinteressen entgegensteht wird mit allen Mitteln angegriffen. Andauernde rassistische Kontrollen, eine eskalierende Bullenpräsenz in ‘Problemvierteln’, das militärische Verhindern von Demonstrationen und Kundgebungen sind genauso Teil dieser Situation wie die Brutalität der Hausdurchsuchung.

Während Nazis ungehindert Flüchtlingsunterkünfte anstecken und hunderte Haftbefehle gegen Faschisten nicht vollstreckt werden sind polizeiliche Angriffe gegen emanzipative Bewegungen auf der Agenda der Bullen und Geheimdienste ganz nach oben gerückt.

……Innensenator Grothe

Ja ja und es gibt einen neuen Innensenator. Und dann noch einen, den die Bullen so gar nicht mögen und auch nicht wollen. Der larmoyante Kiezbewohner, mit allen befreundet und ach so engagiert ist Chef eines völlig frei agierenden Polizeiapparates geworden. Die Bullen haben schon bei seiner Ernennung ‘Friss oder stirb’ gerufen. Wieder wird ein Senator von den Bullen vor sich hergetrieben, bis er politisch alles mitmacht oder den Weg aller Innensenatoren vor ihm geht. Pech, lieber Andy !! Nun bist du niemandes Freund mehr.

Die Konfrontation voranbringen

Für linke Bewegungen kann es jetzt nur darum gehen sich eben nicht einschüchtern zu lassen, diese Angriffe zurückzuschlagen und sich laut, offensiv und militant in gesellschaftliche Auseinandersetzungen einzumischen. Hausbesetzungen bleiben trotz einer sich verschärfenden Situation eine Option. Sie sind ein Zeichen auch jenseits von “Szene”, dass eigenständige Raumnahme möglich ist. Um uns herum knirscht es im Gebälk der Gesellschaft, die Situation für viele wird immer beschissener. Um so wichtiger nicht den Kopf in den beliebten Sand zu stecken sondern praktische Perspektiven zu entwickeln und auf die Straße zu bringen.

Repression funktioniert, wenn wir uns vereinzeln lassen. Gemeinsam und kollektiv setzen wir ihnen unseren Kampf entgegen.

Autonome Gruppen

Grüße an alle Untergetauchten. Liebe und Kraft

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Hausdurchsuchung am 26.1.2016 – Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Von: https://linksunten.indymedia.org/de/node/166873

Am 26.01.2016 um 6.00 Uhr am Morgen verschafften sich mindestens 30, z.T. mit Maschinengewehren bewaffnete, vermummte Beamte der Beweissicherungs-und Festnahmeeinheit (BFE) gewaltsam zutritt zu einem politischen Wohnprojekt in Hamburg. Dabei wurde die Wohnungstür zerstört.

Die Bewohner*Innen wurden z.T. mit vorgehaltener Schusswaffe bis zum Eintreffen des LKA in ihren Zimmern isoliert. Erst nach Ankunft des LKA wurde ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und es wurde mit der Durchsuchung der Räumlichkeiten begonnen.

Die Hausdurchsuchung steht im Zusammenhang mit dem “Breite-Straße-Verfahren”.

Es wurden keine Personen verletzt oder verhaftet.

Eine ausführlichere Stellungnahme folgt.

Wir lassen uns nicht Einschüchtern!

Anna und Arthur halten’s Maul!


On the 26.01.16 at 6am, at least 30 police officers, armed with machine guns, forcibly and violently gained access to a political house project in Hamburg by breaking down the front door.

Some of the people living in the house were kept isolated in their rooms at gunpoint. The LKA (Landeskriminalamt ~’investigating officers’) supplied their search warrant, and then started their search of the premises.

The raid was in relation to the “Breite-Straße-Verfahren” (Breite-Straße
lawsuit)

No-one was arrested or injured.

A statement with a full account will follow soon.

We will not allow ourselves to be intimidated!

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8. Prozesstag – 18.01.2016 – von Doppelstrategien der Polizei, Schnack auf dem Flur, einseitigen Ermittlungen und dem Anheizen der Telefonüberwachung durch Plakate

Zunächst wurde heute der Polizeibeamte Strohmann, als Einsatzleiter der 5. Hundertschaft, die in der Nacht der Besetzung im Einsatz war, gehört. Seine Einheit hatte den Auftrag der äußeren Absperrung, sollte also dafür sorgen, dass niemand das besetzte Haus betreten oder verlassen konnte. Nach einer Schilderung der Geschehnisse der Nacht aus seiner Perspektive wurde er durch Richter Halbach und die Verteidigung befragt. Er sprach von direktem Bewurf der eingesetzten Polizeikräfte aus dem Haus, wobei er angab die Beamten hätten direkt unter den Fenstern, aus denen Gegenstände gefallen sind, gestanden (in den bereits gezeigten Videos ist jedoch deutlich zu sehen, dass dem nicht so war). Bei keinem der abgefragten Gegenstände hat er gesehen, wo diese aufgekommen sind. Er will nur gesehen haben, dass die Polizisten vor dem Haus Farbe abbekommen haben und Einsatzfahrzeuge beschädigt wurden. Er gab an einen weißen Rippenheizkörper aus dem Haus fallen gesehen zu haben, von dem bisher nie die Rede war und der auch auf den Videos nicht zu sehen ist. Seinerseits hätte es keine Überlegungen gegeben die Polizeikräfte direkt vor dem Haus aufgrund von direkter Gefährdung abzuziehen. Die Zeitsprünge in den Videos erklärte er mit mutmaßlichem Aus- und wieder Einschalten der Kameras. Aus seiner Hundertschaft sei niemand verletzt worden, es hätte lediglich Sachschäden an den Einsatzfahrzeugen gegeben. Ferner gab er an, dass niemand beim Verlassen des Gebäudes gesehen wurde und konnte keine Angaben zu der Anzahl der im Haus befindlichen Personen machen.

