15. Prozesstag – 4.4.2016 – Halbach zeigt sich genervt, dass „der Staatschutz mauert“ und plant am 27.4. die rechtliche Einschätzung der Kammer kund zu tun.

Zu Beginn des Prozesstages wird bekannt gegeben, dass Olli sich in Therapie befindet und die Haft außer Verzug gesetzt ist. Das bedeutet auch, dass sein Verfahren nicht wieder hinzu gezogen wird.

Für den nächsten Prozesstag hat Richter Halbach drei Zeugen vorgeladen, dann wolle man schauen wo man steht, v.a. auch in Bezug auf den Vorwurf des „versuchten Totschlags“.

Der Zeuge Jörg Posselt, 35 Jahre kommt. Halbach beginnt die Befragung ob er sich erinnere und ob er die Berichte gelesen habe. Posselt gibt an, dass er sich erinnert und selbstverständlich seine Niederschriften und alles was damit zusammenhängt gelesen hat: das wäre die Stellungnahme, Bilder aus der Presse im Internet, und seine Zeugenaussage. Außerdem sei er gestern (am 3.3.2016) vor Ort gewesen.
Er sei am 27.8.2014 in der Breite Straße 116 zunächst als Zug DE343, 3. Gruppe, zum Haus gefahren. Dort konnte er wahrnehmen wie dunkel gekleidete Personen Böller aus dem Haus warfen, das war am späten Nachmittag/Abend. Er hat den Eingang gesichert mit Ritter, Koch, Staak und Lehmann. Für die Türöffnung war Technik nötig, zumal die verbarrikadiert war. Ein Kollege kam mit der Motorsäge. Anfangs kamen Böller jeder Kategorie, gefühlt nur „Polenböller“, recht nah. Es wurde auch Farbe runter geschüttet, rot und grün. Sie standen so: Koch & Staak linke Türseite, nachfolgend Lehmann und er selbst. Er habe eher nach Oben geguckt um zu warnen. Je mehr Polizei kam desto mehr Bewurf gab es. Dann kam ein zerschlagenes Waschbecken und Flüssigkeit die er als Nieselregen beschreibt, die sei bedrohlich gewesen. Außerdem habe es jegliche Art von Rauchbomben gegeben, ein Feuerlöscher wurde entleert, eine Kloschüssel von zwei Personen geworfen. Nochmal zum Waschbecken, das kam in Teilen, etwas davon splitterte ab und traf eine Kollegin. Hinter ihm, das habe er genau mitbekommen. Wie gesagt der Kollege sägte mit der Motorsäge und hatte mehrmals die Kette gewechselt, wegen der Atmung und der Farbe haben sie sich zurückgezogen und gewartet bis die Säge wieder fertig war. Dann sind sie zurück zum Eingang. Besonders bedrohlich sei eine Gaskartusche die angezündet wurde und etwa zwei Meter neben ihnen landete gewesen. Gerade weil Gasexplosionen gefährlich sind hatte er Angst um sein Leben. Es flog auch ein Nachtspeicherofen, er konnte gar nicht alles wahrnehmen. Irgendwann sind sie bei der 116 nicht weitergekommen wegen der starken Barrikaden und sind dann zur Tür der 114. Über die Fenster rein gehen haben sie verworfen. Irgendwann gelang es die Tür zu öffnen, sie haben sich dann gesammelt und die Eindrücke mit den Kollegen ausgetauscht.

Halbach fragt nach Zeitpunkt und woher sie kamen. Posselt gibt an früher Abend und es wurde bald dunkel und sie kamen vom Fischmarkt. Halbach fragt ob Posselts Job das Sichern war und ob er mit oder ohne die Technik losgegangen ist. Posselt bestätigt, weiß aber nicht mehr wer los gegangen ist. Halbach fragt nach der Kloschüssel. Wann genau die geflogen sein soll weiß Posselt nicht mehr, in seinem Bericht hat er geschrieben erst das Waschbecken, dann die Kloschüssel. Er erinnert nicht ob er die komplette Montur anhatte, sein Schild war zu dem Zeitpunkt aber schon verschmutzt.
Halbach fragt was das für ein Waschbecken war. Posselt gibt an es sei weiß und aus Keramik, auf dem Fenstersims sei es in Einzelteile zerbrochen worden, die dann runter geworfen wurden. Das habe er gesehen und die Kollegen gewarnt so lange die Sicht gut war. Er habe durch Zuruf gewarnt nicht durch Funk. In erster Linie war sein Auftrag mit dem Schild zu schützen.
Die Waschbeckenteile waren klein und hätten gut mit dem Schild abgewehrt werden können. Er habe gesehen, dass was runterfiel und die Kollegin Kilz getroffen habe, diese habe einen Schmerzensschrei von sich gegeben. Einen direkten Blick hatte er nicht zu ihr.
Er glaubt sie sei dann gegangen. Nach dem Einsatz haben sie natürlich miteinander gesprochen und er habe ihr gesagt dass er bestätigen könne, dass es ein Splitter war.

Die Person die die Farbe aus den Eimern geschüttet habe er gut gesehen, aber alle waren vermummt und dunkel gekleidet. Eine Person habe aber ein schmaleres und eine ein breiteres Gesicht gehabt. Ob die Person mit der Kloschüssel und die mit dem Waschbecken die gleiche war weiß er nicht.
Die Böller hätten mit Sicherheit keine Zulassung gehabt, trotz Hörschutz ist er zusammengezuckt. Nach dem Einsatz war er beim normalen Hausarzt wegen den Ohren und dem Staub aus den Feuerlöschern, es war aber alles gut. Er war wegen dem Löscher auch beim Lungenarzt und der hat gesagt es ist nicht so gut aber keine bleibenden Schäden. Krank geschrieben war er seiner Erinnerung nach nicht.

Halbach fragt in der Folge die einzelnen Gegenstände ab. Die Kloschüssel kann Posselt nicht genau zuordnen. Den Nachtspeicherofen hat er nicht gesehen. Den Gegenstand hat er erst danach wahrgenommen, wo kann er nicht erinnern. Türblätter hat er nicht gesehen. Flüssigkeit sei Nebelig und bedrohlich gewesen, hätte alles sein können. Gaskartusche fand er bedrohlich, die war hell und er glaubt sie habe gebrannt, sein Eindruck war da zündele noch etwas.
Im Bericht habe er nicht genau differenziert was er gesehen habe und was nicht, er habe den noch an dem Abend geschrieben weil dann die Erinnerung am frischesten sei. Er weiß nicht wo, normal wäre im nächsten PK, aber weiß er nicht mehr. Kontakt zur Mordkommission oder dem Staatsschutz habe er keinen direkten gehabt, aber irgendwer anders, der Dienstleiter.

Bei der Vernehmung habe er auf Nachfrage geantwortet und es sei zeitgleich am Computer niedergeschrieben worden, er habe den Bericht dann nach Nachfrage erweitert.

Der Beisitzer fragt nach allen möglichen Gegenständen zu denen Posselt nichts sagen kann, das Waschbeckenteil sei aber vom Boden wieder hoch gesprungen.

Nun fragt die Verteidigung.
Es stellt sich heraus, dass Posselt Bilder von Bild-Online geschaut hat zur Vorbereitung, aus dem Einsatzbericht, Bilder vom Personenzusammenhang Besetzung und auch Bilder aus dem Abendblatt und von früheren Besetzungen. Er habe eingegeben „Besetzung Breite Str.“.
Auch Bilder vom Bürgersteig seien dabei gewesen, Videos habe er nicht gesehen und welche Gegenstände er gesehen habe kann er nicht sagen.

Er habe sich durch Aktenlage vorbereitet und versucht zu erinnern, nur seinen Bericht und seine Vernehmung. Die wurden ihm in seine Ablage in der Wache gelegt, wie genau das kam weiß er nicht. Herr Bozurski habe den Aufbau des Gerichtssaals dargestellt und die Charaktereigenschaften der Personen mittels eines Enneagram beschrieben (alle bekommen Nummern zugeordnet). Er habe das kurz nach seiner Vernehmung im Lehrsaal der Dienststelle etwa 20 Personen etwa 20 Minuten vorgetragen. Den Termin habe er wahrgenommen um sich nicht verrückt zu machen, wer welche Nummer bekommen habe könne er nicht mehr sagen.
Auch eine Juristin habe sie vorbereitet wie man sich vor Gericht verhält, er weiß nicht wo sie herkam ob vom LKA oder wo anders, sie sei Blond gewesen mit Pferdeschwanz. Der Vortrag ging eine halbe Stunde etwa. Er weiß nicht mehr genau wann das war, viele der Sachen waren bekannt. Viele hätten teilgenommen. Das waren die einzigen zwei Vorbereitungsveranstaltungen.

Es sei organisiert worden dass sie zum Gericht gefahren werden damit sie unbelastet ankommen. Direkt an dem Abend habe er sich mit Koch, Staak, Ritter, Lehmann und Kilz unterhalten, er glaubt vor dem Bericht schreiben.
Ob Frau Kilz gesagt habe dass sie getroffen wurde erinnere er nicht mehr genau. Er sagt er habe vor Frau Kilz gestanden, sie schreibt aber in ihrem Bericht dass er hinter ihr gestanden habe. Dazu sagt Posselt, das sei ja das gleiche – irgendwo seitlich. Er glaubt nun seitlich leicht rechts oder hinter ihm.
Dass es ein Waschbeckenteil gewesen ist hat er geschlussfolgert. Er kann es nicht konkretisieren aber auf jeden Fall hat sie das Teil abbekommen. Der Teil Waschbecken nimmt viel Platz in seinem Bericht ein, möglicherweise wurde danach in der Vernehmung gefragt das erinnert er nicht.

Die Verteidigung fragt Posselt, ob er das Waschbecken (von dessen Teil angeblich Kilz getroffen wurde) in seinem Zusatzbericht erwähnt hat. Das hat er nicht.
Auch die „Schmerzensäußerung“ von Kilz findet in dem Bericht keine Erwähnung.

Nochmalige Nachfrage der Verteidigung, wo Posselts Einheit vor dem Einsatz „Breite Straße“ eingesetzt war. Das erinnert Posselt nicht. Auch nicht, ob er dort nur im Wagen saß oder auch mal ausgestiegen ist. Er will aber eine „konkrete Erinnerung“ daran haben, aus „Richtung Fischmarkt“ gekommen zu sein.

Die Verteidigung möchte wissen, auf welcher Informationsgrundlage sich für die Ausstattung der Einsatzkräfte entschieden wurde.
Posselt antwortet, man hätte im Vorfeld gewusst, was auf sie zukommen würde und dass für ihre Sicherheit angeblich Gefahr bestünde.
Deshalb kam es zur Ausstattung mit „Körperschutz etc“. Ob er auch einen Oberkörperschutz getragen hat, erinnert er nicht.
Im späteren Verlauf der Befragung wird Posselt mit der Aussage des Beamten Staak konfrontiert, nach der man die Information gehabt hätte, im Haus seien keine Personen mehr.
Darauf bemerkt Posselt, man hätte von einer Hausbesetzung gehört und es hätte ja gleich Bewurf durch Böller gegeben.

Es geht nochmal um die Kloschüssel. Wo Posselt gestanden haben will, als die angeblich geflogen kam. Das kann er nicht sagen.
Ob es kurz nach dem Einsatz Gespräche zwischen den Kolleg_innen zur Kloschüssel gegeben hätte?
Posselt sagt, man sei allgemein über die Gegenstände „schockiert“ gewesen. Dass dabei auch die Kloschüssel erwähnt wurde schließt er nicht aus.
Auf nochmalige Nachfrage, ob ein_e Kolleg_in gesagt habe, die Kloschüssel gesehen zu haben, erzählt Posselt, dass jeder „etwas zum Besten“ gab, alle seien sehr aufgeregt gewesen.
Ob er selbst in diesem Gespräch die Kloschüssel erwähnt hat, weiß er nicht. Ungefragt teilt Posselt nochmal mit, dass ihn aber die Gaskartusche „sehr schockiert“ habe.
Er hätte die Gegenstände im Nachhinein auf dem Boden liegen sehen. Auch die Kloschüssel – bzw „Teile was-auch-immer…“
Ob er denn Gegenstände auf dem Gehweg als Kloschüssel erkannt habe?
Nein, hat er nicht. Aber der Nachtspeicherofen sei ihm besonders aufgefallen.

Die Verteidigung hält Posselt vor, dass auf dem ziemlich detaillierten Bildmaterial der Örtlichkeit nichts von einer Kloschüssel zu sehen sei. Der will sich aber sicher sein gesehen zu haben, dass an einem Fenster mit einer Kloschüssel „hantiert“ wurde.
Posselt wird gefragt, ob er denn auch gesehen habe, dass diese auch geworfen wurde. Das hat er nicht. Er will aber den Aufschlag gehört haben. Von wo denn das Geräusch gekommen sei?
Es sei aus dem „vorderen Türbereich“ gekommen – leicht links der Hausnummer 116.
Ob er etwas fliegen gesehen habe in dieser Situation. Nein. – Nur die Gaskartusche.

Jetzt geht es nochmal um die Böller. Woran es Posselt festmache, dass es sich um sog. „Polenböller“ – also um nicht in D. zugelassene Böller gehandelt habe – ob er das an der Lautstärke festmache.
Posselt räumt ein, nicht Sachkundig zu sein. Er lege sich aber fest, dass die eine Druckwelle abgeben, sehr heftig explodieren und eben sehr, sehr laut sind.
Die Verteidigung will wissen, welche Erfahrungen denn Posselt mit sog. „Polenböllern“ habe – wie er also zu seiner Einschätzung kommt.
Er will es anhand der Lautstärke, des Drucks und der Wucht einschätzen
können.
Seine Erfahrungen mit dem, was er als „Polenböller“ bezeichnet, beruhen auf einer polizeiinternen Fortbildung „Wirkung durch nicht zugelassene Sprengmittel“ durch die Entschärfer der Dienststelle für Sprengmittel.

Die sei so abgelaufen, dass hinter einem Erdwall mehrere Böller gezündet wurden. Danach haben sich die Teilnehmer_innen die Wirkung angeguckt.
Auf Nachfrage gibt er an, dass der Erdwall so hoch gewesen sei, dass man nix sehen konnte. Auch der Schall wurde abgelenkt. Im Nachhinein hat man dann halt das Ergebnis der Sprengwirkung bestaunt.
An der Fortbildung hat sein ganzer Zug teilgenommen. Das war irgendwann
im letzten Jahr.
Auf Nachfrage sagt Posselt, sie hätte keinen Bezug zum Verfahren gehabt. Zur Zusammensetzung der „Polenböller“ kann er sich nicht „auf der Grundlage von Sachverstand“ erinnern.

Es geht nochmal um Posselts Einsatzbericht. Verteidigung fragt, wo er den geschrieben hat.
Das weiß er nicht mehr.
Wer denn vor Ort Kontakt zum LKA gehabt hätte? Das waren seine Vorgesetzten.
War das LKA zum Zeitpunkt der Berichtfertigung mit auf der Wache? Das
weiß er nicht.
Die Verteidigung fragt, ob Posselt wisse, wie das Aktenzeichen auf den
Bericht kommt.
Das kann er nicht beantworten.

Es wird nochmal der Adhäsionsantrag thematisiert.
Wie kam es dazu?
Posselt sagt, um zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können.
Auf Nachfrage der Verteidigung gibt er an, dass es nicht sein erster Adhäsionsantrag war. Wie viele genau kann er nicht sagen. Auch nicht ob es 3 bis 5 waren oder eher 20. Scheint alles möglich zu sein.
Ob denn schonmal ein Antrag erfolgreich gewesen sei? Nein. Kein einziger. Ob es für ihn mal aufgrund eines erfolglosen Adhäsionsantrages zu finanziellen Nachteilen gekommen wäre? Nein, auch das wäre nie der Fall gewesen.
Die Verteidigung möchte wissen, ob er im aktuellen Fall selbst darauf gekommen ist, einen Antrag zu stellen.
Sein Zugführer habe ihn auf die Möglichkeit hingewiesen. Wo dieses Gespräch stattfand, erinnert er nicht mehr. Auch nicht, wie viel Zeit bis dahin seit dem Einsatz vergangen ist.
Wie er den Antrag erstellt hätte? Das weiß Posselt nicht genau, es gäbe einen Vordruck.
Ob er mit Kolleg_innen über die Anträge gesprochen habe? Vielleicht „lapidar auf dem Gang“, es sei jeder selbst überlassen, manche wollten über die eigene Haftpflicht gehen.

