1. Prozesstag – 23.11.2015 – Zweiter Prozessbeginn

Heute (am 23.11.15) begann der Breite Straße – Prozess von neuem. Der erste Anlauf den Prozess zu beginnen war am Fehlverhalten des Vorsitzenden Richters gescheitert und der erste Anlauf war somit geplatzt.

Wie schon bei dem gescheiterten Start (am 25.August 2015) ist Halbach der
Vorsitzende Richter und wie damals verfolgte er vorrangig das Ziel zügig
die Anklage verlesen zu lassen.
Anträge der Verteidiger_innen ließ er erneut erst nach Verlesen der
Anklage zu.

Die an diesen Zeitpunkt verschobenen Anträge denen sich alle 12
Anwält_innen anschlossen sind:

  • Antrag auf Saalverlegung raus aus dem Staatsschutzsaal
  • Antrag auf Aussetzung des Verfahrens
    sowie Antrag auf Zurücksetzung in das Zwischenverfahren.

Hintergrund dafür ist, dass die Nutzung des besonders gesicherten
Staatsschutzsaals aus Sicht der Verteidigung eine unzulässige
Sonderbehandlung darstellt und eine Voreingenommenheit des Gerichts
vermuten lässt, das mit dieser Raumwahl auch die Öffentlichkeit in eine
bestimmte Richtung lenkt.

Die Anträge auf Aussetzung und Zurücksetzung ins Zwischenverfahren
fußen darauf, dass die Akten zum einen vor wenigen Tagen durch über 400
Seiten Telefonüberwachung kommentarlos ergänzt wurden (Aufgrund eines
Antrags auf Vervollständigung der Akten) und nicht in der Kürze der Zeit
lesbar waren, sowie die Tatsache, dass nach wie vor der Verteidigung
Aktenteile fehlen bzw. Vorenthalten werden. Beides widerspricht einem
ordungsgemäßen rechtlichen Gehör.

Offenbar hat Halbach aus dem geplatzen Anlauf insofern gelernt, dass er
beschloss aufgrund der Anträge für heute den Prozesstag an diesem Punkt vor der
Mittagspause zu beenden. Er vertagte die Entscheidungen über die gestellten Anträge auf
kommenden Montag (30.11.2015).

Terminliche Veränderungen die heute bekannt geworden sind:

Am 21.12. startet die Verhandlung erst um 10 Uhr
Der 28.12. entfällt.

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Redebeitrag beim freiraumkonvoi in München

Beim freiraumkonvoi am 31.10.2015 in München wurde ein Redebeitrag zum Breite-Straße-Prozess gehalten und anschließend ein Lied dazu abgespielt. Wir freuen uns sehr über diese Bezugnahme und auch darüber, dass wir den Text zur Verfügung gestellt bekommen haben. Informiert uns gerne über weitere Soliaktionen und Bezugnahmen in anderen Städten.

Hier Flyer, Redebeitrag und Lied vom freiraumkonvoi:

freiraumkonvoi_flyer-1 (2)