 

Nach einer Pause wurde erneut der Zeuge Richters vom LKA 7 (Staatsschutz) vernommen, der Angaben zu mehreren Punkten, die nun doch nicht von seiner Aussagegenehmigung ausgeschlossen sind, machen sollte. (Siehe hierzu auch die Befragung von Richters am 6. Prozesstag) Hier ging es vor allem um den Folgegewahrsam der Beschuldigten, für die keine U-Haft angeordnet wurde. Hierbei wurde deutlich, dass es dem LKA darum ging, die Beschuldigten bis zum Ende der Squatting Days in Gewahrsam zu nehmen, weil ein direkter Zusammenhang zwischen den beschuldigten Personen und den Squatting Days mutmaßlich angenommen und Beweismittelverlust nach der Entlassung befürchtet wurde. Es wurde deutlich, dass die Anträge auf U-Haft und der Vorschlag des Sicherheitsgewahrsams auf Grundlage des SOG (Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zeitgleich liefen, die Polizei hier also zweigleisig gefahren ist. Er gab an bezüglich einer damals minderjährigen beschuldigten Person nach der Festnahme weder Erziehungsberechtigte, noch den zuständigen Rechtsanwalt kontaktiert zu haben. Im Laufe der Befragung gab er an bei einer Person zwar gemerkt zu haben dass diese in einem schlechten Zustand sei und es das Angebot gebe sich direkt nach Hause zu begeben, die Polizei jedoch trotzdem alle bis Ende der Squatting-Days in Gewahrsam wissen wollte.

Der Zeuge hatte bereits angegeben, dass er nach der Videoauswertung von sieben tatbeteiligten Personen ausginge. Zu den polizeilichen Erkenntnissen des Tatvorwurfs gegen die siebte Person weigerte er sich Angaben zu machen und zog sich wieder auf seine Aussagegenehmigung zurück. Dies sahen Verteidigung und selbst der Richter anders. Nachdem von der Verteidigung Ordnungsmittel gegen den Zeugen gefordert wurden, ruderte Richter Halbach allerdings zurück und wollte die Fragen nach der siebten Person nun doch nicht mehr zulassen.

Nach der Mittagspause muss Halbach verkünden dass die Argumentation mit der er die Frage an den Zeugen verhinden wollte keine Basis hat. Nachdem der Zeuge dennoch nichts sagt verzichtet das Gericht auf Ordnungsmittel. Die Verteidigung merkt an, dass die Polizei von außen den gerichtlichen Auftrag behindert. Als nächster Schritt müsse das polizeiliche Geheimhaltungsinteresse begründet werden. Das Gericht müsse sich darum kümmern. Halbach gibt an sich darüber noch keine Gedanken gemacht zu haben, dies aber nun zu tun.

Die Verteidigung fragt ob noch gegen andere als die bisher bekannten Personen wegen der Hausbesetzung ermittelt wird. Nachdem der Zeuge dies verneint fällt einer der Gründe weg mit denen er bisher viele Fragen nicht beantwortet hat. Seine häufige Ausflucht eine Frage betreffe andere Verfahren ist hinfällig wenn es gar keine solche Verfahren gibt.

Im weiteren Verlauf ging es darum ob es irgendwann andere Verdächtige gab (wegen einer weiteren Person gab es ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft, die sah aber keinen Tatverdacht), ob es weitere DNA-Spuren gab (hier glaubt Richters dass er das nicht darf und die Staatsanwaltschaft unterstützt ihn), wie es mit Fingerabdrücken aussieht (einer konnte zugeordnet werden aber hier wurde nicht weiter ermittelt), ob es Versuche gab weitere Verdächtige zu ermitteln (Nein, das haben sie nicht versucht und er kann auch nicht sagen wann sie entschieden haben nicht weiter zu ermitteln).

Er wird gefragt ob ihm bekannt war, dass so genannte Aufklärungskräfte eingesetzt waren (war ihm nicht bekannt), ob ihm der Einsatzleiter bekannt war (Nein, das war ihm egal wer es war), ob er wisse was eine BAO (Besondere Aufbauorganisation) für eine Aufgabe habe (weiß er nicht genau, auch dass es eine BAO Squatting Days gab weiß er nicht und weil keine Berichte kamen hat er auch nicht darüber nachgedacht ob die als Zeug_innen in Betracht kämen), ob er den Dienststellen denn mitgeteilt habe was relevante Informationen in dem Verfahren seien (das hat er nicht), Wer für die Pressearbeit zuständig war (weiß er nicht und er kann auch nicht sagen ob seine Abteilung mit der Pressestelle Kontakt hatte). Nachdem ihm vorgehalten wird, dass die Polizei direkt nach der Hausbesetzung von 30 Aktivist_innen gesprochen hat gibt er an davon nichts zu wissen. Auch dass die 5. Einsatzhundertschaft (EHU) von 25 Vermummten berichtete habe ihn nicht interessiert. Er habe auch nicht ermittelt wie viele EHU vor Ort waren. Dass BFE dort waren ist ihm bekannt, auch von „Tatbeobachtern“ (jede BFE besteht aus uniformierter Polizei und zwei Zivis die nur zuschauen) hat er schon gehört. Da sich aber keine_r bei ihm gemeldet hat hat er auch nicht weiter ermittelt.

Auch über die Absperrung um das Haus habe er sich nicht weiter informiert. Es wird in der Befragung dann aber doch klar, dass bis kurz vor der Festnahme um das Haus nur wenig Polizei stand („Vier Ecken, vier Polizisten“), seine eigene Theorie wonach ein Durchgang zum Verlassen und Betreten des Hauses offen war konnte er weder bestätigen noch widerlegen. Er hat aber auch keine weiteren Ermittlungen angestrebt.

Alles in allem wird offensichtlich wie einseitig der Staatsschutz hier ermittelt hat.

Im weiteren Verlauf gibt der Zeuge an durch die Flyer die die Polizei im Herbst 2014 öffentlich ausgehängt habe wollten sie die Telefonüberwachung „anheizen“. Das heißt sie wollten dazu anregen über den Fall zu telefonieren. Daraus habe es aber keine Erkenntnisse gegeben.