Die Verteidigung fragt, ob Posselt wusste, dass andere Kolleg_innen Anträge gestellt haben? Zunächst hätte er das nicht gewusst, das hätte er erst bei Gesprächen zum Verhandlungstermin erfahren.
Die Rücknahme der Adhäsionsanträge sei so gelaufen, dass ein Kollege diese vorformuliert und den Kolleg_innen zugesandt habe. Diese hätten die Formulierung dann verwendet. Die Rücknahmen wurden dann „geschlossen ans Gericht gefaxt.“

Posselt wird von der Verteidigung nochmal zur Prozessvorbereitung befragt. Warum er seinen Zusatzbericht nochmal gelesen hätte.
Posselt erklärt, es sei die „Pflicht eines jeden Polizeibeamten, sich gut auf einen Hauptverhandlungstermin vorzubereiten“.
Ob denn der Zusatzbericht in der Ablage der Dienststelle aufbewahrt würde?
Posselt meint, das könnte sein, wurde ihm vielleicht auch von Kolleg_in zugeschickt.Wie er an sein Vernehmungsprotokoll gekommen ist? Posselt will den Vernehmungsbeamten auf der Dienststelle angerufen und nach dem Protokoll gefragt haben. Welche Nummer er gewählt habe, ob Zentrale oder Durchwahl, das kann er nicht beantworten. Konkret habe er nach dem „Protokoll zur Breiten-Straße“ gefragt. Das kam dann per Mail als angehängtes PDF bei ihm an. Den Absender erinnere er nicht.
Er wird gefragt, ob es in dem Fall weitere Mails gegeben hätte, was Posselt verneint.
Auch nach mehreren Nachfragen, ob er sich da sicher sei, bleibt er bei dieser Aussage.
Die Verteidigung hält ihm eine Mail vor, die von Fallführer des Staatsschutzes Richters an zwölf Beamt_innen geschickt wurde – unter Anderem auch an Posselt.
In der Mail schreibt Richters formlos, er hätte mitbekommen, dass die Empfänger_innen beim Einsatz Verletzungen erlitten hätten und bittet um die Zusendungen von Schweigepflichtsentbindungen.
An diese Mail will sich Posselt nicht erinnern.

In der Fortbildung der „Dienstelle J“ durch die Juristin habe Posselt ja u. A. erfahren, wer „Herr im Verfahren“ sei.
Die Verteidigung erkundigt sich, ob Posselt auch wisse, wer „Herr“ im Ermittlungsverfahren sei.
Hier interveniert die StA.
Nach kurzem Disput erklärt die Verteidigung in Abwesenheit des Zeugen Posselt den Hintergrund der Frage.
Es ginge darum herauszufinden, ob Posselt wisse, dass im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens sei und ob er Aktenbestandteile dort angefragt habe, „um sich zu erinnern“ Für Halbach ist das ein „normaler Ablauf“, Akten würden auf der Diensstelle geführt und allgemein sollte doch die Verteidigung berücksichtigen, dass Posselt offensichtlich nicht sehr „gerichtserfahren“ sei.
Auf Nachfrage gibt dieser kurz darauf aber an, schon „10 -20 mal“ als Zeuge vor Gericht ausgesagt zu haben. Er hätte sich „im Prinzip“ auch immer auf die gleiche Weise vorbereitet.

Warum hat sich Posselt den damaligen Einsatzort nochmal zur Vorbereitung angeschaut?
Das hätte er Aufgrund einer früheren Erfahrung vor Gericht so gemacht. Damals seien ihm die Worte im Mund umgedreht worden. In dem früheren Verfahren sei es um Landfriedensbruch mit Steinwürfen gegangen.

Er wird nochmal zu der Flüssigkeit gefragt, die herabgeregnet sein soll. Warum ihm das solche Angst gemacht hätte – was hat er denn schlimmes gehört, was da so „zusammengemischt“ werden soll. Aus der Presse und aus eigener Erfahrung wüsste er, dass es in Berlin schonmal Bewurf mit Mollis gab, auch Buttersäure usw…

Posselt wird mit einem Widerspruch konfrontiert:
Vor Gericht hat er gesagt, es seien „fast nur Polenböller“ geflogen. In der Vernehmung nach dem Einsatz spricht er von „Böller verschiedender Machart, darunter auch Polenböller.“
Posselt sagt, es seien „überdurchschnittlich viele Polenböller gewesen, bzw sehr, sehr laute.“

Ob vor der Erstürmung des Hauses versucht wurde, mit den Menschen im Haus zu kommunizieren, etwa über Lautsprecher, kann er nicht sagen.

Posselt gibt an, kurz nach dem Einsatz mit Kilz gesprochen zu haben, hierbei wurde auch ihre ang. Verletzung thematisiert. Darauf hat er einen Zusammenhang zwischen Verletzung und Waschbeckenteil hergestellt.
Er hat in dem Gespräch Kilz gegenüber den Treffer bestätigt. Ob er das begründet hat – hat er es gesehen, nur vermutet?
Posselt will den Treffer gesehen haben. Kilz schreibt in ihrem Bericht aber, ein Kollege hätte die Teile fliegen sehen, aber nicht den Treffer.
Ob er über das Ausmaß der Verletzung informiert gewesen sei?
Dass es zu einer Verletzung kam, sei seine Schlussfolgerung gewesen.
Warum der angebliche Treffer bei Kilz genauso wenig im Bericht erwähnt wird wie „Schmerzensäußerung“? Fand er unwichtig.

Nach Entlassung des Zeugen Posselt gibt die Verteidigung Erklärungen ab.

Zu Posselts „Sachkunde“ zum Thema Böller:
Seine Beurteilung beruht auf der Pyrotechnischen Fortbildung. Dabei hat er nichts gesehen und kaum etwas gehört, wegen den Erdwall. Das ist als Beweismittel also nicht tauglich.

Fragen zur inhaltlichen Begleitung der Zeug_innen („Fortbildungen, Berichte, Adhäsionsanträge“) werden nicht wahrheitsgemäß oder erst gegen Widerstände beantwortet.
Bei ersten Vernehmungen wird das komplett abgestritten, mittlerweile werden Sachverhalte, die durch Befragungen „ans Tageslicht“ gekommen sind, zum Teil sogar ohne Nachfrage geliefert.
Das deutet auf Absprache hin.

Thema Waschbeckenteil, von dem Kilz angeblich getroffen wurde. Ein Zeuge sagte aus, für Kilz einen RTW bestellt zu haben wegen eines Schocks.
Eine Verletzung wird nicht erwähnt.
Zeuge Oldenbusch spricht von einem Treffer durch eine volle Glasflasche. Kilz selbst spricht von einem Treffer durch ein Stück, das „von vorne kam“. Außerdem gibt es Widersprüche im Bezug auf die zeitliche Abfolge. Auch die Fallrichtung des Teils kann laut Video nicht stimmen. Demnach kann es auch nicht sein, dass Posselt ein Waschbeckenteil auf sein Schild bekam, er stand dafür zu weit hinten.
Zu diesem Thema möchte sich Halbach äußern, nachdem die Zeug_innen gehört wurden, die auf der Straße waren.

Auch seine Aussage dazu, in welchem Winkel die Schildleute zur Hauswand standen, widerspricht den Aussagen anderer Beamt_innen.

Erneute wird der „Fallführer“ des Staatsschutz (LKA7) Stefan Richters, 35jahre alt vernommen.
Halbach leitet ein, dass aufgrund seiner Gegenvorstellung die Aussagegenehmigung erweitert wurde auf die Fragen: wurde weitere DNA gefunden? Konnte die nicht zuordnenbare DNA Nils K. zugeordnet werden? Und Fragen zur Absperrung des Hauses.
Richters antwortet, dass über die 5 Beschuldigten hinaus auch Olli DNA zugeordnet werden konnte, zu Nils werde er nichts sagen, weil das ein anderes Verfahren sei und eine weitere Person sei nicht identifiziert worden.
Die Verteidigung wirft ein: Die Frage ist, ob weitere DNA gefunden wurde, nicht ob sie zugeordnet werden konnte. Halbach konkretisiert: gibt es Hinweise auf weitere?
Richters weicht aus (wie er es auch im Weiteren immer wieder tut): es seien eine Vielzahl von Gegenständen sichergestellt worden, da wird wohl DNA dran sein, z.B. Trinkflaschen und Kippen, diese Gegenstände sind nicht voll untersucht worden.
Halbach versucht es noch mal: Man geht hin, findet viele Gegenstände, die nicht alle untersucht werden. Ein Teil z.B. Maskierungsgegenstände hinter dem Haus wurde DNA untersucht. Wurde nur Material hinter dem Haus untersucht oder auch anderes?
Richters ergänzt, ein Bohrer im Haus sei untersucht worden, das Ergebnis habe er nicht im Kopf. Ob nur der Bohrer aus dem Haus untersucht wurde weiß er nicht. Auf Halbachs Frage, ob DNA hinter dem Haus gefunden wurde, die nicht den Angeklagten, nicht Olli und nicht Nils betreffen weicht er aus: dies müsse er in der Schwebe lassen, wegen des Verfahrens gegen Nils. Auf Weiteres Nachfragen sagt er, es habe keine DNA-Spur einer achten Person zugeordnet werden können und es gibt innerhalb dieses Verfahrens eine nicht zugeordnete Spur. Inwieweit diese auf Nils zuträfe könne er nicht sagen. Er könne aber sagen, diese könne keiner achten Person zugeordnet werden.
Halbach fragt ob und wann es Absperrungen ums Haus gab. Was Richters damit beantwortet, er wisse nicht wann, wo wie eine Absperrung bestanden hat.

Die Verteidigung fragt nun, sind DNA-Spuren über die Angeklagten, Olli und Nils hinaus gefunden worden bzw. gibt es Spuren die nicht einer Person zugeordnet werden konnte? Richters sagt, es sind 7 zuordnenbare Spuren gefunden worden und eine nicht zuordnenbare, ob die zu Nils gehöre könne er nicht sagen. Auf nachfrage bestätigt er schließlich, dass nach dem was sie untersucht haben nur eine DNA-Spur offen ist.
Wie priorisiert wurde und so die Auswahl der untersuchten Gegenstände zustande kam fasst er so zusammen: wir haben uns unterhalten, welche am ehesten DNA versprechen & die Liste ist abgearbeitet worden.
Nachdem die Verteidigung Richters zurechtweist, dass eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere wenn die Fragen vorher klar sind, zu erwarten ist und er dann z.B. nicht „im Kopf hat“ was an dem Bohrer gefunden wurde, fragt sie in welchem Umfang Zigarettenkippen gefunden wurden. Antwortet Richters, das könne er nicht sagen, es gäbe über 300 Aservate. Ob es sein könnte, dass es Hinweise auf mehr Leute gibt erwidert er wiederholt mit der Gegenfrage, wie er das beantworten solle.

Halbach ist genervt und zieht nun seinerseits den Schluss daraus „ das der Staatschutz mauert und Hinweise hat“

Auch auf den Vorhalt aus der Akte (dem Sonderband zu Nils) seitens der Verteidigung, in der es heißt, dass DNA Fingerspuren vorliegen, sowie ein Handschuh die nicht zugeordnet werden konnten, reagiert Richters nicht.

Halbach setzt eine 10 minütige Pause fest.

Nach der Pause fragt die Verteidigung Richters, ob er mit Mitgliedern des Gerichts gesprochen hat – zum Thema Öffentlichkeit.
Dies bestätigt er: ja, er habe in der Pause gefragt, ob es im Strafrecht ein In-Camera-Verfahren (im Verwaltungsrecht, nur die Gerichtskammer ohne Öffentlichkeit, Anwält_innen und andere Beteildigte) gibt, weil er öfter in Zwangslagen kommt und ein solches Verfahren es ihm leichter gemacht hätte.
Die Frage, ob es in seiner Hand läge welche Aussagen er tätig, verneint er, die Aussagegenehmigung werde ihm erteilt. Ob sein Vorgesetzter (auf den er verweist) die Antwort kenne, die er geben würde, bestätigt Richters.

Die Verteidigung fragt weiter: ist im Verfahren gegen Nils TKÜ eingesetzt worden Richters zieht sich auf seine Aussagegenehmigung zurück. Hat die TKÜ gegen Nils Erkenntnisse auf die Besetzung ergeben?
Halbach unterbricht und trägt nun seinerseits aus der Sachakte zu Nils? (die allen vorliegt) vor: man hat über TKÜ den Verbleib von Nils rausgefunden, von Nils ist eine DNA-Speichelprobe genommen worden, wobei rauskam, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Nils als Spurenverursacher in Frage kommt.
Die Verteidigung fasst noch mal zusammen: die Logig war, es gibt eine Spur, die nicht die sechs sind, ob Nils zuzuordnen sei kann er nicht sagen, aber es gäbe keine achte Person… Halbach ergänzt: „eine offne Spur nicht bekannter Person und Sie wissen nicht von wem die ist?“ Was Richters bestätigt.

Die Verteidigung stellt klar: keine Aussagegenehmigung zu haben mit einer künstlichen Verfahrenstrennung und u.a. darin auch gegen unsere Mandanten weiter zu ermitteln, denn in der TKÜ Begründung ist dies der Grund, das sei ja so nicht gedacht. Aber gegen Nils sei ja auch kein versuchter Tötungsvorwurf dabei, aber das macht sich gut um von anderen Stellen Daten abzufragen, gell Herr Richters? – und möchte die Verteidigung wissen, ob die TKÜ irgendwas erbracht hat.
Richters behauptet, da es laufendes anderes Verfahren beträft müsse die Staatsanwaltschaft und nicht er antworten.
Erneut betont die Verteidigung, dass in der Sachakte zu Nils steht, dass Erkenntnisse zu diesem Verfahren gewonnen werden sollen es sei „zu erwaten, das Nils auf dem laufenden des Verfahrens gehalten werde und seine mögliche Tatbeteiligung dabei zur Sprache kommen könne“ d.h. es ging um dieses Verfahren. – Auf die Frage, ob gegen Nils weiter ermittelt wird, zeiht sich Richters erneut auf die Aussagegenehmigung zurück. Welches Ergebnis ausgewertete DNA-Spuren nun erbracht haben beantwortet Richters damit, dass er über das von Halbach vorgetragene hinaus nichts.
Nachdem Kenntnistand von Patkowski (Staatsanwalt) gefragt sagt er darüber nichts zu wissen. Halbach wirft ein, er müsse wissen, ob das Verfahren gegen Nils noch anhängig sei, denn dieser käme auch als Zeuge in betracht.
Der Staatsanwalt behauptet dazu, dass § 55 (Zeugenaussage Verweigerungsrecht wegen Selbstbelastung) seiner Auffassung nach ohnehin nicht zuträfe. – Dem widerspricht die Verteidigung.
Auf die Frage der Verteidigung, wie es kommt, dass in der TKÜ Begründung ein Kontakt zwischen den Beschuldigten und Nils angenommen wird, wenn ein Jahr zuvor in diesem Verfahren noch festegestellt wurde, dass sie nicht in Kontakt stehen, verweist Richters erneut auf den Staatsanwalt.
Halbach ist entnervt, sagt dass dazu Aussagen gemacht werden müssen, wenn sich da immer auf die Aussagegenehmigung zurückgezogen würde, dann müsse man das jetzt so hinnehmen. Er will den Zeuge entlassen.

Die Verteidigung betont noch mal, das wenn der Bezug zum Verfahren da ist, müssen die Rechtsanwält_innen Kenntnis davon bekommen und darf nicht vorenthalten werden.
Sie beantragt Akteneinsicht in die Akte Nils betreffend, sowie den Zeuge Richters nicht zu entlassen.

Halbach bleibt dabei, auch das Gericht sei der Meinung, das es so nicht geht, er habe ja auch 2x monstriert und damit ist dann gut.