Redebeitrag zum Prozess um die Besetzung Breite Straße 114 in Hamburg auf dem Freiraumkonvoi in München am 31.10.2015
In Hamburg beginnt demnächst der zweite Anlauf eines Prozesses gegen sechs Beschuldigte einer Hausbesetzung.
Im August 2014 fanden in Hamburg die „Squatting Days“ statt. Viele Menschen kamen in die Stadt um über die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, um über die Verdrängung von Menschen mit geringem oder ohne Einkommen an den Stadtrand und über Leerstand von Häusern zu diskutieren. Es wurde über Ideen von gemeinschaftlichem Zusammenleben nachgedacht, es wurde gemeinsam gekocht und gefeiert und es wurden Aktionen überall in der Stadt organisiert, um auf Leerstand hinzuweisen.
Während der Squatting Days wurde auch das leerstehende Haus in der Breite Straße 114 besetzt. Es liegt nicht sehr weit von den Hafenstraßen-Häusern entfernt, die in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts besetzt wurden.
Zwar sind Hausbesetzungen in Hamburg inzwischen auch nicht mehr etwas Alltägliches. Im Gegensatz zu den aber gelegentlich immer noch stattfindenden Besetzungen entschied die Hamburger Polizeiführung in der Breite Straße, sofort und ohne den Versuch einer Kontaktaufnahme mit den Besetzer*innen anzugreifen. Dieser Versuch das Haus mit Gewalt zu räumen wurde mit Widerstand beantwortet.
Nach der Erstürmung durch schwerbewaffnete Polizist*innen wurden außerhalb des Hauses fünf Personen festgenommen. Während der Anhörung der Beschuldigten durch eine Haftrichterin fanden zeitgleich Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten statt. Die Anwält*innen hatten also die Wahl, entweder bei den Mandant*innen den Haftprüfungstermin wahrzunehmen, oder sie dort alleine zu lassen, um bei der Hausdurchsuchung zugegen zu sein. Schöner Rechtsstaat. Der Tatvorwurf: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, schwerer Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen zwei Beschuldigte wurde Untersuchungshaft verhängt. Drei Monate später wurde nach Observationen und Telefonüberwachung im Umfeld der Beschuldigten eine sechste Person festgenommen und ebenfalls in Untersuchungshaft genommen. Eine siebte Person soll im Zuge der Ermittlungen zur Abgabe ihrer DNA gezwungen werden.
Unter dem Vorwand von polizeilichen Ermittlungen soll damit vor allem der Eindruck geschaffen werden, dass wir es bei Hausbesetzungen sehr schnell mit einer terroristischen Bedrohung zu tun haben.
Seit Ende August diesen Jahres läuft nun der Prozess gegen die sechs Beschuldigten. Ein selbstherrlicher Richter präsidiert im Hamburger Staatsschutzsaal, Prozessbesucher*innen müssen ihre Personalien abgeben, langwierige Einlasskontrollen über sich ergehen lassen, um dann hinter einer Panzerglassscheibe im Verhandlungsraum zu sitzen. Mittlerweile ist der erste Prozessanlauf geplatzt, in einigen Tagen beginnt wahrscheinlich das Verfahren neu.
Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum wächst in Hamburg seit Jahren. Städtischer Sozialwohnungsbau hat jahrelang überhaupt nicht stattgefunden. Stattdessen wurden und werden Mietshäuser in Luxusquartiere für Reiche umgewandelt. Dafür steht auch das Haus in der Breite Straße exemplarisch. Der Besitzer hat das Haus entmietet und dann jahrelang leerstehen lassen. Um eine Abrissgenehmigung zu bekommen, ließ er im Winter Dachluken offen stehen, damit das Haus schneller verrottet. Der Architekt, der vom Vermieter für die Planung des Neubaus angeheuert wurde, saß als Abgeordneter der Grünen im Bauausschuss des Stadtbezirks, als dort beschlossen wurde, dass eine Denkmalschutzwürdigkeit des Hauses nicht gegeben sei. Seit dem Frühjahr 2015 ist nun die Abrissgenehmigung da und der Weg für den Neubau von Luxuswohnungen frei.
Die sechs Beschuldigten stehen vordergründig für Widerstandshandlungen gegen die polizeiliche Räumung vor Gericht. Juristisch geschützt werden soll mit ihrer Verurteilung aber vor allem das Recht auf Privatbesitz und das Recht auf persönliche Bereicherung durch die Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum. Was kriminell ist, bestimmen eben diejenigen, die die Gesetze machen.
Interessanterweise hat vor kurzem der Hamburger Senat beschlossen, leerstehenden Wohnraum auch zwangsenteignen zu können um ihn wohnungslosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass mehrere Tausend Geflüchtete in Hamburg in Zelten und provisorischen Notunterkünften leben und der Winter vor der Tür steht. Dieser Senats-Beschluss ist aber leider reine Symbolik. Er hat keine Konsequenzen für Immobilienbesitzer, denn es passiert nichts. Bisher ist noch kein einziges leerstehendes Haus enteignet worden. Das Haus in der Breite Straße steht bis heute leer, enteignet wird es nicht. Der Besitzer, der das Haus gezielt entmietet und unbewohnbar gemacht hat, bekommt seine Abrissgenehmigung. Dafür stehen aber jetzt Menschen vor Gericht, denen die Besetzung im letzten Jahr vorgeworfen wird.
Wir sind solidarisch mit denjenigen, die sich gegen Entmietung, Leerstand und Umwandlung von Wohnraum in Luxusquartiere und Renditeobjekte wehren und fordern die Einstellung des Verfahrens!
Wohnen ist ein Grundrecht, das jedem Menschen garantiert werden muss. Absurd ist das Recht, durch Spekulation mit leerstehenden oder bewohnten Häusern Profit zu machen, während tausende Menschen auf der Suche nach einem Dach überm Kopf sind.
Wir haben viele Ideen, was aus leerstehendem Wohnraum gemacht werden kann. Wir haben viel bessere Ideen, wie Wohnraum sinnvoll genutzt und selbst gestaltet werden kann, als korrupte Kommunalpolitiker*innen, feiste Luxusquartier-Architekt*innen und renditefixierte Eigentümer*innen.
Wohnen ist Grundrecht!
Leerstand zu Freiräumen!
Miethaie zu Fischstäbchen!