In der weiteren Befragung gibt er an Erkenntnisse die er für Polizeitaktik hält nicht zur Akte zu bringen. Befragt ob die Polizei mit einem Coaching oder Training auf die Befragung vorbereitet werde gibt er an dass dies nicht so sei. In einer Unterbrechung um 12:19 hatte der Zeuge für alle offensichtlich viele Nachrichten auf seinem Handy geschrieben und empfangen. Dazu befragt ob er z.B. mit seiner Dienststelle über die Befragung kommuniziert habe gab er an sich nicht an ein Nachrichtenschreiben erinnern zu können.

Der Zeuge erzählt von zahlreichen „Zwiegesprächen“ mit Kolleg_innen. Es sei aber nur „Schnack“ gewesen keine Ermittlung. Er könne sich auch nicht mehr erinnern mit wem er warum über das Verfahren Breite Straße getratscht habe.

Zum Ende der Befragung wird noch klar, dass der Zeuge Richters sich zwar auf die Videos bezieht, diese aber nicht selber gesehen hat und dass in der Anklage Vorwürfe auftauchen (z.B. Böllerwürfe) bei denen auch der Zeuge nicht erklären kann wie es überhaupt zu diesen Vorwürfen kommt.

Interessant ist, dass während der Verhandlung wieder Polizei in der Tür stand und interessiert das Verfahren verfolgte. Nachdem mehrmals Personen aus dem Publikum interveniert hatten zog sich diese auf den Flur zurück und die Tür blieb geschlossen.

Richter Halbach schließt die Sitzung mit dem Hinweis dass der Prozess in 14 Tagen, am 1. Februar weiter gehe. Hier solle dann Herr Nikolaus geladen werden der die Gefahrenanalyse gemacht habe.

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6. Prozesstag: 4.1.2016 Eiseskälte und jede Menge Ausflüchte im Verhandlungssaal

Vor dem Gericht standen heute wieder fünf große Polizeiwagen („Wannen“) und so war mit Polizei im Gericht zu rechnen. Dem war dann auch so – während der gesamten Verhandlung lungerten mehrere Polizist_innen auf dem Flur vor dem Sitzungssaal herum.

Der Saal selber war bis zum Sitzungsbeginn unbeheizt und ist tatsächlich so kalt, dass die Verhandlung einmal unterbrochen werden musste damit sich die Verfahrensbeteiligten kurz aufwärmen konnten.

Nach einem Schlagabtausch mit Halbach, (er wollte eine Stellungnahme der Verteidigung verschieben und nicht vor der weiteren Vernehmung des LKA-Zeugen Richters zulassen) verlas die Verteidigung eine Beanstandung wegen der Übergriffe durch Richter Halbach beim letzten Verhandlungstag. Dieser hatte nach Ende der Verhandlung die Situation eskaliert und eine Besucherin geschubst.

Die Verteidigung stellte klar, dass es zu dieser Eskalation gekommen war weil Halbach die Sitzung nicht ordentlich beendet hatte. In Bezug auf die Zuschauer_innen wurde klar gestellt dass es einschüchternd wirkt, wenn diese Angst vor körperlichen Angriffen durch den Vorsitzenden Richter haben müssten oder sich nur noch mit anwaltlicher Begleitung in den Zuschauer_innenraum begeben könnten. Auch dass Halbach am Ende der letzten Sitzung einen Zuschauer konsequent als Zuschauerin betitelte wurde kritisiert.

Eine weitere Erklärung der Verteidigung beanstandete nochmal deutlich Halbachs Schubsen. Dieses hatte er gegenüber einem Verteidiger mit den Worten: „Ich schubse jeden aus dem Weg, der mir im Weg steht. – Jeden!“ bekräftigt.
Darin wurde klar gestellt, dass dem Richter aufgrund der Gewaltenteilung die Anwendung körperlicher Gewalt nicht zusteht.

Für eine Gerichtsentscheidung über die Beanstandungen zog sich das Gericht zurück.

Nach der Pause lehnt Halbach die Beanstandung ab. Er geht auf diese nur insofern ein, als dass das Schubsen durch ihn ja keine gerichtspolizeiliche Maßnahme gewesen sei. Was es stattdessen gewesen sei sagt er nicht.

Die Verteidigung hat in der Zwischenzeit erfahren, dass an der heute ausnahmsweise verschlossenen Seitentür kein Hinweis auf den zu verwendenden Haupteingang angebracht ist und weist darauf hin. Ein Justizbeamter sagt aus, dass ein solcher Hinweis ab 9:30 an der Tür angebracht worden sei.
Da davon auszugehen ist dass die Öffentlichkeit zu Beginn des Verhandlungstages nicht gegeben war beginnt Halbach den Tag von vorn. Er erwähnt die Beanstandung der Verteidigung, geht jedoch inhaltlich nicht auf diese ein. Seine Ablehnung verliest er noch einmal in voller Länge.
Prozessbeobachter_innen die aufgrund des Fehlers des Gerichts verspätet in den Saal kamen, konnten also nicht die Kritik an Halbachs Vorgehen nachvollziehen und bekamen ein zu seinen Gunsten verzerrtes Bild präsentiert.

Der Zeuge Richters (der „Fallführer“)vom LKA 7/Staatsschutz wird herein gerufen.

In der folgenden Befragung zieht er sich immer wieder auf seine Aussagegenehmigung, die ihm untersagt zu Polizeiinterna auszusagen, zurück wenn eine für ihn ungemütliche Frage kommt oder er aus anderem Grund eine Frage nicht beantworten will. Oft kann er sich auch einfach „nicht erinnern“. Die Befragung kann hier nur stark zusammengefasst wieder gegeben werden.

Nachdem Halbach von der Verteidigung auf seinen tendenziösen Fragebeginn hingewiesen wurde, fragt er konkret einzelne Gegenstände ab die aus dem
Haus geflogen sein sollen.