Der Staatsanwalt zeigt sich entrüstet, es müsse doch weiter ermittelt werden, dies sei der verfassungsgemäße Auftrag und es ginge nicht das als Affentanz zu bezeichnen. Zudem sei es nicht möglich mehr darüber zu sagen z.B. wegen „Geheimnisverrat“ oder „Datenschutz“.
Halbach erwidert, das es stimme, das weiter ermittelt werden dürfe, aber es stünde auf einem anderen Blatt, da es so für die Wahrheitsfindung schwierig ist.

Die Kammer zieht sich zurück.

Halbach verkündet den Beschluss: Der Zeuge wird entlassen, dies sei rechtsmäßig, soweit weitere Fragen aufkämen würde Kammer ihn erneut laden. Desweiteren werde die Akte im aktuellen Sachstand erneut beigezogen, wobei noch etwas gewartet wird und dann von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung stattfindet.

Am 11.4. ist auf 9h Baden und 13:30h Dose geladen.
Für den 18.4. vorrausichtlich Klinnert.

Der Staatsanwalt merkt an, er sei am 18.4. nicht da und bittet nicht an dem Tag die rechtliche Einschätzung der Kammer zu machen. – was Halbach so beantwortet, dass dies eh nicht für den 18. vorgesehen sei sondern am 27.4.

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14. Prozesstag – 21.3.2016 – über zwei extra Schulungen für die Verhandlung und das „arbeitsteilige“ übernehmen vom Berichte schreiben.

Der Tag beginnt mit der Weiterführung der Vernehmung des Polizei-Zeugen Staak. Um wieder rein zu kommen rekapituliert er, dass er letztes mal gefragt wurde wie er sich vorbereitet habe, dass sie Unterricht vom LKA7 bezüglich Gerichtsverfahren bekommen haben, wie zb. das sie die Wahrheit sagen sollen. Halbach kommt noch mal auf seine Erzählungen des Einsatztags – das er als Teil der Tauchergruppe da ankam, dann kam ein komplettes Waschbecken, als noch nicht gearbeitet wurde; er von weißem Nebel mit Kratzen im Hals sprach, dann beim arbeiten am Nachbarhaus habe er einen Schmerz in der rechten Gesäßhälfte verspürt.

Von Halbach weiter befragt ergänz er: sein Gesäß habe nicht lange wehgetan, ca. 1/2Stunde. Er habe da einen 2-3cm langen roten Strich gehabt – erinnere sich jedoch nicht, ob er so gelenkig war es selbst gesehen zu haben.

Anfangs habe er an beiden Ohren Hörschutz getragen, nach der Farbdusche, die sein Visier traf & spätestens durch seine Wischversuche komplett voll war und dem darauf folgenden Helmwechsel war der vermutlich rechte Hörschutz weg (zumal im linken der Hörschlauch für den Funk war). Am folgenden Tag habe die Ärztin zu ihm gesagt, dass Hörschutz eh nichts bringen muss, da Knall sich auch über Knochen übertragen würde. Er habe alles gedämpft gehört und sie habe ihn über’s Wochenende krankgeschrieben. Am nächsten Morgen habe er aber wieder gut gehört und er habe keine bleibenden Schäden. – Bezüglich der Vorbereitung zum Prozess: Borsuzki habe einen Unterricht gegeben, wie der Raum aufgebaut ist.

An Sympathisanten vor Ort erinnert er sich nicht, er habe aber gehört, dass diese als sie an der 2. Tür arbeiteten Wurftipps riefen.

Wenn er was auf sein Schild draufbekommen habe, dann würde sich sein Arm bewegt haben. Ein zerbrochenes Waschbecken habe er eben sowenig wie eine Tür mitbekommen. Ob er vor Bewurf gewarnt wurde/hat – beantwortet er: er erinnere nur, dass 1 Kollege sich für Warnungen über Funk bedankt habe, er selbst habe dies nicht mitbekommen.

Nun befragt ihn die Verteidigung. Zunächst ging es um die beiden Unterrichte und die Nachbesprechung. Der Unterricht des LKA7 war laut Staak rein rechtlich auf diese Verhandlung bezogen. So erinnert er, dass wenn sie in ihrer Privatzeit kommen Kosten erstattet bekommen, dann die Privatadresse aber Teil der Akte würde. Es habe ½ – ¾ Stunde gedauert. Eine Frau, die er als Blond ca. 30-35Jahre alt ohne Brille erinnert, habe den Unterricht gegeben. Teilgenommen habe der Technische Zug (DE 343) und Kollegen des BFE (kein kompletter Zug) insgesamt ca. 30 Personen, so zb. Koch, Lehmann und Aden. Die Frau des LKA habe gesagt, über das Verfahren selbst dürfe sie nichts sagen, nur rechtliches. Es ging darum, dass die Privatadresse nicht genannt werden muss, dass die Verteidigung versuchen wird die gleiche Frage 3 mal unterschiedlich zu fragen, sie auf gepflegtes Äußeres achten sollen (z.B. Anzug oder Uniform), sie immer höflich bleiben und immer die Wahrheit sagen sollen, bei zu persönlichen Fragen aber auch die Öffentlichkeit ausschließen könnten. Am Anfang müsse eine Zusammenfassung des Einsatzes gegeben werden. Auf wessen Initiative die Veranstaltung stattfand weiß er nicht, er ist nicht mehr im Technischen Zug, sondern nun im Technischen Lager, aber verpflichtend war die Teilnahme nicht.

Den anderen Unterricht hatte Borsuzki angeboten zu halten, dieser habe etwa eine 1/4h gedauert. Dieser habe den Aufbau des Gerichtsaals erklärt. Er wisse nicht genau wie er das weiter beschreiben soll, Borsuzki arbeite mit einem Zahlensystem um Personen zu klassifizieren. Wie genau wisse er nicht, das habe ihn auch nicht interessiert, der Kollege „lebe“ das – immer. Es sei eine Einteilung der Haupteigenschaften er meine von 1-9. Dieser habe nicht alle zugeordnet, aber z.B den Vorsitzenden und würde auch nichts daran knüpfen. Borsuzki gebe auch Unterricht zu diesem System, welches wohl auch googlebar sei. Er habe darauf hingewiesen nur über den Aufbau zu sprechen und sagte, dass die Vernehmung 3h dauerte. Ein Großteil der Fragen sei nicht konkret zum Verfahren gewesen. Vermutlich habe er den Unterricht zur Beruhigung gegeben, da dieses ja ein anderes Verfahren ist und Kollegen schon ein bisschen Aufgeregt seien. (Halbach unterbricht immer wieder und teil stolz & begeistert damit bestimmt eine 1 zu sein)

Andere Maßnahmen zur Beruhigung gebe es auch, es werde täglich ein Fahrer gestellt, damit nicht das private Auto genutzt werden müsse. Diesmal habe ihn auf seine Anfrage Herr Bergmann aus dem Techniklager gefahren letztes Mal Herr Schulz aus dem T-Zug. Beide waren am Einsatz nicht beteildigt. Später in der Befragung sagt er, der Fahrdienst sei seiner Meinung nach so organisiert, dass geguckt würde wer Zeit hat und nicht dabei war und er habe dann gefragt wo er sich melden müsse.

Die Nachbesprechung muss laut seiner Erinnerung am Freitag oder Montag nach dem Einsatz stattgefunden haben. Alle die wollten hätten reihum was dazu gesagt wie es gelaufen ist, was besser zu machen wäre und wie sie sich gefühlt haben. Gedauert habe das nicht mehr als 1 Stunde. Vermutlich habe Baden angefangen, anwesend waren auch Nikolaus und Ritter. Es sei da auch etwas entwickelt worden.

Ob er vor oder nach dieser Besprechung vernommen worden sei weiß er nicht mehr.

Mit Kollegen habe er „ja klar“ schon während des Einsatzes und danach gesprochen.

Seinen Vermerk habe er noch in der Nacht geschrieben. Er meint das LKA habe das gewollt und es sei über Baden oder Oldenbusch gelaufen. Es sollten vermutlich wegen der Adhäsionsanträge nur die verletzten Beamten einen Bericht schreiben. Wo er schrieb erinnert er nicht, sie sind bis auf ein GruKaW (Gruppenkraftwagen) vom Einsatzort weg. Sie haben sich Räume gesucht auch zusammen mit eingesetzten Kollegen. Dabei haben sie auch miteinander gesprochen.

Zur Vernehmung kamen 3 vom LKA, einer mit Diktiergerät. Ihm seinen auch Fragen gestellt worden, aber er erinnere nicht wie viele. Soweit er weiß hat er auch nie etwas unterschrieben.

Wie es zu dem Adhäsionsantrag gekommen ist beantwortet Staak mit der Vermutung diesen an dem Abend noch in Zusammenhang mit dem Vermerk gestellt zu haben, da ja nur die verletzten Beamten einen solchen an dem Abend schreiben sollten. Er vermutet, dass die Führung so etwas sagte wie „wenn ihr vielleicht Schmerzensgeld haben wollt dann…“, es müsse dazu ein Formular im System geben. Im weitern haben sie die Anträge zurückgezogen, er wurde, meint er von der Geschäftleitung darauf hingewiesen, dass Baden sich Rechtsanwaltliche Hilfe geholt habe und da keine konkrete Person benennbar ist nicht funktioniert. Die Rücknahme erinnert er als formlos, er habe danach gesucht, vermutlich habe er eine e-mail bekommen und das genommen. Unterschreiben musste er nicht.

Wenn er von Kollegen wusste, dass sie schon bei der Verhandlung waren sei er hingegangen und habe gefragt wie es so war und so.

In der weiteren Befragung zu seinem Adhäsionsantrag sagt er erinnert sich nicht genau wann er den gestellt hat, da es in der Nacht ne blöde Uhrzeit war. Die Rücknahme war im September oder Oktober letzten Jahres, da gab es die Ladungen in dem Zuge wurde er darauf hingewiesen ihn zurück zunehmen.

Den Zusatzbericht habe er mit Lehmann gleichzeitig im Raum geschrieben. Ob ihm der Bericht vorgelegen habe, beantwortet er so, dass es im System möglich sei den Bericht eines anderen zu öffnen. Abgeschrieben habe er aber nicht, vielleicht abgeglichen, im Kopf seien diese ja immer gleich, z.B. die Verletzung ist ja nur ihm passiert. Auf die Frage, ob ihm aufgefallen sei, dass die berichte fast wortgleich sind sagt Staak, es wäre möglich, dass sie arbeitsteilig vorgegangen wären einer den Vermerk und einer den Adhäsionsantrag geschrieben habe und dann jeweils leicht Veränderungen vorgenommen haben. Auf Nachfragen ob er dies Erinnere oder spekulieren würde erwidert er, dass er sich nicht erinnert und dass er, ja es für möglich halte dass ein Bericht übernommen wird und leicht verändert. Ob auch Wahrnehmungen übernommen wurden verneint er, nur allgemeines. Auf eine Vorhaltung sagt er, er hab ja nicht geschrieben, „ich habe gesehen“. Auf die Frage wie das jetzt zu verstehen sein soll. Interveniert Halbach mit Fragen: Es gab Übereinstimmungen, ob er wisse wer welchen Text geschrieben hat? – nein. Dann ließt Halbach die Passage:„…ich hatte Angst um meine körperliche Unversehrtheit“. Staak erwidert darauf, das sei eine allgemeine Beamtendeutsch-Formulierung und nicht wie man sich tatsächlich gefühlt habe.

Darauf fragt Halbach ob es Vorgaben gab. Es gab laut Staak die Vorgabe, dass nur Verletzte schreiben, sich kurzfassen sollen und daraus hervorgehen soll wie es passiert ist. Er könne sich auch nicht daran erinnern einen Dienstunfallbericht geschrieben zu haben und denkt, dass der Vermerk dafür benutzt wurde – den Unfallbericht hat einer für alle geschrieben.

Auf die Frage der Verteidigung, ob es einvernehmlich war wenn der Bericht so entstanden ist wie vermutet, antwortet Staak, dass er denkt ja. In der weiteren Befragung sagt er, dass der Hauptgeschäftsführer Herr Müller den Dienstunfallbericht geschrieben hat – den er meint nicht unterschrieben zu haben. Um die Rücknahme des Adhäsionsantrags sei er drumrum gekommen. Und die Frage ob Berichtesformulierung nicht so beliebt ist bestätigt er, mit dem verweis, dass er ja schon gesagt habe, das es eine blöde Uhrzeit war.

Ob er die Schmerzen im Gesäß auch im Vermerk erwähnt habe müsse er nachlesen. Die Nachfrage der Verteidigung das im Vermerk die Verletzung hervorgehen sollte bestätigt er: ja so erinnere er das. Die weitere Nachfrage „und wenn das nicht im Vermerk steht“ beantwortet er schlicht damit, dass er das dann vergessen habe. Und ja, er habe gesessen beim Bericht schreiben. Ob es üblich sei, dass nur Verletzte schreiben wisse er nicht.

Letzte Woche habe er erzählt, dass er mit Kollegen zur Tür gegangen sei und kam keine_r der Techniker_innen – wie lange sie dort standen? Beantwortet er mit 5-10min. Den Zeitraum wann sie dann mit den Technikern zurück zur Tür seien benennt er ebenfalls mit 5-10min. In dieser Zwischenzeit habe er den Helm getauscht

Wie das Funkgerät (am Ohr) aufgebaut ist, er klärt er so: es gibt einen Schlauch im Gehörschutz, damit außen nichts gehört wird. Der Lautsprecher wird nicht direkt im Ohr sein. Die Lautstärke stelle er so ein, dass es gerade nicht unangenehm ist. Am Einsatz in der Breite Strasse wisse er nur, dass er keinen Funk gehört habe, evtl. hatte er es aus. Und er habe sich danach gewundert, warum das Ohr ohne Hörschutz weniger beeinträchtigt ist. Auf die Frage ob es evtl. an der Lautstärke des Funk gelegen hat, sagt Staak er wisse nicht ob das Ohr vorgeschädigt war. – Der Zeuge wird entlassen.

Nach der Mittagspause ist Marcus Ritter („Schildmann“) aus der Technikgruppe 4. EHU. geladen.

Er erzählt erstmal, was er bei dem Einsatz erlebt haben will.

Demnach kam er aus „Richtung Innenstadt“ zum Einsatzort, dort habe bereits bei seiner Ankunft „massiver Bewurf durch Hauseinrichtungsgegenstände“ erfolgt. Außerdem Böller, welche „zum Teil sehr laut“ gewesen sein sollen. Unter den Gegenständen sei auch eine Heizung gewesen.

Die Gegenstände seien „sehr knapp“ neben den eingesetzten Beamt_innen aufgekommen.

Er berichtet auch von einer ihm unbekannten Flüssigkeit, die auf die Beamt_innen „herabregnete“, überlegt, ob es Leim gewesen sein könnte. (Verteidigung fragt später, ob Wasser in Verbindung mit Feuerlöschschaum vielleicht ein wenig klebrig wird)

Er übernahm in seiner Gruppe die Aufgabe des sog. „Shuttleservice“ : Wenn die an der Tür arbeitenden Beamt_innen weitere Einsatzmittel aus den Autos holen mussten, begleitete er diese mit über den Köpfen erhobenem Schild hin und zurück.

Dann fällt ihm noch Farbe ein, die „in allen Farbtönen – Mengenweise“ auf sie herabregnete.

Halbach fragt nach, wann es zum Bewurf durch Farbe kam. Ritter kommt durcheinander, sagt dann „am Anfang wohl nicht.“

Halbach will wissen, wo die Heizung landete.

Ritter meint, zwischen den Bullen an der Tür und den Einsatzfahrzeugen. Etwa zwei Meter von der Mauer entfernt.

Halbach fragt nach, an welcher der beiden Türen zu der Zeit gearbeitet wurde.

Mit der Antwort ist er nicht ganz zufrieden, weshalb er Ritter mitteilt, was andere Zeugen auf diese Frage geantwortet haben. Das wird durch die Verteidigung beanstandet.

Halbach fragt, wen genau Ritter im Rahmen des „Shuttleservice“ geschützt hat, Ritter weiß das nicht mehr.