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Im Anschluss wurde als Gruß an die Beschuldigten von Billy Bragg das Lied „The World Turned Upside Down“ gespielt:

 

In 1649
To St. George’s Hill,
A ragged band they called the Diggers
Came to show the people’s will
They defied the landlords
They defied the laws
They were the dispossessed reclaiming what was theirs

We come in peace they said
To dig and sow
We come to work the lands in common
And to make the waste ground grow
This earth divided
We will make whole
So it will be
A common treasury for all

The sin of property
We do disdain
No man has any right to buy and sell
The earth for private gain
By theft and murder
They took the land
Mow everywhere the walls
Spring up at their command

They make the laws
To chain us well
The clergy dazzle us with heaven
Or they damn us into hell
We will not worship
The God they serve
The God of greed who feed the rich
While poor folk starve

We work we eat together
We need no swords
We will not bow to the masters
Or pay rent to the lords
Still we are free men
Though we are poor
You Diggers all stand up for glory
Stand up now

From the men of property
The orders came
They sent the hired men and troopers
To wipe out the Diggers’ claim
Tear down their cottages
Destroy their corn
They were dispersed
But still the vision lingers on

You poor take courage
You rich take care
This earth was made a common treasury
For everyone to share
All things in common
All people one
We come in peace
The orders came to cut them down

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Der Prozess ist geplatzt und beginnt von vorn – aber später als gedacht: am 23. November

Nachdem Richter Halbach einräumen musste, dass er das Gericht formal falsch zusammengesetzt hatte, war für Montag 2. November der erste Termin für den Neubeginn des Prozess angesetzt.

Der Termin am 2. November fällt nun aus.

Der Neubeginn des Prozess ist nach aktuellen Informationen am 23. November um 9 Uhr.

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Breite-Straße: Der Prozess ist geplatzt und beginnt von vorn

Kundgebung zum zweiten Prozessauftakt: Montag 2. November, 8 Uhr Strafjustizgebäude, Sievekingsplatz 3

Am 27. August 2014 gab es in der Breite Straße 114 eine Hausbesetzung. Die Menschen im Haus wehrten sich gegen die anrückenden Bullen. In dieser Nacht wurden fünf Personen festgenommen. Einer von ihnen war mehr als drei Monate in U-Haft, bei einem anderen wurde die Haft unter Auflagen schon etwas früher ausgesetzt, die anderen drei mussten für einige Tage in Gewahrsam. Einige Monate später wurde eine sechste Person festgenommen und saß mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Dieser Text als pdf (Leider nicht in bester Qualität, dafür ohne Metadaten…)

Ein Jahr später – das Haus in der Breite Straße steht heute immer noch leer – begann der Prozess gegen die sechs Beschuldigten zum ersten Mal

Der vorsitzende Richter hat gleich zum Prozess-Beginn keine Gelegenheit ausgelassen die Situation zu eskalieren. So wurde der Saal am ersten Prozesstag geräumt und es kam zu einer Festnahme. Da er das Gericht formal nicht richtig besetzt hat, beginnt der Prozess nun zwei Monate später, am 2. November, noch einmal komplett von vorn. Der Prozessauftakt wird von einer Kundgebung begleitet – kommt alle, zeigt euch solidarisch und unterstützt die Beschuldigten!

Die Bedeutung dieses Verfahrens ist vielschichtig und es betrifft uns alle.

Politisch geht die Bedeutung dabei über die möglichen Konsequenzen für die Beschuldigten hinaus. Der Prozess soll als Musterprozess durchgeführt werden, in dem der Staat deutlich macht, wie Bullen und Justiz mit militantem Widerstand in Zukunft umgehen wollen. So findet der Prozess z.B. auch im „Staatsschutzsaal“ statt.

Hohe Verurteilungen sollen als Exempel und Abschreckung durchgesetzt werden. Sie sollen die repressive Praxis unterstreichen und das gesellschaftliche Bewusstsein durchsetzen, dass Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse unmöglich ist.

Gleichzeitig ist der Prozess auch die direkte Reaktion auf eine anders formulierte Praxis von Haus­besetzungen.