  • Halbach: fragt nach dem Feuerlöscher. Der Zeuge sagt die Feuerlöscher seien übliche Feuerlöscher, einer wurde ja entleert, gewogen wurden
    diese nicht, aber sichergestellt. Da aber einige ausgelaufen waren, sind diese entsorgt worden, vielleicht seien noch einige da.
    Im weiteren Verlauf der Befragung ergänzt der Zeuge, dass ein Ulrich Gehner in einer Vernehmung die Vermutung geäußert habe, dass die Feuerlöscher aus der „B20“, der Brennerstraße 20, kommen könnten und Halbach murmelt er glaube diesen Zeugen habe man noch gar nicht geladen. (Update: er ist geladen)
    Nachdem die Verteidigung nachfragt, da diese Aussage nicht in der Akte ist, führt der Zeuge aus, dass es eine zweite Vernehmung mit Herrn Gehler gegeben habe. Dieser habe sich aufgrund seiner ersten Aussage bedroht gefühlt. Er wird das Aktenzeichen nachliefern. (Vergleiche auch seine Angaben vom vorangegangenen Prozesstag)
  • Halbach fragt nach Waschbecken. Der Zeuge sagt auf einer Liste habe er Keramikteile gesehen, diese seien nie gewogen worden und es wurde sich auch nie die Frage gestellt ob diese herabfallenden Keramikteile tatsächlich gefährlich gewesen seien, weil man davon ausgehe dass es gefährlich sei.
  • Halbach fragt nach einem Nachtspeicherofen, der auf dem Gehweg gefunden worden sei. Der Zeuge sagt dieser sei zum Flughafen gefahren und dort
    gewogen worden.
  • Halbach fragt nach Türen über diese will der Zeuge nichts Konkretes wissen. Halbach konkretisiert, dass er etwas zu einer weißen Tür wissen wolle die in der Anklage erwähnt sei, ob es diese noch gebe. Der Zeuge weiß es nicht und führt aus, dass in der Kriminaltechnik noch 12-20 Türen lagern. Es habe den Befehl gegeben alle Türen aus dem Haus zu sichern und so habe man da einen LKW Türen unsortiert aus dem Haus geholt.
  • Halbach fragt nach einer Flüssigkeit die im Treppenhaus verschüttet worden sei und mutmaßt diese sei aus einem Blecheimer gekommen. Der Zeuge sagt diese sei nicht gesichert oder untersucht worden.

Der nächste Fragekomplex von Halbach ging zu den Videos. Der Zeuge sagt aus, dass sich diese auf dem Rechner der IT-Abteilung befänden. Die Pressevideos habe er von der Presse zum Teil über ein Onlineportal bekommen, zum Teil direkt. Die CDs beschriftet die IT, er habe die Videos aber nur sporadisch angesehen. Er kann nicht sagen ob diese bearbeitet z.B. geschnitten wurden. Die Zeitsprünge erklärt er sich mit dem zeitweisen Ausschalten der jeweiligen Kameras.

Halbach fragt nach dem Lauf der Videos, also den Stationen, die diese durchlaufen haben und legt dem Zeugen ein Formular vor, das nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden kann und auch nicht detailliert verlesen wird. Der Zeuge sagt dies seien die normalen Formulare aber es sei nicht sein Arbeitsfeld. Er weiß nicht ob Originaldaten noch existieren.

In der weiteren Befragung stellt sich heraus, dass er lediglich mit der IT gesprochen hat, aber nicht mit den eigentlichen Ersteller_innen der Videos.

Nun darf die Verteidigung fragen. Als Fragereihenfolge gibt der Richter vor, dass die Verteidigung der Betroffenen nacheinander Fragen stellen soll.

Es geht erst einmal um den Beginn der Ermittlung, wer hat ihn in Stand gesetzt, wie lief Kommunikation mit Staatsanwaltschaft usw. Hierzu sagt der Zeuge wenig aus und beruft sich oft darauf dass er nichts sagen dürfe. Er wird dabei teilweise von Staatsanwaltschaft und Halbach unterstützt.

Nach einer Weile wird die Relevanz der Fragen von Halbach angezweifelt.
Der Zeuge muss den Saal verlassen damit die Relevanz erklärt werden kann.

Die Verteidigung weist nochmals daraufhin dass zwischen Festnahme und Zuführung über 30 Stunden (!) vergangen sind und fragt was so viel Zeit in Anspruch genommen habe. Der Zeuge redet von Videos gucken, Erkenntnisse zu den Festgenommenen suchen, Anschriften überprüfen, Bericht schreiben…Er selbst habe aber nur koordiniert.

Die Verteidigung stellt die Frage was passieren sollte wenn nach der Vorführung die Betroffenen freikommen. Der Zeuge zieht sich wieder auf seine beschränkte Aussagegenehmigung zurück, die hier nicht einmal der Richter erkennen kann woraufhin der Zeuge mit seinem Vorgesetzten telefoniert und danach angibt dieser sehe es auch so dass er dazu nichts sagen dürfe.

Zuerst verweigerte der Zeuge vom LKA 7 an diesem Punkt die Aussage unter Hinweis auf §55 (keine Aussage wegen der Gefahr der Selbstbelastung), stellte dies dann aber schnell als Versehen/Versprecher dar und berief sich auf die beschränkte Aussagegenehmigung. Die Frage warum ihm hier zuerst der §55 in den Sinn kam blieb unbeantwortet.

Da der Zeuge sich im Folgenden was diesen Komplex betrifft beständig auf seine beschränkte Aussagegenehmigung bezieht soll in der nun folgenden Mittagspause ein Fragekatalog angelegt werden von denen der Zeuge dann auch manche beantwortet.

Es stellt sich heraus, dass der Zeuge die Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen angeregt hatte. Diese fanden im Sommer 2014 zeitgleich mit der richterlichen Vorführung statt, so dass die Anwesenheit der Betroffenen bzw. deren Rechtsanwält_innen verhindert wurde. Er habe diese durch Zuruf an Staatsanwalt Elsner angeregt aus Sorge dass Betroffene freikommen und Beweise vernichten könnten. Die Verteidigung hakt nach ob sich denn der polizeiliche Erkenntnisstand im Vergleich zu der Zeit davor, konkret den vorangegangenen eineinhalb Tagen, so verändert habe das erst dann die Durchsuchung angeregt werden konnte was der Zeuge verneint.