Was bei der Gelegenheit aus dem Wagen geholt wurde? „Bergungssäge, Kuhfuß, Türramme“

Es stellt sich heraus, dass dies keine eigenen Beobachtungen waren, sondern Mutmaßungen, weil „diese Dinge immer mitgenommen werden.“

Halbach fragt nach einer Holztür und wann die geflogen kam. Das weiß Ritter nicht.

Welche Farbe hatte die Tür? „Weiß. Vielleicht auch grau. Auf jeden Fall massiv“

Er habe die Tür aber erst im Nachhinein auf der Straße liegen sehen. Es sei aber nach seiner Einschätzung „gut möglich“, dass Beamt_innen in der Nähe gewesen seien, als die Tür aufschlug.

In seinem Einsatzbericht erwähnt Ritter eine WC Schüssel, Halbach will wissen, wann die geflogen sein soll. Das weiß er nicht. Die Keramikteile hätte er erst im Nachhinein gesehen und als Kloschüssel identifiziert.

Es kommen noch mal die Böller zur Sprache. Aus welchen Fenstern diese kamen weiß er nicht, es seien aber „unzählige aus sämtlichen Richtungen“ gewesen.

Neben seinem rechten Fuß kam einer davon auf. Das habe ein kurzes Brennen am Fuß verursacht, jedoch keine Verletzungen.

Er hatte den üblichen Gehörschutz in den Ohren, der würde aber nicht so viel bringen. Ritter habe danach ein kurzes Piepen in den Ohren gehabt. Ging aber wieder weg. Er war zwar beim HNO, aber alles gut.

Halbach fragt nach Löschschaum aus Feuerlöschern. Ritter berichtet von dadurch entstandener „totaler Sichtbehinderung“ was zum „sofortigen Rückzug“ führte.

Ein bisschen Hustenreiz habe er auch gehabt.

Halbach fragt, ob Ritter gesehen habe, dass eine weibliche Person „aus dem Zuschauerraum“ das Haus nach dem öffnen der Tür betreten hätte.

Davon weiß er nichts.

Halbach fragt, wie die Beamt_innen ausgewählt wurden, die einen Zusatzbericht verfassen sollen. Es seien alle aus der Gruppe gewesen. Wohl nach Anordnung durch das LKA7. Geschrieben wurde im Schreibraum. Ob er da alleine war oder mit Kolleg_innen, kann er nicht sagen, geschrieben habe er jedenfalls für sich alleine.

Die Verteidigung will wissen, wie er sich auf den Prozess vorbereitet hat.

Hat seinen Bericht noch mal gelesen. Ob es vorbereitende Gespräche mit dem LKA gab? Weiß er nicht mehr, kann sein…

An der Fortbildung im September hat er „möglicherweise“ teilgenommen. Dort habe der 2. Hundertschaftsführer aber den Kolleg_innen lediglich „Mut zugesprochen“ für die Verhandlung. Außerdem habe er den Aufbau des Sitzungssaales aufgezeichnet. Das ganze hätte 30 bis 40 Minuten gedauert.

Auf Nachfrage gibt er an, nichts von einem „Zahlensystem“ zu wissen, nach dem die Prozessbeteiligten kategorisiert würden. Schließlich erinnert er aber doch, dass es sich wohl um das „Enneagramm“ handeln dürfe, zu diesem System gäbe der Hundertschaftsführer auch Schulungen, die während der Dienstzeit auf freiwilliger Basis stattfänden.

Ritter wird gefragt, wer ihn zum Gericht gefahren hat. Ein Kollege. Er ist sich zu „95 % sicher“, dass dieser nicht in der Breiten Straße im Einsatz war.

Die Verteidigung möchte wissen, über was sie sich auf dem Weg unterhalten haben.

Ritter erkundigt sich bei Halbach, ob er darauf antworten müsse, was dieser bejaht.

Man habe sich über Fußball und über Essen unterhalten. Über das Verfahren sei nicht gesprochen worden.

Die Verteidigung erkundigt sich, wie Ritter auf die Idee gekommen sei, den Richter zu fragen, ob er antworten müsse. Ob eine solche Möglichkeit währen der vorbereitenden „Schulung“ zur Sprache kam. Ritter verneint das.

Die Verteidigung fragt, wie es dazu kommt, dass in seinem Zusatzbericht alle eingesetzten Einsatzmittel aufgeführt sind, obwohl er Halbach gegenüber ausgesagt hat, er habe nicht gesehen, was benutzt wurde.

Weil es üblich sei, dass diese Dinge benutzt werden.

Er schreibt von „Kloschüsseln, Waschbecken, Türen…“ alles im Plural. Wie kommt es dazu? Das kann er nicht erklären, vielleicht aus Übermüdung. Aufgrund der Splitter am Boden habe er das so gemutmaßt.

Es stellt sich heraus, dass der gesamte Bericht auf Mutmaßungen beruht.

Geschrieben werden die Berichte in speziellen Schreibräumen an Rechnern, die mittels einer Chipkarte entsperrt werden und mit einem Passwort, das sich regelmäßig ändert.

Darauf kann er auch die Berichte der anderen sehen, aber nicht bearbeiten.

Ritter wird gefragt, ob vor dem Verfassen des Zusatzberichtes der Tatvorwurf durch das LKA genannt wurde. Er verneint das.

Es geht noch mal um den Einsatz vor dem Haus. Ob er gesehen hat, dass nach der Stürmung des Hauses Beamt_innen Dinge aus den Fenstern geworfen hätten?

Das will er nicht gesehen haben.

Wie er sich erklären könne, dass seine Kolleg_innen angeben, die Heizung sein 7 – 8 Meter, bzw. 4 – 5 Meter von den eingesetzten Beamt_innen aufgekommen, er aber von knapp 2 Metern spreche?

Kann sich Ritter nicht erklären, es würde aber schon so stimmen, wenn er es so aufgeschrieben habe.

Wie kam es zu seinem Adhäsionsantrag?

Es wurde ihm nahegelegt. Wann, wo, ob mündlich oder per mail und ob vom Gruppenführer oder LKA – das weiß er nicht mehr.

Die Rücknahme des Antrages wurde ihm durch den Zugführer nahegelegt, wegen geringer Erfolgsaussicht und weil er Teile des Adhäsionsverfahren selbst bezahlen müsse, wenn es zu keiner Verurteilung käme.

Teile der Rücknahme wurden vom Kollegen Höhner vorformuliert und an alle rundgemailt. Ritter habe nur diesen Zweizeiler dann selbst in seine Formulierung des Rücknahmeformulars eingefügt.

Die Verteidigung will wissen, warum die Rücknahme an Ritter adressiert ist.

Der tut erstaunt und spricht von einem eventuellen Formfehler. Bei weiterem Nachfragen wird er immer unsicherer und windet sich.

Das wird irgendwann selbst Halbach zu bunt. Halbach sagt, das wäre ja jetzt schon schmerzhaft und hält ihm das Formular vor. Ob er nicht doch ein fertiges Formular erhalten habe. Ritter bleibt dabei: Nein.

Warum dann alle identisch seien, kann er sich nicht erklären.

Der nächste Prozesstag ist am: 04.04.

Mit den Polizeizeugen: 9:00 Posselt &13:30 Richters

Posted in Prozessbeobachtung | Comments Off on 14. Prozesstag – 21.3.2016 – über zwei extra Schulungen für die Verhandlung und das „arbeitsteilige“ übernehmen vom Berichte schreiben.

7.Prozesstag – 10.1.2016 – Polizei bietet Hausbesitzern speziellen Räumungsservice um besser innerhalb von 24h räumen zu können. Akten nach wie vor unvollständig.

Halbach beginnt die Zeugenbefragung vom Einsatzleiter der 4.Hundertschaft Herrn Borsuzki ziemlich unmittelbar um 9h.

Er hatte mit seine Beamten den Auftrag zu räumen. Daher waren diese die eingesetzten Beamten die direkt am Haus zugange waren. Borsuzki selbst koordinierte aus seiner Wanne.

Er schilderte ca. 23h vor Ort gewesen zu sein, die 5. & 7. Hundertschaft waren schon da.

Gleich als sie ausgestiegen waren nahm er die Einwirkung von Böllerwürfen wahr. Sie beschlossen durch die Tür einzudringen zum Schutz gegen Böller & Farbe hatten sie Schilde. Zumal die Tür sehr gut durch den Eigentümer gesichert war haben sie sich immer wieder zurückgezogen. Die Nachfrage an diesen ob er Strafantrag gestellt habe bejate er und teilte mit dass das Haus schon einmal besetzt worden sei – auch damals war Borsuzki eingesetzt – deswegen habe er die Tür gesichert.

Daher versuchten die Beamten über die Tür des Nachbargebäudes rein zukommen. Letztlich seien sie wie beim 1. Mal über das Dach eingedrungen.

Von Kollegen habe er gehört im Haus seien Fallen und Flaschen mit irgendwelchem Inhalt. Personen befanden sich nicht im Haus, aber im Hof Personen im Gebüsch, bei denen es sich möglicherweise um die Täter handeln könnte.

Das als Tatort klassifizierte Haus habe er an die Kriminalpolizei übergeben, er meine Mordkommission und Staatsschutz.

10 Beamte haben Knalltrauma gehabt ca. 4h sein sie wieder in der Unterkunft gewesen und haben Feierabend gemacht.

Er erinnere sich, Hausbesetzungen gebe es immer wieder – in der Regel seien das „friedliche Begehungen“, eine Kontaktaufnahme möglich und 30min später alle wieder raus.

Halbachs Nachfragen ergaben:

  • Jeder Einsatzzug und die BFE habe Handkameras gehabt, in der Regel sein das 2 pro Zug die BFE 1, die 43ste habe keine gehabt. Die Aufnahmen werden dann gespeichert, das Original geht an die „VT“ (Verwaltung und Technik) und wird dort eingelagert. Dort könne auch das Gericht die Originale einsehen.

Zeitsprünge kann er sich nur dadurch erklären, dass die Kamera nicht lief.

  • Der Räumungsbefehl kam vom „FÜST“ (Führungsdienst) und hat in Hamburg allgemein die Befehlsgrundlage Häuser innerhalb von 24h zu Räumen wenn Strafantrag vorliegt.

  • Mit der äußeren Absperrung seien ca.300 Sympathisanten Richtung Fischmarktgeräumt worden, die gejohlt und geklatscht hätten, also zumindest nicht gegen die Besetzung waren.

  • Auf intensives nachhaken Halbachs bezüglich geflogener Gegenstände: Borsuzki saß Funk hörend im Fahrzeug, hat nichts gesehen (außer einem Farbeimer) und die Böller gehört. Von der Tür habe man sich zurückgezogen aufgrund der massiven Sicherung der Tür durch den Eigentümer – nicht wegen Bewurf. Ziel sei: reinkommen. Dinge so sie denn geflogen seinen müssten im Protokoll stehen, da es über Funk kam.

Eine Person zum gucken was so kommen könnte gab es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

  • Beharrliches Fragen betreffs einer weißen Tür: Seine Beamten arbeiteten direkt an der Tür mit Maschinen, es gab unter den Fenstern einen Sims und bei der Tür eine Einnieschung, man musste sich bewusst aus dem Fenster für die Farbe hinauslehnen, insbesondere schwere Dinge fallen nur gerade runter. Für ihn war klar es besteht keine Gefahr, die konnten weiter arbeiten. – nur wenn sie sich von der Tür weg bewegen mussten schwierig und gut es gab Knalltrauma. Er könne sich nicht daran erinnern das es Meldungen über eine weiße Tür gab. Daher auch nicht ob die Beamten an der 1. oder der 2. Tür zugange waren zu der Zeit.

  • Ihm bekannte Schäden sind 10 Verletzte (Knalltrauma) von denen er nicht weiß wie viele zum Arzt gegangen sind und Krankgeschrieben wurden. Eine Beamtin wurde vor Ort kurz durch RTW betreut er denk wegen Schock. Sachschäden müssten beim KFZ – Meister gefragt werden. Zu verschmutzter Kleidung weiß er nur dass neue Kleidung im Tausch besorgt wurde.

Ergebnisse aus Fragen des Beisitzers:

  • Die Helmnummern bezeichnen mit der 1.Ziffer die Hundertschaft mit der 2.den Zug. Er war mit 41,42 und 43 draußen. Seine ist 401. Es gibt auch 3verschieden Dienstellen dort ist 3 seine also 341.

  • Die Tür war durch den Eigentümer wirklich gut gesichert, mit Querbalken und weiteren Türen, die gegen geschraubt waren.

Die leicht ungläubige Frage eines Schöffen, ob Beamte nur Knalltrauma erlitten hätten ergänzte Borsuzki damit, dass er nicht wüsste ob es auch Prellungen gegeben habe.

Auftrag erhalten zu räumen, klare Befehlslage, nur Frage wie räumen.

Die erste Besetzung war ca.1 ½ Jahre vorher.

Geprüft ob Strafantrag vorliegt? PK21 (Mörkenstr.) gefragt ob Strafantrag bekannt, der Eigentümer war vermutlich ca.24h vor Ort und hat von seiner Sicherung der Tür berichtet. Strafantrag nicht gesehen.

Wann der Strafantrag gestellt wurde weiß er nicht, es sei nicht unüblich sich vor Hausbesetzungen ein Einverständnis zur Räumung zuholen. Grundlage sei nicht, dass der Besitzer sagt „ich lasse mein Haus verfallen – hier das Einverständnis“, sondern die Polizei nimmt nach Einschätzung einer Gefährdung (zb.wo steht es) Kontakt auf. Dies wird von der Verteidigung als echte Serviceleistung kommentiert.

2 Funkkanäle, einer zur FÜST, einer vor Ort

Es gab die BOA-Squattingdays, generell gibt es die AAO (allgemeine Aufbauorganisation) und dann die BAO (besondere Aufbauorganisation) da sei man dann Mitarbeiter einer besonderen Einheit, die in Einsatzabschnitte unterteilt ist (beispielsweise: EA Gefangenensammelstelle, EA Demonstration, EA Einsatzkräfte). Es gab EA Einsatzkräfte 1 & 2, das ist ungewöhnlich. Es wird vorher entschieden wie viele es gibt. Die Lageerkenntnisse waren zu unkonkret weil evtl. Demo und dann noch was.

An dem Abend war Witt, der Vertreter von Dudde, der Einsatzleiter der BAO. D.h. vermutlich hat Dudde den Tag- und Witt den Abendeinsatz gemacht.

Borsutzki meint die Info über die Besetzung sei über Twitter gekommen.

Konkret bekam er ca. 23h eine Meldung, war dann mit der 4. ca.23.30h am Fischmarkt er wusste, das die 3. und 5. Hundertschaft schon vor Ort war. Der FÜST führt den Einsatz, er erhielt den „EA Hausräumung“, die 5.war für die äußere Absperrung, die 3.zum Rücken freihalten. Wer was macht hat Witt entschieden. Weitere Lagemeldungen hatte er nicht, brauchte er seines Erachtens auch nicht, er habe es dann ja gesehen.

Eine Kommunikation zwischen der AAO (zb der Mörkenwache und deren Zivis) und der BAO sei ihm nicht bekannt und er wüsste auch nicht warum es so sein sollte. Die Zivis seien ja immer da, das sei AAO und nicht der BAO unterstellt. Dies laufe getrennt und sei vermutlich auch Witt nicht bekannt gewesen.

Gegen 2:30 habe er den Tatort an die Mord- und die Staatsschutzkommission übergeben. Seine Beamten seien nicht rein gegangen. Allein aufgrund der Tatsache, dass Kollegen hätten getroffen werden können, und dass es ein Tatort war. Auf die Frage der Verteidigung, ob die Mordkommission sie gebeten habe einen Bericht zu schreiben, antwortet Borsutzki: Nein, das habe auch wenig Sinn, da alles auf die Minute dokumentiert wäre. Er gehe davon aus, dass die Existenz der Dokumentation bekannt ist. Diese schreibt der Schreiber. Wer dieser war, wisse er nicht. Er habe auch mit jemanden vom LKA7 gesprochen, wisse aber nicht mit wem. Nachdem Einsatz sei er auch nicht vernommen worden, o.ä.