In der Breite Straße haben Menschen klar formuliert, dass sie eine Räumung nicht widerstandslos über sich ergehen lassen. Ihr Handeln ist als selbstbestimmter Akt der Rebellion gegen die Autoritäten zu verstehen, statt zu verhandeln wurde klare Kante gezeigt.

In einer Situation wie in Hamburg, wo Wohnen zum Luxus wird und viele keine Wohnung finden, wo sich einige auf Kosten der Mieter_innen und Wohnungslosen die Taschen mit Kohle voll stopfen, sind Besetzungen und eben auch Besetzungen, die militant durchgesetzt werden, ein Durchbrechen dieser Normalität. Sie stellen nicht nur die Wohnverhältnisse- sondern auch die Besitz­verhältnisse in Frage.

Getroffen hat es einige – gemeint sind wir Alle! – Unsere Solidarität gegen ihre Repression! – Freiheit für Alle!

Kommt zum Prozess und unterstützt die Beschuldigten!
Ab dem 2. November jeden Montag 9 Uhr bis 16 Uhr im Strafjustizgebäude, Sievekingsplatz 3, Staatsschutzsaal
Kommt zur Kundgebung vor Prozess-Beginn um 8 Uhr!

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Prozessfortsetzung

Direkt zu Beginn des ersten Prozesstages nach der dreiwöchigen Pause am 21.09. musste Richter Halbach einen Beschluss verkünden und einräumen, dass die Kammer nicht richtig zusammengesetzt ist. Er gab damit der Besetzungsrüge eines der Verteidiger Recht und musste zugeben bei der Zusammensetzung der Kammer Fehler gemacht zu haben.
Damit geht die Aussetzung des Hauptverfahrens einher. Dieses wird jetzt am 02.11. um 09:00 Uhr neu eröffnet. Ab dann sind immer für montags Prozesstermine angesetzt, an denen von 09:00 bis 16:00 Uhr verhandelt werden soll.

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Verfahren wird fortgesetzt

Am kommenden Montag (21.09.) wird der Prozess gegen die Beschuldigten im Zusammenhang mit der Besetzung in der Breite Straße fortgesetzt.

Um 09.30 beginnt der Verhandlungstag im Strafjustizgebäude Sievekingsplatz 3 (Seiteneingang).

Der nächste Prozesstag ist dann Donnerstag, der 24.09., Beginn 09.30.
An diesem Tag wird der Prozess ab 08.00 von einer angemeldeten Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude begleitet.

Kommt zum Prozess und der Kundgebung.
Solidarität mit den Beschuldigten!!!

 

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Tag 2 im Breite Straße Prozess – Richter Halbach ist zunehmend verunsichert

Der zweite Tag des Prozesses war geprägt durch Unterbrechungen in denen sich das Gericht zurückzog um über Anträge der Verteidigung zu beraten – und die voran stehenden Entscheidungen des Richters dann zu wiederholen. Der (derzeitige) Vorsitzende Halbach wirkte dabei zunehmend verunsichert. Zum Ende des etwa 2-stündigen Prozesstages wurde zudem klar, dass die Zusammensetzung des Gerichts nicht korrekt ist.

Doch der Reihe nach:

Zu Beginn steht die Frage im Raum, ob gewährleistet ist dass „die Öffentlichkeit“ rechtzeitig in den Saal kommt. Die Frage war schon am ersten Tag aufgekommen, da durch die Einlasskontrollen eine erhebliche Verzögerung verursacht wurde.

Richter Halbach äußerte hierzu: „wer nicht rechtzeitig kommt muss damit rechnen erst später rein zu kommen.“ Auf den Einlass werde er später noch einmal eingehen.

Bezüglich der neun Befangenheitsanträge aus und vor dem ersten Prozesstag ordnet er an, dass weiter verhandelt wird.

Die Verteidigung beanstandet dies. Voraussetzung für ein Weiterverhandeln wäre, dass eine Verzögerung verhindert werden soll, diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Im Übrigen sei damit, dass im vergangenen Prozesstag der Verteidigung das Wort abgeschnitten wurde der Verteidigung die Möglichkeit genommen worden sich zu äußern.

Die Kammer zieht sich zurück um über die Beanstandung zu entscheiden. Richter Halbach gibt danach bekannt, dass weiter verhandelt wird, die Entscheidung weiter zu verhandeln sei zulässig.