Nachdem viele Fragen des Fragekatalogs unbeantwortet bleiben weist die Verteidigung auf die falsche Auslegung der Aussagegenehmigung durch den
Zeugen hin. Der Zeuge verneint und tut ahnungslos. Schließlich interveniert der Staatsanwalt um eine weitere Befragung des Zeugen an dieser Stelle zu verhindern.

Die Verteidigung fragt nochmals wer ihn in den Sachstand versetzt hat woraufhin er unterstützt von Halbach nichts sagen will. Daraufhin wird ein Gerichtsbeschluss dazu beantragt. Das Gericht zieht sich zurück und Halbach wiederholt seine Ablehnung.

Ein weiterer Fragekomplex bezieht sich auf die Rechtsanwält_innen die zur Verteidigung am Tag der Festnahme im Polizeipräsidium waren. Hierzu hat der Zeuge nichts Wesentliches zu berichten. Der Kollege Stolle habe sich darum gekümmert. Er habe lediglich mitbekommen dass keine_r der Betroffenen Aussagen gemacht hat – auf den entsprechenden Bögen habe immer verweigert gestanden.

Die Verteidigung fragt nach, laut der Aussage von Herrn Gehner habe eine Frau Felsendorff ausgesagt, sie habe einen der Betroffenen erkannt. Wurde daraufhin noch weiter ermittelt? Der Zeuge sagte, daraufhin hätten sie versucht diese Aussage zu stützen und die Zeugin aufgesucht. Mit Herrn Staatsanwalt Elsner war abgesprochen, dass ein Tatverdacht angenommen werde wenn diese ihre Aussage konkret persönlich macht. Als es so weit war, war dieser im Urlaub und seine Vertretung habe diese rechtliche Auffassung nicht geteilt woraufhin sie mit der Telefonüberwachung begonnen hätten.

Die Verteidigung sagt nach ihrer Kenntnis sei der Tatverdacht wegen eines Rucksacks ausgesprochen worden der gesehen worden sein soll. Ob denn überprüft worden sei wie häufig das betreffende Modell sei usw. was der Zeuge verneint.

Der Prozesstag ist zu Ende, Halbach kündigt an am kommenden um 9 Uhr den Einsatzleiter Herrn Borsuzki zu laden und um 14 Uhr Herrn Strohmann. Bei
letzterem wäre unklar wie viel und was er zu sagen habe weil es keine Berichte gäbe.

Am folgenden Tag soll dann Herr Nikolaus geladen werden der die Gefahrenanalyse gemacht habe.

Danach teilt er eine Liste mit den darauf folgenden 25 Zeug_innen aus und schließt die Sitzung.

Posted in Prozessbeobachtung | Comments Off on 6. Prozesstag: 4.1.2016 Eiseskälte und jede Menge Ausflüchte im Verhandlungssaal

5. Prozesstag 21.12.2015 fünf Videos, erste Zeugenvernehmung, Richter eskaliert nach Beendigung des Prozesstages

Zu Beginn des Prozesstages äußert Richter Halbach, dass ihm zugetragen worden sei, dass eine Person am letzten Prozesstag bei der Verkündung des Haftbefehls dem Gericht einen „Stinkefinger“ gezeigt habe. Er bedauerte diese Person nicht mehr ausfindig machen zu können und kündigte bei zukünftigem vergleichbarem Verhalten aus dem Zuschauerraum Konsequenzen an.

Dann wurden 5 Videos gezeigt.
Bemerkenswert ist, dass es sich bei dem ersten Video des heutigen Tages um ein Pressevideo handelte, dass bereitwillig zur Verfügung gestellt wurde.
In den Videos waren Eindrücke des Abends aus verschiedenen Perspektiven zu sehen. Es gab Sequenzen, in denen Unterstützer_innen vor dem Haus zu sehen waren, Bilder vom Geschehen an der Hausfront, Rückansichten des Hauses und dem dort stattfindenden Polizeieinsatzes und das Eindringen einer BFE-Einheit in das Haus über die Dachluke. Ferner sind die Festnahmen von fünf der Beschuldigten außerhalb des Hauses dokumentiert. In den Videos sind wieder mehrere Schnitte und Zeitsprünge aufgefallen.

Während des ersten Videos verweigerte Richter Halbach eine Unterbrechung, damit eine angeklagte Person, der es offensichtlich nicht gut ging, zu Toilette gehen konnte. Er bestand darauf das Video zu Ende laufen zu lassen und unterbrach erst dann.
Während eines Videos mahnte der Richter an, dass im Zuschauerraum ein Kleinkind zu hören sei und wies Zuschauer_innen an dies zu unterbinden. Nach einem Zwischenruf aus dem Zuschauerraum diesbezüglich forderte er die rufende Person möge sich zu erkennen geben. Als dies nicht geschah äußerte er seine Enttäuschung über die Zuschuer_innen und meinte diese seien doch sonst so mutig, würden sich aber auf seine Nachfrage in der Masse verstecken. Eine Verteidiger_in bat Halbach daraufhin die Zuschauer_innen doch bitte nicht zu provozieren. Richter Halbach bedankte sich für diese nach seinen Worten „staatstragende Äußerung“.

Im Anschluss an die Videos gab es eine Erklärung der Verteidigung, dass aus dem Videomaterial hervorginge, dass das aus dem Haus herabfallende Waschbecken den Vorwurf der versuchten Tötung nicht rechtfertige. In der Argumentation dazu wurde benannt, dass Fallwinkel der Bruchstücke, Vorbereitung der Polizisten auf herabfallende Gegenstände und nicht zielgerichtetes Werfen Folgen wie schwerwiegende Verletzungen oder gar Tötung unmöglich machten.