Auf den Einsatztag bezogen antwortet er darauf, ob es weitere Überlegungen gab, in das Haus zu gelangen, dass es übers Dach funktioniert habe, von der Rückseite des Hauses habe es keine Meldungen gegeben, der Kellerschacht war nicht im Gespräch. Entgegen dem üblichen Vorgehen Kontakt aufzunehmen, sei durch den Bewurf klar gewesen, es gäbe kein Interesse an einem Gespräch. Er habe die Entscheidung getroffen mit der Räumung zu beginnen, da Straftaten aus dem Haus verübt wurden, wollte er der Personen habhaft werden.

Absperrungen gebe es immer vorher, aber natürlich habe er den kontinuierlichen Bewurf durch Räumung verhindern wollen. Normalerweise sei Kommunikation möglich, dann würde erstmal geguckt und sich ein Überblick verschafft. Über den Bewurf gab es vor Ankunft keine Meldungen. Im Moment des Bewurfs sei klar gewesen rein zu müssen, weil was wenn nicht. Rücksprache zb auf politischer Ebene gibt es nicht. Er arbeite seit 3 Jahren in diesem Bereich und seit über 30 Jahren bei der Polizei.

Er wisse nicht, wann die Entscheidung fiel übers Dach ins Haus zu gelangen. Der direkte Weg durch die Tür sei immer besser und es gebe auch einen Handwerkerstolz. Nach ca. 30-45 Minuten fand der Wechsel von der ersten zur zweiten Tür statt, ca. 30 Minuten später seien sie auf dem Dach gewesen. Es wurde nicht bereits an der ersten Tür mitgeteilt übers Dach zu gehen, obwohl dies auf dem Video zu hören ist. Es war auch eine Überlegung sich zurück zu ziehen, da das Wurfmaterial irgendwann zu Ende geht, dies war jedoch nicht absehbar, weil die ganze Zeit was flog. Der Wechsel an die zweite Tür fand statt, da der Eigentümer sagte, die erste Tür selbst gesichert zu haben. Auf die Frage wann das PK21 gefragt wurde, ob Strafantrag vorliegt, antwortet er, die Befehlslage zu räumen bestehe dann, wenn Strafantrag vorliegt. Ansonsten würde das SOG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz) angewandt und Platzverweise erteilt.

Auf die Frage der Verteidigung, ob er was dazu sagen könne, dass die Polizei Türen aus dem Fenster warf, ist seine Erwiderung, es habe keinen Befehl gegeben, da aufzuräumen, dies wäre auch fatal. Ob die Existenz des Strafantrags über die FÜST lief oder das PK21 erinnere er nicht, dieser lag aber dem PK21 vor. Die Einsatzdokumentation des Schreibers basiere darauf, dass dieser zwei Funkgeräte hat und er zudem manchmal konkret angesprochen würde, ob er das notiert habe. Die Funkprotokolle wurden vermutlich nicht gespeichert, da er keine Informationen erhalten habe, dass dies passiert, was datenschutztechnisch sonst ja so sein müsste.

Die Befehlslage innerhalb von 24 Stunden grundsätzlich zu räumen stamme von 2009 durch Born und sei Teil der Handlungsanweisungen. Vorbesprechungen zu Besetzungen im Hinblick auf die Squatting Days habe es nicht gegeben, er wüsste auch nicht warum. Überlegungen, dass sich das Ganze von selbst erledigen könne, gab es nicht.

Die Verteidigung beantragt die Einsatzdokumentation und den Strafbefehl beizuziehen. Diese Frage will Halbach prüfen, wenn der Zeuge entlassen ist. Die Verteidigung widerspricht der Entlassung, da der Zeuge denkt, man könne in der Dokumentation nachlesen. Der Zeuge könne auch in Abwesenheit entlassen werden. Halbach will den Zeugen dennoch entlassen. Auch der Kammerbeschluss lautet den Zeugen zu entlassen, soweit die Verteidigung weitere Fragen habe, würde er erneut geladen. Zudem will die Kammer sich die Einsatzdokumentation zufaxen lassen. Der Zeuge wird entlassen.

Halbach verliest, dass aufgrund seiner Gegenvorstellung die Aussagen des Zeugen Richters auf die Fragen 1-3 vom LKA erweitert wurden. Dies bedeutet für das nächste Mal 9 Uhr Nikolaus, 13 Uhr noch mal Richters. Die nach der Mittagspause erhaltenen Kopien der Einsatzdokumentation schneidet die Uhrzeit ab, daher würden neue Kopien angefertigt.

Daraufhin beantragt die Verteidigung Unterbrechung bevor nun der Zeuge Strohmann gehört wird. Der Zeuge Borsutzki sei gegen den Widerstand entlassen worden und die Akte unvollständig, da auch die Dokumentation der 3. und 5. Hundertschaft in der Akte fehlt, sowie der Strafantrag. Die Dokumentation der 4. Hundertschaft ist eben erst ausgeteilt worden und konnte noch nicht gelesen und abgeglichen werden. Diesem Antrag schließen sich alle Verteidiger an.

Halbach will dem Unterbrechungsantrag grundsätzlich nachkommen, beschließt aber zunächst die fehlenden Einsatzprotokolle einzuholen.

Kommenden Montag daher: 9h Einsatzprotokolle, 11:30 Richter, 14h Nikolaus

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Olli ist wieder da !!

Beschuldigter im ‘Breite Straßen Verfahren’ wieder in der Legalität –

Am Mittwoch den 30. März ist Olli wieder aufgetaucht. Im Dezember letzten Jahres hatte er sich entschieden, an dem Prozess nicht mehr teilzunehmen und sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen.

Am Mittwoch ist er in Begleitung seines Anwaltes zur Verkündung seines Haftbefehls und zur Haftprüfung erschienen. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen ausgesetzt. Olli ist auf freiem Fuß.

Olli ist alkoholabhängig und war seit längerem schwer krank. Angesichts der Belastung am Prozess teilnehmen zu müssen und in dem Bewusstsein dem Repressionsdruck möglicherweise nicht gewachsen zu sein, ist er abgetaucht, um seine Krankheit unbelastet von Prozess und möglicher Verurteilung in den Griff zu bekommen. Für ihn war immer klar, wieder aufzutauchen, wenn es ihm besser geht und sich dann erneut dem Prozess zu stellen. Solidarität gegenüber den mitbeschuldigten Genoss_innen und Freund_innen war für ihn auch während der letzten Monate ein entscheidendes Kriterium in seinen Planungen.

Die letzte Zeit befand sich Olli selbstbestimmt in einer Klinik zum Entzug und hat in dieser Zeit eine Anschlusstherapie für die nächsten Monate organisiert.

Vor ca. 2 Wochen hat das LKA Ollis Aufenthaltsort ausfindig gemacht und davon Staatsanwaltschaft und Gericht in Kenntnis gesetzt. Von einer Vollstreckung des Haftbefehls ist angesichts der Situation eines Klinikaufenthaltes aber abgesehen worden. Das Gericht hat daraufhin Ollis Anwalt informiert und den Termin zur Verkündung des Haftbefehls und zur Haftprüfung festgesetzt. Klar ist aber auch, dass Bullen und Gericht ihn zu einem früheren Zeitpunkt aus der Therapie in den Knast gebracht hätten. Olli selbst hat es mit seinem Willen in der Illegalität sein Leben zu planen und eine Therapie zu machen, selbst ermöglicht, eine Inhaftierung zu verhindern, die ihm möglicherweise sein Leben gekostet hätte.

Die Aussetzung des Haftbefehls ermöglicht ihm jetzt eine Langzeittherapie, nach der dann sein abgetrennter Prozess stattfinden wird.
Wir freuen uns auf Olli und darüber, dass es ihm gut geht. Vor allen Dingen hat er verhindert, dass er wieder in den Knast muss.

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Infoveranstaltungen

Seit August letzten Jahres läuft in Hamburg ein aufgeblasener Prozess
gegen sechs vermeintliche Besetzter_innen eines Hauses in der Breiten
Straße. Das Haus wurde am Abend der Besetzung entschlossen und mit militanten Mitteln verteidigt. Die sechs sind mit hohen Anklagen wie versuchtem Totschlag, schwerem Landfriedensbruch und mehrfacher Körperverletzung konfrontiert. Drei von ihnen saßen für jeweils unterschiedlich lange Zeiträume in U-Haft. In dem Gerichtsverfahren stehen mehrjährige Haftstrafen für einige von ihnen im Raum.
In der Infoveranstaltung setzen wir uns mit dem Abend der Besetzung auseinander, ordnen diesen ein in die politische Situation in der Stadt und berichten vom Stand eines absurden Gerichtsverfahrens.
Darüber hinaus wird es Informationen zur überregionalen Demo am 30.04.
in Hamburg geben.

Freitag, 25.03.2016
20.00 Uhr
kosmotique e.V.
Martin-Luther-Str. 13
01099 Dresden

Samstag 26.03.2016
19.00 Uhr
Meuterei
Zollschuppenstraße 1 + 3
04229 Leipzig

Sonntag 27.03.2016
18.00 Uhr

Tempest Anrachist Library
Reichenbergerstraße 63a
Berlin

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13. Prozesstag – 29.2.16 – Vernehmung von drei “Schildleuten” aus der “Tauchergruppe”

Am heutigen Prozesstag wurden drei Polizisten verhört. Alle drei waren dafür zuständig die Schilde an der Tür zu halten. Eigentlich gehören sie der „Tauchergruppe“ der technischen Einheit an.

 

Als erster Zeuge wird der Polizist André Lehmann aufgerufen. Er trug an der Tür ein Schild und will auf diesem von einem Gegenstand getroffen worden sein. Außerdem hat er Farbe ab bekommen. Auf Nachfrage des Gerichts gibt er an dass diese beim Umziehen auch auf die Haut gekommen ist, sie ging aber mit einfachem waschen leicht ab.

Weil ein Hinweis über Funk kam glaubt er von einem Waschbeckenteil am Schild getroffen worden zu sein. Der Schmerz war nicht dramatisch, beim Arzt war er dennoch. Dieser hat eine leichte Rötung und eine Prellung attestiert.

Er stand die ganze Zeit über an der Tür und zwar am weitesten weg.

In den Ohren hatte er zwei Funkkanäle. Auf dem einen Ohr den Zuginternen Funk, auf dem anderen Ohr den Einsatzkanal. Gruppenführer und Gruppenführervertreter (was er war) haben immer zwei Kanäle. Über den Funk kamen auch die Hinweise auf herabfallende Gegenstände.

Ein Schöffe will wissen ob der Gehörschutz individuell angepasst ist. Lehmann sagt aus es gebe verschiedene Größen und man nehme sich die die passt.

Der Staatsanwalt bittet um eine plastische Beschreibung des Treffers und liefert gleich noch martialische Bilder dazu. Die Verteidigung interveniert da die Frage schon beantwortet ist und es hier lediglich darum geht ein Bild zu überzeichnen. Halbach unterstützt die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt fragte weiter und versuchte dem Zeugen Dinge in den Mund zu legen woraufhin die Verteidigung noch mehrfach intervenieren musste.

Lehmann sagte dann aus dass er nach einer Warnung zusammengerückt sei und den Körper angespannt habe. Es sei überraschend gewesen getroffen zu sein weil er nichts kommen sah. Sein Arm ist etwas runter und er ist zusammengezuckt. An mehr konnte er sich trotz vieler Nachfragen der Staatsanwaltschaft nicht erinnern.

Bei den Fragen der Verteidigung stellt sich heraus, dass viele Teile des Zusatzberichts Schlussfolgerungen sind. Lehmann schrieb hier zum Beispiel von schweren Einzelteilen die er aber gar nicht gesehen hat usw.

Nach Gesprächen und Austausch unter den Polizist_innen kann er sich nicht erinnern über was sie geredet haben.

Trotz des Gehörschutz und der zwei Funkkanäle will er nach dem er am Schild getroffen wurde Keramik am Boden splittern gehört haben.

An seine Zeugenvernehmung kann er sich nicht erinnern. Die befragende Person fragte und schrieb direkt auf, danach hat er es durchgelesen und unterschrieben.

Es gab eine Nachbesprechung des Einsatzes an der er teilgenommen hat. Es wurde geredet was man taktisch hätte besser machen können. Wer genau teilnahm weiß er nicht, aber im Prinzip der ganze Zug. Geleitet wurde diese von Polizist Baden.

Er sprach zuvor von „Polenböllern“. In der weiteren Befragung gibt er an, dass dies der umgangssprachliche Begriff für besonders laute Böller sei.

Zu den Schildeinsätzen sagt er aus, dass diese nicht gesondert trainiert werden. Zumindest hat er nie an einem Training teilgenommen. Er kam zufällig zu dem Schild und hat sich nach dem Befehl freiwillig gemeldet.

Sein Verhältnis zum Polizist Staack ist ein kollegiales, sie sind nicht befreundet. Der Hintergrund für die Frage wird klar als sich herausstellt, dass der Zusatzbericht von Lehmann und der von Staack in großen Teilen wortgleich sind. Der Zeuge gibt an dafür keine Erklärung zu haben. Er habe seine Aussage für sich alleine geschrieben und sie auch keinem anderen zur Verfügung gestellt. Technisch gebe es die Möglichkeit so lange der Vorgang offen ist auch in andere Berichte zu gucken. Auch nachdem die wortgleichen Berichte vorgehalten werden bleibt er bei seiner Aussage dass er alles selbst geschrieben hat.

Auch er hat einen Adhäsionsantrag (Antrag auf Schadensersatz) gestellt. Er kann sich nicht erinnern dess es Gespräche darüber gab, es habe auch keine Unterstützung bei der Antragstellung gegeben. Den Antrag habe er dann zurückgezogen. Ein anderer Polizist habe sich anwaltlich beraten lassen, er habe aber keine Unterstützung und keine Vorlagen gehabt. Auch nach Vorlage verschiedener exakt gleicher Schreiben bleibt er dabei dass er alles selbst geschrieben hat.

Die Verteidigung beantragt die Protokollierung dieser Aussage, die Staatsanwaltschaft beantragt die Ablehnung der Protokollierung. Das Gericht entscheidet nicht zu Protokollieren und begründet dies kaum.

Der Hintergrund ist dass es nach dieser doch sehr schwer zu glaubenden Aussage eine Protokollierung möglicherweise Probleme für den Polizisten nach sich gezogen. Dies wollten Staatsanwaltschaft und Gericht anscheinend verhindern.

 

Als nächster Zeuge wird Kay Koch, geboren am 10.10.1967 aufgerufen. Demnach ist er 48 Jahre alt.

Er berichtet von durchgehendem Bewurf und will von einem Waschbeckensplitter verletzt worden sein. Dies ist jedoch nur eine Schlussfolgerung, gesehen hat er nichts, auch wegen der Farbe. Bei der Verletzung handelte es sich um einen 2 CM langen oberflächlichen Cut, er hat erst später auf dem Revier geschaut und dann auch nur desinfiziert.

Während der Fragen der Verteidigung wird deutlich, dass er direkt nach dem Einsatz von einem Objekt das er nicht gesehen hat gesprochen hat, erst später dann von einem Keramiksplitter, im Prozess dann von einem Waschbeckensplitter. In seiner Vernehmung will er Keramikteil oder Kloschüssel gesagt haben, im Text steht aber Waschbecken. Das kann er nicht erklären.

Einen Zusatzbericht zu schreiben sei in solchen Fällen üblich. Beim Schreiben des Berichts war er nicht alleine, in dem Raum gab es zwei Schreibplätze, er erinnert aber nicht wer dabei war.

An seine Vernehmung kann er sich nicht erinnern, es war so Frage – Antwort, er glaubt von wem vom LKA befragt worden zu sein.

Mit Lehmann zusammen wurde er vom Polizist Schulz ins Gericht gebracht. Es gab auf der Fahrt kein Gespräch über diesen Fall da es auf der Dienststelle den Hinweis gab, dass über das Verfahren nicht gesprochen werden soll.

Im Vorfeld hat ihm aber Herr Oldenbusch berichtet, dass die Befragung durch die Verteidigung unangenehm gewesen sei. Für ihn habe es sich angehört, als habe Oldenbusch vor einem Triumvirat gesessen. Auch er gibt an die Nachfragen angreifend zu finden.