Ein Verteidiger stellt nochmals einen ausführlich begründeten Befangenheitsantrag. In diesem werden die Unregelmäßigkeiten und Beschneidungen der Verteidigerrechte des ersten Prozesstages noch einmal aufgeführt (siehe Bericht vom ersten Prozesstag). Wesentlicher Punkt hierbei ist, dass der Richter in keinem Fall die Anklage hätte verlesen dürfen. Dies sei nötig auf Grund des Beschleunigungsgebots und um unnötigen Verzögerungen zu vermeiden. Denn mit einem neuen Richter beginnt das Verfahren von vorn. Die Verteidigung stellt klar, dass die Kammer abgelehnt sei und sich somit im Schwebezustand befände. Daher sei anzuhalten zumal es keinen unaufschiebbaren Grund gäbe die Frage der Befangenheit nicht sofort zu klären.
Mit Blick auf den ersten Prozesstag ergänzt die Verteidigung, dass Halbach nun sähe was dabei heraus kommt wenn man die Verteidigung nicht zu Wort kommen lässt. Nun könne er dies nicht mehr richtig machen. Die Verteidigung wollte lediglich sicherstellen, dass das Verfahren ohne Rechtsfehler vonstatten geht.

Eine Verteidigerin beantragt eine Unterbrechung um eine Kopie des umfangreichen Antrags zu erhalten um zu prüfen, ob sie sich dem Antrag anschließt. Der Richter verweigert dies. Andere Verteidiger_innen schließen sich dem Antrag auf Unterbrechung an und verlangen zeitnahe Kopien. Es wird angemerkt, dass es in anderen Verfahren üblich ist, dass ein Kopierer im Sitzungssaal zur Verfügung steht.

Die Kammer zieht sich auf Antrag der Verteidigung erneut zurück um über den Antrag zu entscheiden. Richter Halbach verkündet den Beschluss die Verhandlung fortzusetzen – ohne Kopien. Die Frage der Verteidigung ob er die (recht lange) Pause denn genutzt habe um Kopien zu fertigen oder in Auftrag zu geben verneint er, er habe „gearbeitet“.

Trotz fehlender Kopien stellt sich die Verteidigung geschlossen hinter den umfangreichen Befangenheitsantrag, so dass sich das Gericht zurückziehen muss um über diesen zu entscheiden. Vor Beginn der daraus resultierenden Unterbrechung bekommt ein Angestellter des Gerichts den Auftrag Kopien zu fertigen.
Auch diesmal verkündet Halbach als Ergebnis, dass weiter verhandelt wird.

Nun geht der Richter auf weitere offene Fragen ein. Den Antrag auf Aussetzung der Meldeauflagen für einige der Beschuldigten lehnt der Richter mit Verweis auf den Schwebezustand ab. Da die Befangenheitsfrage nicht geklärt sei könne er derartige Entscheidungen nicht treffen.

Der Richter fragt dann die Verteidigung ob eine beantragte Dienstanweisung über den Einsatz eines bestimmten Richters auf Probe, mittlerweile angekommen sei. Er verliest dazu einige Mails. Der Akte der Verteidigung war offenbar nicht zu entnehmen ob dieser korrekt eingesetzt wurde.
Mittlerweile ist dieses Dokument bei der Verteidigung eingegangen.

Zur Frage der Öffentlichkeit verliest der Richter sodann eine Mail, in der es um den Ablauf der Einlasskontrollen am ersten Tag geht. In dieser heißt es, die Seitentür wurde um 8:50 geöffnet. Zunächst sei nur Presse dort gewesen. Die meisten anderen kamen um 9 Uhr und auch nach Beginn wollten noch Leute rein. Weil die Kontrollaufgabe so komplex sei (Der Eingang sei eine „Vereinzelungsanlage“) könne man nicht sagen wie lange die Wartezeit war. Es gab jedenfalls keine Verzögerung durch die einzelnen Besucher_innen.

Dann geht der Richter auf die Ferienregelung im kommenden Jahr ein. Auch in 2016 will er die Sitzungstage Montag und Mittwoch beibehalten.
Ferien seitens des Gerichts sind vom 25.1. bis 29.1.2016 sowie 7.3. – 18.3.2016 und 17.5.-20.5.2016.
Weitere Urlaubswünsche sollen möglichst früh vorgebracht werden.

Die Verteidigung weist noch einmal auf den Antrag auf Verlegung in einen anderen Saal hin und will wie in großen Verfahren üblich ein Opening Statement verlesen.