Im Anschluss daran befragte Richter Halbach den ersten Zeugen, Herrn Richters vom LKA, Staatsschutz Links- und Rechtsextremismus, den nach eigenen Angaben „Fallführer“ in den Ermittlungen zum aktuellen Verfahren. Richters begründete die Zuständigkeit des Staatsschutzes dadurch, dass politische Positionierungen durch die „Tat“ vertreten worden seien. Auf Nachfrage von Halbach stellt Richters da, dass sich die Ermittlungsergebnisse bezüglich der Angeklagten auf eine Zeugenaussage stützen. Dieser Zeuge will über eine dritte Person von der Beteiligung von drei der Angeklagten an der Besetzung erfahren haben und hat einen der Angeklagten auf einem ihm vorgelegten Bild identifiziert. Ferner berichtete Richters von spurenkundlichen Untersuchungen im Haus und der Sicherstellung von Asservaten. Er gab an, dass in den Filmen zu sehende Kleidungsstücke den Angeklagten zuzuordnen seien und bei einem Angeklagten ein Rucksack sichergestellt wurde, der einem im Video auftauchenden ähnlich sehe. Außerdem sprach er davon, dass sich an sichergestellten Gegenständen DNA-Spuren der Angeklagten befänden. Er konnte weder benennen wo diese Spuren sichergestellt wurden, noch welchen Angeklagten diese im Einzelnen zuzuordnen seien.
Die Telekommunikationsüberwachung eines der Angeklagten brachte, laut Richters keine tatrelevanten Ergebnisse zum Vorschein, sondern führte nur zu dem Ergebnis den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln. Während der Zeugenbefragung bügelte Richter Halbach Kommentare der Verteidigung zu der laufenden Befragung ab und machte deutlich, dass er bei dieser nicht unterbrochen werden wollte. Nachfragen zur Aussagegenehmigung des Zeugen blieben unbeantwortet.

Während der Befragung verließ der beisitzende Richter den Verhandlungssaal, woraufhin Halbach die Sitzung sofort für zehn Minuten unterbrach. Kurz darauf forderten die anwesenden Justizbeamten die Zuschauer_innen auf den Sitzungssaal zu verlassen und gaben beiläufig an, dass der Prozesstag beendet sei. Der anwesende Richter wurde von Zushauer_innen aufgefordert den Verhandlungstag offiziell für beendet zu erklären. Richter Halbach forderte eine Person aus dem Zuschauerraum auf zu ihm vorzutreten. Betreffende Person kam der Aufforderung der Justizbeamten den Sitzungssaal zu verlassen nach und wurde von selbigen beim Versuch das Justizgebäude zu verlassen auf dem Flur daran gehindert und dazu aufgefordert Halbachs Aufforderung nachzukommen. In dieser Situation kam Halbach unter Anwesenheit mehrerer Zuschauer_innen in den Flur und forderte die Person auf mit ihm mitzukommen. Währenddessen blockierten Justizbeamte den Weg. Sie wollten betreffende Person nicht durchlassen, alle anderen schon. Die Zuschauer_innen blieben jedoch gemeinsam im Flur und forderten ein gemeinsam das Justizgebäude verlassen zu können. Als Halbach merkte, dass er sich in dieser Situation nicht durchsetzen konnte, drehte er sich um und schubste eine dabeistehende Person im Weggehen grundlos. Beim Verlassen des Gebäudes wurden Zuschauer_innen von Justizbeamten bedrängt und angepöbelt. Herbeigerufene Polizei traf ein, als sich keine Zuschauer_innen mehr im Justizgebäude befanden.

Kommt zu den weiteren Verhandlungstagen!

Nächster Termin: 04.01.2016 09:00 Uhr

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4. Prozesstag 14.12.2015 Eine Verspätung, ein Antrag auf Haftbefehl und vier Videos

Aufgrund der Verspätung eines Angeklagten begann der Prozess am heutigen Montag mit 50minütiger Verspätung. Nachdem Richter Halbach die Gründe für die Verspätung in Erfahrung brachte, beantragte der Staatsanwalt Haftbefehl gegen den betroffenen Angeklagten, riet allerdings auch dazu diesen außer Vollzug zu setzen. Ein Rechtsanwalt widersprach der Annahme, dass die vorliegende Verspätung einen Haftbefehl rechtfertigen würde und Richter Halbach verschob die Entscheidung darüber auf einen späteren Zeitpunkt am selben Tag.
Anschließend wies Richter Halbach einen erneuten Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung aufgrund von nach wie vor unvollständiger Aushändigung der Beweismittel an die Strafverteidiger ab um das am letzten Verhandlungstag angefangene Video weiter vorzuführen. Dem folgten drei weitere Videos vom Abend der Besetzung. Zu sehen sind vermummte Personen, die unterschiedliche Gegenstände aus den Fenstern des besetzten Hauses werfen. Allerdings ist nicht zu sehen in wie fern die Gegenstände zielgerichtet geworfen wurden und in wie fern eine direkte Gefahr für die eingesetzten Bullen davon ausging.
Richter Halbach musste von einem der Anwälte darauf aufmerksam gemacht werden, dass in den verlesenen Formblättern zu den Videos ein immer wiederkehrender Fehler enthalten war. Darin war die Rede von der Übergabe von Beweismitteln am 17.03.2014, also Monate vor der Besetzung. Er konnte dazu nichts sagen und nahm den Hinweis lediglich zur Kenntnis. Des Weiteren machte einer der Verteidiger darauf aufmerksam, dass die Kommentare der Beamten in den Videos keinesfalls neutrale Beschreibungen der Situation sondern Interpretationen seien.
Nach dem letzten Video zog die Kammer sich zu einer Beratungspause zurück. Am Ende dieses Verhandlungstages erließ Richter Halbach dann tatsächlich Haftbefehl gegen den am Morgen verspäteten Angeklagten. In der Begründung verwies er auf eine vorangegangene Verspätung sowie das nicht Erscheinen eines Angeklagten in der letzten Woche, bevor er den zugehörigen Verschonungsbeschluss verkündete. Heißt: Es gibt einen rechtskräftigen Haftbefehl, der allerdings bis auf weiteres nicht vollstreckt wird. Er betonte, dass es sich um einen Warnschuss an alle Angeklagten handele und kündigte an den Haftbefehl bei weiterer Verspätung vollstrecken zu lassen.
Eine beantragte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des vorsitzenden Richters zur Vollständigkeit bzw. Unvollständigkeit der Akten wies er zurück.
Des Weiteren wies er den Antrag auf Entfernung aller Polizeibeamten aus dem Gerichtssaal und die Auskunft darüber welche Beamten im Gerichtsgebäude an den Verhandlungstagen eingesetzt waren und sind zurück. Die entsprechenden Namen müssten dem Gericht nicht bekannt sein, Amtshilfeantrag sei nicht verneint worden – aber mehr auch nicht bekannt.
Ferner sei es kein Problem wenn im Gericht eingesetzte Beamte auch als Zeug_innen in Betracht kämen. Diese seien schließlich außerhalb des Saales eingesetzt und nur bei Unterbrechung der Sitzung, etwa zur Räumung des Zuschauerraumes, im Gerichtssaale selber anwesend.