Es gab eine Nachbesprechung über die Taktik des Einsatzes. Er weiß nicht genau wer dabei war. Als die Verteidigung genauer nachfragt unterbricht Richter Halbach und gibt dem Zeugen eine unverfängliche Antwortformulierung vor die dieser sogleich übernimmt: „ich antworte mit den Worten des Vorsitzenden…“. Nachdem an diesem Punkt keine weiteren Informationen kamen verneint er die Frage ob es eine Anweisung gegeben habe wie sich bei Fragen zur Nachbesprechung vor Gericht verhalten werden soll. Allgemein sollten sich Polizist_innen vor Gericht „Offen und Ehrlich“ verhalten.

In seiner Einheit sind lediglich fünf Frauen, in der Technik derzeit nur zwei. Wie es an der Tür war kann er nicht sagen, unter dem Panzer sehe man das ohnehin nicht.

Auch Polizist Koch hat einen Adhäsionsantrag gestellt und zurückgezogen. Über die Stellung des Antrags will er mit den Polizisten Badelt und Staack gesprochen haben. Er will ihn aus Datenschutzgründen zurückgezogen haben. Bei der Antragstellung hat er einen Vordruck aufgerufen. Bei der Rücknahme gebe es in seiner Erinnerung keinen Vordruck, er wurde auf Blanco gestellt. Er will sich nicht erinnern ob er die Rücknahme selbst formuliert hat. Er erinnert nicht dass er was abgeschrieben hat und glaubt dass er die Rücknahme ans Gericht oder an die durchführende Diensstelle geschickt hat. Die genaue Formulierung erinnert er nicht.

Er kann nicht erklären warum alle Schreiben gleich formuliert sind und gleich aussehen und an die Antragsteller, also die absendenden Polizisten, adressiert sind. Das wird wohl ein Flüchtigkeitsfehler sein meint er. Er schließt aus dass er einen Vordruck bekommen und diesen nur unterschrieben hat.

Er ist Mitglied in einer WhatsApp-Tauchergruppe in der auch die Polizisten Staack, Lehmann, Ritter, Schulz, Hartmann und andere sind. Dort soll es aber keinen Austausch über das Verfahren gegeben haben. Weitere WhatsApp-Gruppen sind ihm bekannt, es gibt z.B. auch eine Gruppe der Technik allgemein. Ob jemand aus seiner Tauchergruppe noch in anderen dieser WhatsApp-Gruppen ist weiß er nicht.

 

Nach der Mittagspause wird der Polizist Staack aufgerufen.

Er gibt an sich nur lückenhaft zu erinnern. Als Vorbereitung habe er stellenweise in Berichten gelesen und ein YouTube-Video geguckt.

Als sie zum Haus fuhren hieß es erst dieses sei leer, es war amüsant dass dann doch Leute im Haus waren. Der Türöffnungstrupp sollte die Tür öffnen, die Tauchergruppe in der er damals war sollte die Schilde halten.

Er hat Farbe abbekommen und fand es einschneidend dass ein Waschbecken geflogen sein soll. Sie kamen an der einen Tür nur langsam voran, dann wurde entschieden die andere aufzumachen. Die andere Tür aufzumachen war angenehmer weil es weiter weg war vom Bewurf. Es seien auch Böller zwischen sie gefallen und er habe einen Schmerz in der rechten Gesäßhälfte gespürt. Als die Tür offen war haben sie sich zurückgezogen. Auf Nachfragen von Halbach zu den Geschehnissen an der Tür kann er sich nicht erinnern. Nur wer dort war bekommt er noch zusammen – Holthusen und Skolin hätten an der Tür gearbeitet, er selbst, Lehmann und Koch seien mit Schild da gewesen. Es habe dann noch einen Wechsel gegeben. Auch die Polizistin Kilz sei da gewesen aber er habe keine genaue Erinnerung.

Der Prozesstag endet und die Befragung von Staack ist noch nicht abgeschlossen. Der nächste Prozesstag ist wegen Ferien am 21.3.2016. Es sind Vorgeladen: 9 Uhr: Staack, 10:30 Uhr: Posselt, 13:30 Uhr: Richter.

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12.Prozesstag – 22.2.16 – Halbach stellt seinen „Fahrplan“, bezüglich der Tatvorwürfe, für das Verfahren vor & die Zeugen widersprechen sich.

Der bereits am letzten Prozesstag vernommene Polizist Holthusen wird weiter seitens der Verteidigung befragt. Dabei gibt Holthusen auf Nachfrage an, dass es ihm neu sei, dass die 4.Hundertschaft das Haus auf dem Dach sicherte, die Beamten die durch die Tür eindrangen dann ebenfalls über das Dach in das Gebäude eindrangen.

Die weiteren Fragen drehten sich um die Pause und An- bzw. Abfahrt des letzten Prozesstages, die er mit Kollegen verbracht hat. Holthusen sagt, er habe die Pause mit Hass und Höhne verbracht, der Fahrer sei nicht im Gebäude gewesen, aber Kilz und Zugführer Schnieders. Obwohl er vorgibt sich an den Einsatz in der Breite Straße zu erinnern, gibt er an, sich an nichts erinnern zu können worüber sie gesprochen haben. Auch dazu wie lang sie geredet hätten kann er keine Angaben machen und hat kein Erinnerungsvermögen. Es sei belanglos gewesen und derlei merke er sich nicht.

Der Zugführer sei gekommen um noch mal guten Tag zusagen, er kam von einer Ärztlichen Untersuchung. Der Besuch diente nicht der moralischen Unterstützung oder Beistand. Eine Erinnerung was der Zugführer gesagt oder gefragt hat hat er nicht und er habe nicht gehört was Hass, Höhn oder Kilz gesagt haben.

Weggefahren sei er in dem bereitgestellten Fahrzeug mit Hass und Höhne. Auf der Fahrt haben sie gesprochen. Er sei gefragt worden wie es gelaufen ist und habe gesagt: so lala und dass er inhaltlich nichts dazu sage. Dies hätten die anderen akzeptiert.

Auch der Zugführer Schnieders habe ihn gefragt, er habe gesagt es war so lala und das Fragen gestellt wurden, die er nicht verstanden habe. Damit habe sich Schniedres zufrieden gegeben. Warum er die Anwesenheit von Schnieders letzten Montag nicht erwähnt habe begründet er damit, dass habe er dann vergessen. Weiter berichtet er, er habe noch mal nachgefragt, es sei so, dass es eine Anordnung gibt, dass bei der Räumung nicht eingesetzte Beamte zum fahren eingeteilt sind. Die Verteidigung weist auf den Widerspruch hin, dass er heute von einem Shuttleservice spricht letzten Montag sei es noch eine „zufällige Fahrgemeinschaft“ gewesen.

Nach 2 Fragen eines Schöffen bei denen Holthusen angibt, dass er nach der Behandlung gegen den Tinitus keinen Hörtest mehr gemacht hat sowie er auch nicht das Hämatom fotographiert habe, wird er als Zeuge entlassen.

 

Es folgen zwei Anträge der Verteidigung. Der 1.Antrag besteht darin, Oberstaatsanwalt Elsner als Zeuge zu laden, da die Anklageschrift die Grundlage des Verfahrens ist und Aufklärung notwendig ist wie es zu der, hauptsächlich auf Videos basierenden, Anklage gekommen ist. Zumal die in der Anklage zugeordneten Würfe und Zeiten zu denen sie stattgefunden haben sollen nicht nachvollziehbar sind.

Der 2.Antrag besteht darin, einen Beschluß des Landgerichts über die Beschwerde zur DNA Abgabe zu verlesen, da dort steht, das nach Sichtung des Videomaterials der Tötungsvorsatz verneinet wird. Zudem gingen auch die Zeugen Borsuzki und Nikolaus davon aus nicht getroffen zu werden. Borsuzkis Einschätzung war, dass es nicht gefährlich war und er auch nicht um jeden Preis räumen wollte. Nikolaus kam in seiner Gefahrenanalyse dazu, dass die Gegenstände die Beamten nicht erreichen können. Da stellt sich die Frage, wie die Täter billigend die Tötung in Kauf genommen haben sollen?
Diesen Anträgen schließen sich alle Verteidiger an.

 

Daraufhin gab Halbach eine Stellungnahme bezüglich seines „Fahrplans“ in diesem Verfahren ab. Er beabsichtige erst zu klären, ob der Tötungsvorwurf aufrechterhalten werde und sobald dies durch sei würde die Kammer sich beraten. Dazu würden noch 1-2 Hände voll Zeugen gehört werden. Erst dann wird er etwas dazu sagen. Sein Plan ist: erst prüfen ob überhaupt Tötungsvorwurf besteht, erst dann würde es darum gehen ob dies zuordenbar ist. Alternativ wäre dann gefährliche Körperverletzung (Böller) in Mittäterschaft aller Personen im Haus – ohne Zuordnung.

Der Staatsanwalt sagt bezüglich der Anträge, er fände gut was die Verteidigung gesagt habe und das diese auf Widersprüche hingewiesen habe, Elsner zu laden sei jedoch völlig ohne Belang und zurück zu weisen.

 

Im Weiteren wird jetzt der Polizei-Zeuge Hass gehört. Er gibt an zur Vorbereitung seinen Dienstunfallbericht angesehen zu haben und Erinnerung an den Einsatz zu haben. Hass gehörte zur 4. Hundertschaft 3ter Zug (Teil der Technischen Einheit) und war als Fahrer eingesetzt, daher saß er zum grossteil in einem Fiat Kastenwagen. Im Verlauf sei er mehrmals ausgestiegen um Getränke ausgegeben, als der Bewurf auf das Fahrzeug doll wurde und als er Atemreizung hatte.

Auf Halbachs Nachfragen konkretisiert er mit dem Fahrzeug unmittelbar vor dem Gebäude in der 2.Reihe gestanden zu haben, rechts von sich konnte er nichts sehen, also nicht zum Gebäude gucken, denn da stand ein Einsatzwagen der 5. Hundertschaft. An Bewurf hat er außer Böllern, wegen denen er mit Hörschutz und Helm auf im Wagen saß, nichts mitbekommen. Aber eine weiße Wolke, die von links über ihn hinweg kam. Woher sie kam habe er nicht gesehen. Ob sein Motor zu dem Zeitpunkt an oder aus war kann er nicht genau sagen, eher aus. Die Fenster waren zu. Er habe danach aber Reizung im Rachenraum gehabt und 10-20min später auch Husten. In ärztlicher Behandlung war er nicht, da sein Arzt in Urlaub war. Dort wollte er direkt nach dem Dienst, als er mit Berichtschreiben fertig war, am 28. hin, da hatte er noch ein bisschen Hustenreiz. Den Bericht habe er noch in der Nacht geschrieben.

Die Fragen der Verteidigung ergeben, dass der Zusammenhang einer weißen Wolke um 0.10 Uhr und dem einige Minuten später auftretendem Kratzen im Hals seine Schlussfolgerung ist, die nicht untersucht wurde. Ebenfalls links von ihm standen mehrere Beamte und etwas weiter weg waren Passanten, sowie Leute die skandiert haben und später geräumt wurden. Ob es dort eine Pfefferspray Einsatz gab kann er nicht sagen.

Direkt am Morgen hat er an einer Nachbesprechung teilgenommen, das war die einzige Nachbesprechung an der er teilgenommen hat. An dieser haben auch alle anderen aus seiner Einheit teilgenommen. Er geht davon aus, dass auch Holthusen da war. Ob es weitere Nachbesprechungen gegeben hat und wer sie einberufen hat weiß er nicht. Bei der Besprechung waren keine Externen.

Er hatte nicht mehr auf Pfanne, dass er einen Bericht geschrieben hat und hat darum nicht nochmal rein geguckt. Dass Berichte geschrieben wurden wusste er aber. Wenn etwas zu sagen ist entscheidet jede_r Polizist_in selber ob ein Bericht geschrieben wird, er weiß nicht ob es da eine Anweisung gab einen Bericht zu schreiben.
Sein Bericht ging ans LKA, das Aktenzeichen (1K, 9K…) kommt vom LKA, dann kommt ein eigenes dazu, in dem Fall von Baden oder Oldenbusch.
Er konnte den Eingangsbereich nicht sehen, was in seinem Bericht dazu steht sind lediglich Schlussfolgerungen.

Die Mordkommission kam ein paar Tage später vorbei zu einem persönlichen Gespräch.

Er ist von Herrn Witte gefahren worden mit Herrn Holthusen zusammen, in der letzten Woche kam er mit Herrn Höhne – den Namen des Fahrers erinnert er nicht. Er hat Zeitung gelesen, am Handy gespielt, geredet – worüber weiß er nicht mehr, sie schnacken den ganzen Tag. Der Zugführer war zur moralischen Unterstützung da – Holthusen sagte dieser war nur so da.

Er ist in einer WhatsApp-Gruppe die sie auch privat nutzen. Den Verteiler gibt es seit 2-3 Jahren.

Nachdem Hass als Zeuge entlassen wird fasst die Verteidigung noch einmal zusammen dass die Herkunft der weißen Wolke lediglich eine Schlussfolgerung ist, der Zeuge nicht gesehen hat, dass diese aus einem Feuerlöscher kam.

 

Halbach verkündet, dass die Anträge der Verteidigung auf Aussetzung oder Unterbrechung (der letzten Verhandlungstage) abgelehnt werden. Die Anträge seien unbegründet und hätten sich erledigt, weil die Verteidigung die Akten nun habe. Zudem sei es ein anderes Verfahren, die Staatsanwaltschaft habe es ja abgetrennt und ermittelt in diesem weiter, somit ist es eine (nicht notwendige) Aktualisierung. Die Aussetzung sei nicht erforderlich, da nicht ersichtlich sei, dass neue Tatsachen vorliegen würden zudem nicht, da sonst generell nicht möglich sei gegen weitere Tatverdächtige zu ermitteln.

 

Nach der Mittagspause wird der Polizist Höhne vernommen. Dieser gibt an, dass schon beim Vorfahren von Richtung Landungsbrücken Böllerbewurf vom Haus war. Er gibt an, bei dem Beschluss, ob sie ins Haus reingehen oder nicht, nicht anwesend gewesen zu sein. Seine Position sei zu der Zeit zwischen den Fahrzeugen der 5. Hundertschaft und seinem gewesen, mit Blick zum Haus. Auf die Nachfrage des Bewurfs gibt er an, dass zu dieser Zeit nur Böller (glaubt nur “Polenböller”) geflogen sein. Danach hätten sie die Schilde aus dem Fahrzeug geholt und den Kollegen übergeben. Er gibt an zu dem Zeitpunkt keinen spezifischen Auftrag gehabt zu haben, jedoch versucht habe, seine Kollegen bei Bewurf aus dem Haus zu warnen.
Ob diese Warnung bei seinen Kollegen angekommen sein, wüsste er aufgrund der Geräuschkulisse und dem Abstand nicht.
Daraufhin hatte er von Oldenbusch die Aufgabe bekommen, sich mit einem Feuerlöscher in der Nähe der Tür, die seine Kollegen versuchten zu öffnen, zu positionieren, zum Schutz, für Erste Hilfe, sowie notfalls zum Feuerlöschen. Er wäre hierzu etwa 10 m rechts neben den Kollegen an der Tür gewesen.

Auf Nachfragen Halbachs gibt er an in der 4. Hundertschaft gewesen zu sein. Und er gehöre zum Technikzug, jedoch nicht zur Technikgruppe.
Er habe dann nur bei der Vorbereitung für das Öffnen der Tür mitgeholfen, durch die Schildausgabe. Der Eingang wäre der rechte gewesen (nicht der vergitterte) in der 116., nicht die Tür vom Nachbarhaus.