Nächster Verhandlungstermin ist Montag, 21.12. um 10.00Uhr. Vormittags sollen drei weitere Videos gezeigt werden und zu 13.30 Uhr ist der erste Zeuge im Verfahren geladen.

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3. Prozesstag 7.12.2014 Offene Fragen und Akteneinsicht unzureichend aber der Richter will unbedingt Fernsehen.

3. Prozesstag im Breite Straße Verfahren

Der dritte Prozesstag beginnt damit, dass ein Beschuldigter nicht anwesend ist. Nachdem die Staatsanwaltschaft daraufhin einen Haftbefehl beantragt erlässt der Richter einen solchen, beantragt U-Haft und trennt das Verfahren ab – eine Wiedervereinigung bleibt aber möglich. Die beiden Verteidiger des Betroffenen müssen den Gerichtssaal verlassen.

Der Richter will in seinem Plan weiter voran kommen und versucht wieder die Angeklagten zu fragen, ob sie sich zur Sache äußern wollen.

Zu den Entscheidungen des Gerichts vom vergangenen Montag gibt es einige Gegendarstellungen seitens der Verteidigung die zuvor dargestellt werden müssen:

Das Gericht hatte ausgesagt eine mögliche Bewaffnung der eingesetzten Polizist_innen sowie welchen Einheiten diese angehören sei nicht bekannt, das sei alles Aufgabe der Justizverwaltung. Hierzu stellte die Verteidigung klar, dass dies Kernbereich des Vorsitzenden sei. Die Mitteilung das Gericht habe keine Kenntnis über Anwesenheit und Anforderung der Polizist_innen könne nicht ernst gemeint sein.
Die im Gericht eingesetzte Einheit DE 341 war in der Breite Straße eingesetzt und komme darum als Zeug_innen in Betracht – nun nicht mehr.

Die Sicherheitsmaßnahmen (Staatsschutzsaal, Polizist_innen etc.) sind vom Gericht eben nicht inhaltlich begründet worden. Den Zuschauer_innen wird ohne Begründung unterstellt eine Gefahr zu sein.
Die Einheiten sowie ihre Bewaffnung muss das Gericht offenlegen so die Verteidigung weiter.
In einer weitere Stellungnahme wurde ergänzt, dass ein konkreter Beamter der bei der Festnahme in der Breite Straße beteiligt war auch im Gericht anwesend war und dass das Gericht in Zukunft dafür zu sorgen hat, dass so etwas unterbleibt.

Dann ging die Verteidigung noch einmal auf die fehlenden Akten ein. Nicht nur das Gericht sondern auch die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet diese zur Verfügung zu stellen. Hier beschränkt das Gericht grundlegende Verfahrens- und Verteidiger_innenrechte, eine weitere Verletzung dieser Rechte durch das Gericht ist darum klar.

Die Akten sind nicht komplett und das zur Begründung genannte BVG Urteil des Gerichts ist auf diese Situation komplett nicht anwendbar.

Um 12 Uhr zeigt der Richter was er von der Verhältnismäßigkeit der Mittel hält. Er droht unmittelbar nach einer Pause einer Besucherin aus dem Nichts Ordnungsgeld und Beugehaft an wenn sie noch einmal ihre Füße auf die Bank vor sich abstützt, ihre Mütze nicht abzieht und weiter ostentativ gähnt. Den Einwand der Verteidigung dass bei den Mitteln die Verhältnismäßigkeit zu wahren sei schreit er nieder. Nachdem sein Ausfall zu Ende ist wird der Einwand dann doch noch zu Protokoll genommen.

Es folgen weitere Stellungnahmen der Verteidigung:

Zu den fehlenden Akten wird ergänzt:
– Von der Staatsanwaltschaft steht eine Vollständigkeitserklärung weiterhin aus. Die Annahme dass Aktenteile fehlen ist begründet und eine Akteneinsicht für die Verteidigung fundamental.

Zu den eingesetzten Polizist_innen wird ergänzt:
– Es wird beanstandet dass das Gericht die gleichen Polizist_innen eingesetzt hat wie in der Breite Straße.
– Allgemein schüchtern Polizist_innen die Öffentlichkeit ein.

Heute ist nur ein Polizist da, dieser gibt auf Nachfrage seinen Namen an und mit dem Verfahren nichts zu tun zu haben. Er sei momentan bei der Gerichtswache und nur eine Woche im Gericht im Wechsel eingesetzt. Die Verteidigung fragt nach dem Dienstauftrag des Polizisten, eine Antwort auf diese Frage wird vom Gericht verhindert.

Wieder will der Richter in seinem Plan fortfahren die Beschuldigten zu befragen ohne über die gestellten Anträge zu entscheiden. Die Verteidigung stellt klar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt (Anträge offen, Akten unvollständig) unmöglich sei sich mit den Mandant_innen zu beraten und beantragt dass der Status Quo erhalten bleibt, die Angeklagten sich also auch noch später mit gleichem Gewicht äußern können.

Die Verteidigung beantragt weiter zuerst über die gestellten Anträge zu entscheiden und stellt klar, dass das Gericht vor dem Einstieg in die Beweisaufnahme entscheiden muss. Der Richter bestätigt seine Anordnung Videos zu gucken, eine Entscheidung über die gestellten Anträge sei nicht nötig.

Der rechtliche Streit um den Beginn der Beweisaufnahme zieht sich hin. Im Wesentlichen geht es darum, dass das Gericht Fakten schaffen will und starr an seinem Plan festhält die Videos zu sichten und sich mit den offenen Fragen nicht beschäftigen will, bzw. versucht diese wie bei der Frage nach der Aktenvollständigkeit zu umschiffen.

Die Verteidigung stellt klar, dass bei den Betroffenen der Eindruck entsteht, dass über die Verteidigung hinweg gegangen wird, dass die Verteidigung ignoriert wird. Dass nun Videos geschaut werden sollen geht gar nicht, es sei nicht mal klar woher das Video kommt, wo es gelagert wurde, ob es bearbeitet wurde usw. In der ersten Verhandlung war geplant zuerst den Polizisten der das Video gefertigt hat zu vernehmen, es gibt keinen Grund nun davon abzuweichen. Die Schöpfungskette muss berücksichtigt werden und das Video steht am Ende dieser Schöpfungskette.
Die Verteidigung macht den pragmatischen Vorschlag den Prozesstag zu beenden und die Anträge sacken zu lassen.

Der Richter erklärt sinngemäß es gibt Videos und wenn die Verteidigung sein Vorgehen beanstanden will ist ihm das auch egal.

Die Verteidigung bekundet ihre Irritation dass keine Kommunikation stattfindet. Das sei auch im ersten (geplatzten) Prozessanlauf so gewesen. Hier habe das zu einem Befangenheitsantrag geführt der abgelehnt wurde, es sei ja alles nicht so gemeint gewesen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass es dem Gericht vor allem darum geht, dass es nicht zu inhaltlichen Entscheidungen kommt und unbedingt seinen Plan durchzuziehen will nun ein Video zu gucken. Unabhängig davon ob es Sinn macht oder nicht.

Dennoch wird mit einem einstündigen Video begonnen von dem aufgrund der Zeit lediglich 11 Minuten und 33 Sekunden gesichtet werden können. Auch in dieser kurzen Zeit sind schon einige Zeitsprünge zu sehen. Völlig unklar bleiben die Fragen woher das Video stammt, ob und warum es wie bearbeitet wurde. Der Richter gibt zum Ende des Verhandlungstages an er wolle zu Beginn alle Videos gucken und dann im Rahmen der Zeug_innenvernehmung einige Teile nochmal.

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Vollversammlung: 10. Dezember 2015 20Uhr Rote Flora

Einladung zur Vollversammlung am 10.12. 20 Uhr in der Roten Flora

Am 23. November startete der so genannte Breite-Straße-Prozess zum zweiten Mal.

Seit vielen Jahren hat es in Hamburg gegen deutsche Linke keinen Prozess in dieser Größenordnung mehr gegeben. Aus der “Szene” ist wenig zu hören auch wenn mit der Anklage Hausbesetzungen und militanter Widerstand gegen die Polizei, über die Beschuldigten hinaus, in einem Musterprozess abgeurteilt werden soll.

Im Rahmen einer Vollversammlung wollen wir besprechen warum die sichtbare Solidarität bisher so gering ausgefallen ist und wie wir dies ändern können.

Der Prozess ist schon heute bis Ende 2016 terminiert – genug Zeit also um den Angriff der Repressionsorgane gemeinsam zurückzuweisen.

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2. Prozesstag 30.11.2015 Zweiter Prozesstag nach Neueröffnung des Verfahrens

Auch der zweite Prozesstag war wieder ein kurzer. Nachdem die Verhandlung eine Stunde später, aufgrund der Verspätung eines der Angeklagten, beginnen konnte, ermahnte Richter Halbach diesen zunächst zu Pünktlichkeit und kündigte andernfalls Maßnahmen an, die er aber nicht benannte. Über diese Maßnahmen könne der Angeklagte sich von seinen Verteidiger_innen aufklären lassen.

Daraufhin verkündete der Richter Beschlüsse zu den Anträgen der Verteidigung von letzter Woche:
Sowohl die Anträge auf Rückversetzung ins Zwischenverfahren und Aussetzung der Hauptverhandlung, als auch der Antrag auf Verlegung in einen anderen Saal lehnte er ab. In der Begründung gab er an, dass die nach wie vor fehlenden Aktenteile keine Relevanz für die Verteidigung hätten und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Es sei die Aufgabe der Staatsanwaltschaft verfahrensrelevante Informationen auszuwählen und keinesfalls notwendig alle in den Ermittlungen gesammelten Informationen an die Verteidiger_innen weiterzuleiten.
Auch die Aussetzung der Hauptverhandlung sei für die Verteidigung der Angeklagten nicht notwendig.
Das Festhalten am Staatsschutzsaal begründete er mit der Räumung des Zuschauerraumes am ersten Prozesstag des geplatzten 1.Versuchs des Verfahrens und einem Angriff auf das Gerichts- und Strafjustizgebäude unter Bezugnahme auf den Prozess am 10.10. dieses Jahres. Dass beides erst nach der Eröffnung der Hauptverhandlung in diesem Saal stattgefunden hat und damit weiterhin die grundlegende Begründung für die Anordnung in diesem Saal zu verhandeln fehlt, tauchte in der Begründung nicht auf.
Bevor Halbach die Angeklagten einzeln nach ihrer Absicht sich einzulassen fragen konnte, wurde durch einen Anwalt ein Antrag auf Verlesung einer Gegenerklärung zur Anklageschrift gestellt.
Damit endete der heutige Prozesstag, der aufgrund persönlicher Gründe eines der Angeklagten nur kurz angesetzt war.

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