Zu dem Zeitpunkt hätte er zwischen der 1. (5. Hundertschaft) und 2. (4. Hundertschaft) Reihe der Fahrzeuge gestanden mit Blick aufs Haus, wäre in Bewegung gewesen. Gesehen hätte er das Waschbecken, dessen Rand abgeschlagen wurde. Es seinen Stücke abgesplittert und runtergefallen, den Rest hätte die Person runtergeschmissen. Dies hätte er deutlicht gesehen, auch dass Stücke Schilde getroffen hätten, ob jedoch Personen getroffen wurden, konnte er aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen. Das Reststück wäre jedoch etwa 1m links neben den Kollegen aufgekommen.
Zudem hätte er einen Farbeimer gesehen, der ausgeschüttet wurde und eine Flüssigkeit, die aus einer Pumpe wie für Insektenvernichtungsmittel versprüht worden ist, die klebte, er aber nicht zuordnen konnte, was es für eine Flüssigkeit war und die ohne Wirkung war. Dann sei ein Feuerlöscher aus dem Haus entleert worden und seine Kollegen an der Tür sowie er haben sich zurückgezogen. Danach seinen alle wieder zurück an die vorherige Position. Dann sei der Feuerlöscher aus dem Fenster (er wisse nicht aus welchem) geworfen worden und etwa 1,5-2m links neben seinen Kollegen auf dem Gehweg aufgekommen. Des weiteren hatte er ein Türblatt gesehen, das links neben seinen Kollegen aufgekommen sei. Er wüsste jedoch nicht, ob sie da noch an derselben Tür oder schon an der nächsten gearbeitet hätten.
Danach hätte er noch eine Nachtspeicheranlage gesehen, die auf Höhe der Tür aufkam, an der die Kollegen zuerst gearbeitet hatten, jene da schon an der zweiten Tür gearbeitet haben.

Zwischendrin ermahnte Halbach wieder die Zuschauer, nicht zu lachen.

Das BFE wäre dann über die Tür des Nachbarhauses aufs Dach.
Seine Schutzausrüstung sei Körperschutz, Helm, Schienbeinschoner und Gehörschutz (links Silokonpfropfen, rechts jenes mit einer Aussparung für den Hörschlauch zum Funkgerät) gewesen. Auf die Frage nach Verletzungen antwortete er mit einem Tinitus rechts sowie einer Hörminderung rechts seit dem Einsatz. Auf ein Ereignis könnte die Verletzung nicht zurückführen, die Böller sein zwischen seinen Beinen bis zu einem Abstand von 10m aufgekommen. Das Fiepen in seinen Ohren habe er seitdem, nerve ihn, führe jedoch nicht zu Dienstunfähigkeit.

Dann folgen Fragen zu seinem Bericht vom 28.08.2014, wo es um die Farbe durch Gläser o.ä. ging, die er auf Hose und Stiefel abbekommen hat und in weiß rot und grün waren, Personen habe er zu diesem Bewurf nicht erkannt, weil sie vermummt waren.
Darauf folgt eine Nachfrage zu seiner Vernehmung, in der er aussagte “(…)irgendwann kam ein Klo (…)”, an die er sich nicht mehr erinnern kann.

Der zweite Richter fragt nun nach der Farbe der Tür, welche wie er glaubt dunkelbraun war.

Es folgen die Fragen der Anwälte, was die Bezeichnung A12 bedeute. Nach kurzem zögern gibt er an A wäre Alarmhundertschaft und 12 Gruppe und Zug. Der einzige Beamte mit A12 an der Tür könnte ein Hospitant gewesen sein.
Bei dem öffnen der Tür wäre er auch dabei gewesen und hätte das gesehen schildert Höhne weiter. Der Einstieg sei der BFE erst beim zweiten Versuch geglückt. Auf Nachfrage gibt er an, keine Polizeifremde Person beim Betreten des Hauses gesehen zu haben, aber eine weibliche rausgehen gesehen zu haben. Seiner Einschätzung nach wäre es nicht möglich gewesen, dass eine solche Person das Haus nach dem Öffnen betreten hätte, jedoch hatte er nicht durchgehend Blickkontakt zur Tür.

Dann kommt es zu Fragen zu Messengergruppen wie Whatsapp, diese würden z.T. von den Gruppen für den Austausch von Dienstplänen genutzt, jedoch nicht um über das Verfahren zu kommunizieren. Laut Höhne gab es auch keine Nachbesprechung des Einsatzes, es sei nur in der normalen Besprechung zu Dienstbeginn am nächsten Tag kurz darauf aufmerksam gemacht worden, dass es Hilfen gibt um mit dem vorherigen Einsatz einen Umgang zu finden und sie diese ruhig in Anspruch nehmen sollten.

Es kommt noch einmal zu einer 10 minütigen Pause.

Dann geht es um den Adhäsionsantrag, der gestellt werden kann, um Zivilgerichtliche Forderungen auch im Strafgericht geltend zu machen und den Höhne zuerst stellte, um Schmerzensgeld zu bekommen, jedoch zurückzog, als er konkrete Beschuldigte nennen sollte und dies nicht konnte. Jedoch mit Vermerk auf evt. Zivilrechtliche Folgeanträge. Das die Schreiben von Kollegen den gleichen Wortlaut haben, erklärte Höhne damit, dass er der erste gewesen wäre und seinen Schrieb weitergab.

Dann geht es noch mal um den letzten Verhandlungstag, wo Höhne auch schon vorgeladen war. Er gibt an auf dem Flur mit Hass und Feldmann geredet zu haben, Holthusen habe er zur Mittagspause in der Kantine getroffen und Schnieders wäre irgendwann aufgetaucht, er wäre vom ärztlichen Dienst gekommen und habe geschaut, ob er wen mitnehmen soll. Sie hätten nicht übers Verfahren geredet nur, ob Hass und er noch dran kämen o.ä.. Sie wären dann gemeinsam zurückgefahren.

Zuletzt geht es noch mal um den Hörschutz, auf Nachfrage kann Höhne nicht angeben, ob bei Kollegen mit ähnlicher Diagnose auch das Ohr in dem der Hörschutz mit Hörschlauch war betroffen war.

Höhne wird von Halbach unvereidigt entlassen und die Sitzung um 14:40 Uhr beendet.

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11. Prozesstag – 15.02.16 – Verletzung durch Kollegen wahrscheinlich & Bombenalarm

Der Prozesstag begann mit einem Aussetzungsantrag der Verteidigung wegen der zu spät gelieferten fehlenden Akte. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag und Richter Halbach entschied nicht über den Antrag. Dies wolle er zu gegebener Zeit tun.

Als erste Zeugin wird die Polizistin Kilz vernommen. Sie versuchte bei der Räumung die Tür zu öffnen, zog sich dann aber zurück. Zuerst habe sie auf ein Tool gehämmert, dann sei sie von Kollege Holthusen abgelöst worden. Sie habe dann rechts hinter ihm stehend geleuchtet.
Sie will durch einen Splitter des herabfallenden Waschbeckens an der Schulter verletzt worden sein und hat sich darum lange krank schreiben lassen. Im Verlauf der Befragung stellt sich heraus, dass sie keinen Anhaltspunkt für diese Behauptung hat. Wahrscheinlicher erscheint, dass sie von einem Kollegen beim Hämmern gegen ein Tool zur Türöffnung getroffen wurde.
Zudem will sie an der Wade verletzt worden sein. Sie beschreibt die Verletzung mal als Schürfung, mal als offene Wunde, ihr Overall sei jedoch unbeschädigt geblieben.
Einen Antrag auf Schmerzensgeld, der im Prozess mit entschieden werden soll, hat sie gestellt, dann aber wieder zurück gezogen. Es stellt sich heraus, dass am selben Datum viele dieser „Adhäsionsanträge“ gestellt wurden. Alle mit zu großem Teil gleichem Wortlaut. An einer Absprache will die Zeugin jedoch nicht beteiligt gewesen sein, sie kann sich auch nicht erinnern wie es dazu kam, dass sie diesen Antrag gestellt hat. Richter Halbach erklärt, dass die Anträge von ihm zurückgewiesen wurden da sie rechtlich nicht ausreichend waren. Unabhängig davon hat die Zeugin ihren Antrag zurückgezogen.
Interessant ist, dass die Zeugin in diesem Antrag schrieb: Weiteres siehe meine Zeugenaussage, der Antrag aber schon vor dieser Aussage gestellt wurde.
Im Allgemeinen will sich die Zeugin an wenig erinnern, nachdem sie zu Beginn aussagte, sie sei aufgeregt da sie das erste Mal vor Gericht sei, sagt sie im Zusammenhang mit dem Antrag aus, sie sei schon oft geladen worden, habe aber nie in den Gerichtssaal müssen. Nachdem die Verteidigung Nachfrage nach weiteren vorenthaltenen Feinheiten stellt, versucht der Staatsanwalt die weitere Befragung zu behindern, was ihm nach kurzem Disput nicht gelingt.

Die Zeugin berichtet von einem Austausch unter Kolleg_innen über WhatsApp. Eine Gruppe für die Technik sei vor 2 bis 3 Wochen eingeführt worden, wegen der unterschiedlichen Dienstzeiten. Mit den Vorladungen im laufenden Prozess habe dies nichts zu tun.

Die Verteidigung fasst nach ihrer Befragung die Aussagen der Polizistin Kilz zusammen und stellt fest:
Die Zeugin hatte keine Erinnerung über ihren Vermerk (ihre Aussagen nach der Räumung) hinaus. Sie kann nicht ausschließen, dass sie nicht vom Hammer ihres Kollegen getroffen wurde, da sie keine Erinnerung an die Situation hat. Ihr Blick ging in eine Richtung, in der sie weder den Hammer noch ein Flugobjekt sehen konnte. Ihre Mutmaßung von einem Waschbeckenteil getroffen worden zu sein ist lediglich eine Schlussfolgerung aus dem Bericht. Dabei ist schon die mögliche Flugbahn unlogisch. Es ist alles andere als ausgeschlossen, dass sie durch den Hammer verletzt wurde.
Das einzige, was man anhand der an anderen Prozesstagen gesichteten Videos ausschließen kann, ist ein Treffer durch ein Waschbeckenteil.
Zudem gibt es Schwierigkeiten die Wunde an der Wade nachzuvollziehen. Es liegt ein Attest vor, in dem diese Wunde jedoch nicht auftaucht. In der Befragung konnte die Zeugin nicht schlüssig erklären wie diese zustande gekommen sein soll und verhedderte sich auch hier in Widersprüche.

Danach wird der Polizist Ralf Holthusen, 51 Jahre alt, vernommen. Er gibt an sich an den Einsatz zu erinnern und zur Vorbereitung keinen Bericht gelesen zu haben. Eingesetzt war er als „Gruppenführer Technik“ und hat als solcher auch die Tür aufgesägt. Zuvor hat er es mit einem Hebelwerkzeug versucht, ein Tool, das etwa einen Meter aus der Tür heraus steht und hinein gehämmert werden muss. Zuerst habe Polizistin Kilz gehämmert, er habe ihr dann den Hammer abgenommen, da sie nicht genug „Wumms“ gehabt habe.

Nach kurzer Zeit wird seine Befragung unterbrochen, da das Gericht wegen einer Bombendrohung geräumt wird. Nach der Mittagspause geht der Prozess weiter, allerdings verspätet – der Einlass für die Öffentlichkeit wird wieder zu spät geöffnet, so dass diese nicht gewahrt war.
Der Polizist Holthusen will seit dem Einsatz einen Tinnitus und eine Prellung an der linken Gesäßhälfte gehabt haben. Der Tinnitus wurde behandelt, wenn es leise ist hört er aber immer noch ein Piepen, was ihn jedoch dienstlich nicht beeinträchtigt. Er will etwa eineinhalb Wochen krank geschrieben sein. Die Verteidigung hält später vor, dass er 55 Tage krank geschrieben war – die Differenz zwischen Wahrnehmung (10 Tage) und Realität (55 Tage) kann der Zeuge nicht erklären.
Er habe nur 3-4 Mal Hämmern müssen. Das Tool habe er in Kopfhöhe eingetrieben und rechts von sich ausgeholt. Weil er „Haltet Abstand“ gerufen hat, hält er es für unmöglich, dass er eine_n Kolleg_in getroffen habe.
Er hat kein Bild mehr, wer wo stand, nur Schlussfolgerungen aus dem, wie es seiner Meinung nach gewesen sein muss.

Als erster Polizist erklärt er an Nachbesprechungen teilgenommen zu haben. Von diesen habe es zwei gegeben. An genauen Inhalt, Ort, wer da war usw. will er sich jedoch nicht genau erinnern. Herr Nikolaus und Frau Kilz waren auf jeden Fall da, weiteres erinnert er aber nicht. Unter anderem ging es darum die Einsätze in der Zukunft zu verbessern. Die Nachbesprechungen hätten einmal 3 Wochen und einmal 4 Wochen nach der Räumung stattgefunden mit unterschiedlichen Polizist_innen. Die Stimmung war „dienstlich nüchtern“.
Im Laufe der Befragung zu der Nachbesprechung versucht Richter Halbach eine weitere Befragung zu behindern indem er auf die Aussagegenehmigung des Zeugen verweist. Es stellt sich heraus, dass diese weder von der Verteidigung noch vom Gericht gesehen wurde. Nachdem der Zeuge sie holt wird klar, das Formblatt wurde unterschrieben und keine Beschränkung angekreuzt, der Zeuge ist also nicht in seiner Aussage beschränkt. Halbach behandelt den Fall jedoch so als habe der Ausstellende lediglich einen Fehler gemacht und nimmt eine Aussagebeschränkung an.

Seit es WhatsApp gibt schreibt er mit Frau Kilz und anderen Kolleg_innen, eine WhatsApp-Gruppe für den technischen Zug gibt es seit drei Wochen. Sie wurde eingeführt weil nicht immer alle alles erreicht hat.

Bei der technischen Einheit ist er seit 7 bis 8 Jahren. Die Fluktuation ist gering, es geht um langfristige Zusammenarbeit, alle kennen sich gut.

Im Allgemeinen ist die Befragung von einem sich nicht Erinnern wollen des Zeugen geprägt. Wieso er sich an manche Dinge genau erinnern will an andere jedoch nicht ist nicht erklärbar. So will sich der Zeuge nicht einmal an die Gespräche unmittelbar vor dem Prozess erinnern.

Da die Befragung des Zeugen schleppend ist und nicht alle Fragen geklärt werden konnten wird er zum folgenden Prozesstag wieder geladen.

Am Mo 22.2. sind folgende Polizisten geladen: 9 Uhr nochmals Herr Holthusen, 10Uhr Herr Hass, 13 Uhr Herr Höhne

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10. Prozesstag – 8.2.2016 – Kurzer Tag & kurzer Bericht

Der Tag beginnt verspätet da einer der Betroffenen nicht da ist. Halbach lässt zu Protokoll nehmen, dass er nicht da ist und es der Verteidigung nicht gelungen ist telefonisch Kontakt aufzunehmen. Der Staatsanwalt beantragt daraufhin polizeiliche Vorführung. Dies sei gegenüber einem Haftbefehl die mildere Maßnahme. Das Gericht berät und ordnet dann eine polizeiliche Vorführung bis 11 Uhr an.
Nach der 1 ½ stündigen Pause stellt sich heraus, dass der Betroffene verschlafen hat. Für seinen Erschöpfungsschlaf entschuldigt er sich beim Gericht. Halbach ermahnt ihn und kündigt bei einer Wiederholung weitere Maßnahmen an. Dies gelte auch für die anderen.

Halbach berichtet, dass er die Akte (betreffs der Person bei der am 26.1. eine Hausdurchsuchung stattfand) erhalten hat und sie an die Verteidigung weiterleiten hat lassen. Dort ist sie aber nicht angekommen. Es handelt sich um zwei Leizordner. Halbach will dennoch Zeugen vernehmen, der Verteidigung am kommenden Montag gelegenheit zur Stellungnahme geben und dann erst über die Aussetzungsanträge entscheiden.

Die Verteidigung beantragt nochmals die Aussetzung. Die fehlende Akte ist umfangreich, es hat Telekommunikationsüberwachung und Observationen gegeben. Halbach meint dies habe keine Auswirkungen auf die nun zu hörenden Zeugen.
Die Verteidigung besteht jedoch darauf, dass sie zu jederzeit auf dem Sachstand sein muss. Dies ist eine grundsätzliche Verfahrensrechtliche Frage.

Das Gericht zieht sich zurück zur Beratung und verkündet danach, dass der Prozess für heute unterbrochen wird, damit die Verteidigung die Möglichkeit hat die Akte zu erhalten und durchzuarbeiten. Als besonders misslich wird empfunden, dass diese bei einem kleinen Teil der Verteidigung angekommen ist und bei den anderen nicht.

Der Prozesstag endet um 11:20 Uhr. Am kommenden Montag (15.2.2016) sollen folgende Polizist_innen verhört werden: 9h: Kilz, 10h: Lehmann, 11h: Posselt, 13h: Ritter, 14h: Staack

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9. Prozesstag – 1.2.2016 – Vorenthaltene Informationen und drei Zeugenbefragungen

Zu Beginn der Verhandlung verkündet Richter Halbach, dass die Aussagegenehmigung des Polizeizeugen „Fallführer“ Richters erweitert wurde. Richters hatte sich in den vergangenen Tagen bei unangenehmen Fragen stets auf diese beschränkte Aussagegenehmigung berufen und muss nun noch einmal zu bisher unbeantworteten Fragen vernommen werden.

Die Verteidigung beantragt die Aussetzung des Verfahrens wegen der Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Breite Straße Verfahren am 26.1.2016. Diese fand gegen eine nicht im aktuellen Verfahren angeklagte Person statt, die tateinheitlich mit den Angeklagten agiert haben soll. Die entsprechende Akte muss der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden bevor das Verfahren weiter geführt wird.
Es ist bekannt, dass die von der Hausdurchsuchung betroffene Person schon DNA abgeben musste, es wurde dann aber nicht weiter gegen diese ermittelt. Der „Fallführer“ Richters war bei der Hausdurchsuchung anwesend, die Relevanz für das Verfahren ergibt sich allein schon daraus, dass das Gericht Richters zu diesen Fragen hören will.
Halbach will zu gegebener Zeit darüber entscheiden, aber nicht sofort. Er berichtet die entsprechende Akte bereits am 19.Januar angefragt zu haben, aber am 27.Januar die Antwort erhalten habe, die Akte sei derzeit nicht entbehrlich.
Der Staatsanwalt gibt an, dass die Hausdurchsuchung nicht ausgewertet sei und darum für die Befragung aus seiner Sicht auch nicht relevant.
Die Verteidigung stellt klar, dass an dieser Stelle wieder einmal Informationen vorenthalten wurden und werden. Es wird durch Richters und durch die Staatsanwaltschaft Information vorenthalten, die Staatsanwaltschaft kennt als einzige die vollständigen Akten. Sie ist in der Lage Fragen zu stellen oder nicht zu stellen, es gibt keine Waffengleichheit.
Der Staatsanwalt ist aufgebracht, die Verteidigung würde behaupten, dass der Zeuge Richters lügen würde. Zudem ginge es nicht im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung von diktatorischer Manier zu sprechen. Dies möchte er protokollieren lassen. Außerdem werde natürlich weiterhin verdeckt und intern ermittelt.
Halbach verweigert ihm die Protokollierung und will sein heutiges Programm durchziehen. Falls sich nachträglich Hinweise ergeben müssten eben Zeugenvernehmungen wiederholt werden.
Die Verteidigung beanstandet dieses Vorgehen und beantragt einen Gerichtsbeschluss. Sie stellt noch einmal klar, dass Halbach aufgrund von Vermutungen agiert und es vor der Weiterführung des Prozesses die Akte braucht!

Nach einer kurzen Pause verkündet Richter Halbach den Beschluss, dass es zulässig sei die Zeugen zu hören.

Es wird Zeuge Marco Nikolaus, 58 Jahre alt, geboren 1.10.57 aufgerufen. Richter Halbach beginnt die Befragung wie sich der Zeuge vorbereitet hat und es stellt sich heraus, dass er sich seine damalige Aussage angesehen hat und aus seiner Erinnerung erzählen kann.
Er gehörte zur technischen Hundertschaft und war Gruppenführer der technischen Gruppe. Seine Funktion war die Lösung von technischen Problemen. Die 4. Hundertschaft ist mit dem Auftrag „Raumschutz“ vor dem Haus Breite Straße 116 gehalten und hat versucht sich ein Lagebild, eine Gefahrenanalyse, zu machen. Die Frage war ob die Tür geöffnet werden könne. Er kam zu dem Schluss, dass können sie und informierte den Zugführer. Wegen Bewurf haben sie auf die Schildleute gewartet und sind dann mit den Schildleuten zu viert zur Tür. Nach einer Viertelstunde war sichtbar, dass noch Türen im Treppenhaus sind und sie haben dann die andere Tür aufgemacht, wofür sie eine Stunde gebraucht haben.
Halbach fragt wo die Polizist_innen mit der Kettensäge stand. Nikolaus gibt an er habe beaufsichtigt und sei mal ganz vorn, mal 4-5 Meter zurück gewesen, 4 Schildleute seien zur Sicherung da gewesen, 3 Polizist_innen hätten gesägt. Diese seien direkt an der Tür gewesen.

Halbach beginnt wieder nach einzelnen Gegenständen zu fragen, nach der Gefährlichkeit des Bewurfs, was flog wann wohin usw.
Nikolaus sagt aus, dass dauernd Flaschen und Böller geflogen seien, bevor der Sägetrupp zur Tür sei, sei auch ein Waschbecken von oben auf den Bürgersteig ca. 1 Meter links von der Tür geflogen. Da stand jedoch niemand. Es habe eine Gefahrenanalyse gegeben. Eine Tür flog von Oben als der Sägetrupp zur Tür ging. Diese landete etwa 3-4 Meter vom Trupp entfernt.
Halbach fragt nach der Flugbahn der Tür.
Nikolaus sagt, diese sei wedelnd geflogen und mit der schmalen Seite aufgekommen.
Halbach fragt ob es die Gefahr gab, dass der Trupp getroffen werde oder ob er geschützt gewesen sei.
Nikolaus sagt aus, der Bewurf kam von der Seite, er weiß nicht aus welchem Fenster. Die schweren Gegenstände hätten sie nicht erreichen können, da sie gerade nach unten fielen. Alles sei 3-5 Meter links von ihnen aufgeschlagen. Es habe keine Gefährdung gegeben.

Halbach sagt, er nimmt an, Nikolaus sei verantwortlich für seine Leute.
Nikolaus gibt an, dass seine Annahme war, dass sie Farbe und Böller abbekommen wovor die Schilde schützen. Für Gefahr durch schwere Gegenstände seien sie zu weit weg gewesen, sie seien also relativ wenig gefährdet gewesen.
Halbach fragt, auch die Tür und das Waschbecken haben keine Gefährdung dargestellt?
Nikolaus verneint. Durch die Großen Teile gab es keine Gefährdung.
Halbach fragt nach sonstigen Gegenständen.
Nikolaus gibt an, dass ein Feuerlöscher entleert wurde, sie haben weitergemacht als die Luft wieder atembar war.
Halbach fragt das höre sich ja an als ob es gar nicht die Absicht gegeben habe die Beamten zu treffen?
Nikolaus sagt er habe die jungen Beamten beruhigt, die Einschätzung war, dass sie nicht getroffen werden.
Halbach fragt nach Verletzungen. Nikolaus gibt an, dass es Ohrenschäden durch sog. „Polenböller“ gegeben habe.
Halbach liest aus dem Protokoll vor, dass durch die schweren Gegenstände eine Gefährdung ausgeschlossen sei und die Gefahr durch Böller und Farbe minimal sei. Nikolaus bestätigt dies. Weiter liest Halbach vor, dass das Waschbecken im Protokoll ca 1. Meter entfernt aufgekommen sei, heute sage Nikolaus es sei weit entfernt gewesen.
Zum Ende gibt es noch ein paar Fragen des Beisitzers, ob es extra Beamte zum warnen der Kollegen gab, worauf Nikolaus erwidert, das dies kein extra Bereich ist und Teil seiner Aufgabe war.
Der Staatsanwalt fragt nach weiteren Personen auf dem Bürgersteig, sowie nach Verletzungen und Sachschäden. Nikolaus antwortet, der Bürgersteig sei von anderen Beamten abgesperrt gewesen. Direkte Kollegen von ihm seien nicht durch Verletzung ausgefallen, ihre Uniformen seien voll mit Farbe gewesen und daher entsorgt worden.
Nach kurzer Unterbrechung zur Beratung der Rechtsanwält_innen, sagen diese, dass sei keine Fragen stellen möchte.

Der nächste Zeuge ist erst zu einem späteren Zeitpunkt geladen, daher gibt es eine längere Pause. Zum Ende der Pause sagt Halbach, dass er gerade erst festgestellt habe, dass der Zeuge doch erst eine weitere halbe Stunde später geladen ist.

Als es wieder los geht, möchte die Verteidigung wissen, ob ein bestimmter Zuschauer – der immer Anwesend ist und mitschreibt und heute als einziger gewusst zu haben schien, wann der Zeuge geladen ist, da er nach der Pause erst jetzt erschien – beruflich, im Auftrag der Polizei oder zur Begleitung der Zeugen tätig sei.
Der Zuschauer gibt an ein interessierter Rentner zu sein.

Halbach ruft darauf den Polizeizeuge Patrik Schwarz, 26 Jahre auf.
Er war als Fahrer in der 5. Hundertschaft an dem Einsatz beteiligt. Er saß in seinem Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand auf der vom Haus am weitesten entfernten Straßenseite, Höhe Breitestr.116. In der Mitte der Straße befindet sich eine grüne Verkehrsinsel, die die Fahrbahnrichtungen trennt. Vor dem Einsatz seien sie im PK 21 (Mörkenstr.)bereitgestellt gewesen. Er habe eine gute Sicht gehabt und Würfe auf Polizeikräfte und Fahrzeuge gesehen, was wann flog erinnert er nicht, aber es sei 1 Türblatt, 1 Keramikbecken, 2 erst auf Polizei entleerte Farbeimer, 2 Feuerlöscher, Böller und Glasbehälter mit Farbe. Halbach hat konkrete Nachfragen bezüglich der Tür, dem Waschbecken und ob der Feuerlöscher gezielt auf Beamte geworfen wurde. Schwarz erinnert sich nicht an die Farbe der gefolgenen Tür, weiß nicht aus welchem Fenster sie fiel, glaubt sie kam aus dem 3.Stock, er habe nur gesehen dass sie fiel. Sie sei flach gefallen. Wo sie aufkam konnte er nicht sehen, da ein Einsatzfahrzeug der 4. Hundertschaft davor stand. Das Waschbecken sei auf dem Sims auf einer Figur zertrümmert worden. Andere Gegenstände habe er nicht wahrgenommen. Der Wurf des Feuerlöschers habe den Anschein gehabt gezielt geworfen zu sein, aber sehen konnte nicht, ob getroffen wurde. Die Beamten an der Tür glaubt er, seien auch durch das Fahrzeug verdeckt gewesen. Er habe seinen Bericht noch mal gelesen und würde sich auch erinnern.
Auf Fragen der Verteidigung gibt er an bei losfahrt, nur gewusst zu haben, dass sie sich bewegen, nicht weswegen. Seinen Bericht habe er vor 1 Woche gelesen, zur Auffrischung sei er auch noch mal vor Ort gewesen – aus eigenem Impuls und auf Anraten von Strohmann, dieser habe ihm auch gesagt, dass er die Wahrheit sagen müsse und keine Interna sagen dürfe. Zur moralischen Unterstützung habe ihn auch ein Kollege begleitet, der im Zuschauerraum sitzt.

Nach der Mittagspause wird der Polizist Hartmut Oldenbusch, 53 Jahre vernommen.
Er ist wie Nikolaus in der 4. Hundertschaft bei der Technik. An dem Abend der Besetzung war er Führungsgehilfe. Sie seien kurz vor Mitternacht vorgefahren weil es hieß das Haus sei besetzt. Sie haben sich alles angesehen und geschaut wie sie die Tür auf bekommen. Herr Nikolaus entschied dass die linke Tür aufgemacht werden würde. In der Besprechung davor kam auch die Möglichkeit über das Dach zu gehen zur Sprache, aber sie haben beschlossen die Tür aufzumachen. Von einem Austausch zwischen den Chefs der Hundertschaft 4 & 5 weiß er nichts.
Er selbst habe den Zeitplan, das Zeitprotokoll geführt. Das könne man sich so vorstellen, dass er die meiste Zeit auf der Mittelinsel gestanden habe und wechselnd auf seine Armbanduhr, das Haus und sein Merkbuch in das er notierte gesehen habe. Zwischendrin sei er mehrmals zu Besprechungen gegangen.
Ein Trupp sei dann mit Schildern zur Tür, ein anderer mit technischem Gerät. Nachdem der Feuerlöscher ausgelöst worden sei haben sie sich kurz zurückgezogen bis die Luft wieder gut war. Nachdem die linke Tür auf war und sie dahinter Barrikaden entdeckt haben, haben sie die rechte Tür aufgemacht.

Halbach beginnt wieder nach dem Bewurf zu fragen. Was geworfen wurde.
Der Zeuge sagt aus zu Beginn sei ein Eimer mit roter Farbe ausgekippt worden, dann ein Waschbecken oder Teile davon, dann mehrere Feuerlöscher, einer davon ausgelöst, später ein Eimer mit grüner bzw. türkiser Farbe. Vom Waschbecken habe er nur ein Porzellanteil gesehen, später habe sein Kollege Lehmann erzählt er habe was davon ab bekommen. Er hat das aber nicht gesehen, auch nicht wo es gelandet ist.
Bei einer Nachtspeicherheizung habe er gesehen wie sie aus dem Fenster geworfen wurde. Diese landete 7 Meter von dem Räumtrupp entfernt. Es stand dort niemand in der Nähe. Ob vorher wer geguckt hat und wie viele Personen diese raus geschoben haben hat er nicht gesehen.
Von einer Tür hat er gehört, aber keine gesehen.
Ihm ist nichts passiert.

Er hat sich auf die Aussage mit dem Protokoll vorbereitet und aus seiner Erinnerung. Er war schon zuvor bei Hausbesetzungen eingesetzt, aber die Intensität diesmal war stärker. Das Protokoll hat er von Richters, nachdem er die Ladung bekam, per E-Mail zugeschickt bekommen.
Zudem hat er mit Herrn Buzinzki gesprochen, aber nur kurz über den Aufbau des Gerichtssaals. Das mache er normalerweise nicht, aber dies sei ein besonderes Verfahren. Auch sei auf der Wache beschlossen worden, dass niemand alleine kommen solle sondern immer ein anderer Polizist zur „moralischen Unterstützung“ dabei sei. Zum Beispiel wenn er danach wegen unangenehmen Fragen nicht mehr sicher Auto fahren könne.

In Folge legt die Verteidigung ein Foto mit den Eingängen vor, anhand dessen der Zeuge beschreibt welcher Eingang zuerst aufgemacht wurde.

Der Zeuge sagt die Böller seien lauter gewesen als er es von Silvester kennt. Befragt was das bedeute sagt er, das sei aus seiner privaten Erfahrung, er selbst böllere nicht, aber in der Nachbarschaft werde geböllert. Er könne aber nicht sagen was die Nachbar_innen für Böller verwenden.

Sie seien vor dem Einsatz an der Breite Straße als Raumschutzkräfte in der Innenstadt unterwegs gewesen im Bezug auf die Squatting Days. Gesammelt und 5-10 Minuten besprochen hätten sie sich dann auf dem Fischmarkt. Auf der Anfahrt zum Fischmarkt habe er von der Hausbesetzung erfahren.

Zum Ende des Prozesstages verteilt Halbach die Kopie der Gegenvorstellung des LKA zur Aussagegenehmigung von Richters und weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es nicht geht zu sagen die Akte der von der neusten Hausdurchsuchung betroffenen Person sei unabkömmlich.

Für den nächsten Termin hat er sechs Zeug_innen von der Polizei geladen. Der Tag startet um 9 Uhr mit Polizistin Kilz, 10 Uhr Polizist Lehmann, 11 Uhr Polizist Koch, 13 Uhr Polizist Posselt, 14 Uhr Polizist Ritter, 15 Uhr Polizist Staack.

Es wird bekannt gegeben, dass die Sommerferien vom 8.-19. August und vom 5. bis 16. September sein werden.

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