Der Richter sagt der Antrag über den Saal wird später entschieden und will ein Opening Statement nicht zulassen weil es in der Strafprozessordnung (STPO) nicht vorgesehen sei. Die Verteidigung stellt klar, dass es lediglich keine Regelung darüber gebe, dies aber nicht heiße, dass es nicht vorgesehen sei und beantragt einen Kammerbeschluss hierzu.
Nach der Unterbrechung für den Kammerbeschluss wiederholt Halbach seine Ablehnung.

Der Richter ist mit seinem Programm durch und will den Tag gerne beenden. Die Verteidigung merkt an noch eine Besetzungsrüge stellen zu müssen, dies ginge auch später. Halbach entscheidet, dass der Antrag noch in der laufenden Sitzung gestellt werden soll.

Die Verteidigung stellt eine umfangreiche Besetzungsrüge und äußert ihre Bedenken hinsichtlich der Schöffen. Die zwei Hauptjugendschöffen sind nicht entbunden worden aber nehmen trotzdem nicht an der Hauptverhandlung teil. Auch nachvollziehbare Abwesenheitsgründe liegen nicht vor. Es gibt keinerlei Dokumentation darüber. Statt dessen ordnete Halbach weitere Ergänzungsschöffen bei. Einzig in internen Tabellen finden sich Notizen. Es gibt weder einen Antrag der Schöffen auf Entbindung noch einen Beschluss des Vorsitzenden Halbach über eine solche. Somit ist die Besetzung der derzeitigen Schöffen fehlerhaft. Das Gericht ist also falsch zusammengesetzt.

Dies wird die Kammer laut Halbach inhaltlich prüfen, zumal die Verhandlung unterbrochen werden muss, wenn diese Rüge zutrifft.

Der Richter beendet die Sitzung um 11:40 Uhr.

Während der Verhandlung wurde im übrigen im Nebenraum Mehmet D. zu drei Jahren Knast verurteilt. Er sei „Kader der PKK“. Der auf das Urteil folgende Protest aus dem Nebenraum war deutlich zu hören.
Näheres zu diesem Verfahren findet sich unter: http://freemehmet.blogsport.eu/

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Prozessauftakt

Am Dienstag den 25. August 2015 – ziemlich genau ein Jahr nach der Räumung des Hauses in der Breite Straße – begann der Prozess gegen sechs Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen im vergangenen Jahr das seit Jahren leer stehende Haus besetzt zu haben und dabei die angreifenden Polizeieinheiten mit allerlei Gegenständen beworfen zu haben.

Die Anklage beläuft sich auf gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch, Widerstand, gefährliche Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Drei Beschuldigten wird zusätzlich versuchter Totschlag vorgeworfen.
Das gesamte Verfahren war und ist von Anfang an von Ungereimtheiten, Verzögerungen, Vorverurteilung und juristischen Verstößen geprägt. Auch heute, wurde die Verteidigung behindert.

Nach dem Motto “koste es was es wolle” verfolgte der vorsitzende Richter Halbach seinen Plan auf jeden Fall die Anklage zu verlesen.
Von Anfang an versuchte er jeden Wortbeitrag der Verteidigung zu verhindern, indem er Gebetsmühlenartig wiederholte er habe das Wort nicht erteilt.
Auch sämtliche Anträge wies er wahlweise ab oder verwies sie auf einen späteren Zeitpunkt nach Verlesen der Anklage. Um den aus seinem Verhalten resultierenden Anträgen zu entgehen steigerte er sich hinein und sagte: “es wird kein Wort mehr erteilt … es werden keine Anträge mehr gestellt.” Und stellte bei jedem Versuch der Verteidigung die Mikrofone zu nutzen, selbige aus.
Dennoch laut ohne Mikro vorgetragene Anträge bezeichnete er als nicht gestellt, da er nicht das Wort erteilt habe.

Beispielsweise liegt die Akte bis heute keiner/m der Anwält_innen komplett vor.
Auch die Begründung der Abweisung eines Befangenheitsantrags schob er auf einen späteren Zeitpunkt.

Da die Anwält_innen sich nicht das Wort verbieten ließen und Halbach auch weiter Anträge entgegenbrachten erhielten sie Beifall aus dem Zuschauerraum.
Daraufhin ließ der Richter den Saal durch bereitstehende Bullen räumen und verließ sofort nach Erteilung dieses Auftrags ohne eine Begründung oder Absprache mit seinen Kammerkollegen den Gerichtssaal.
Im Rahmen der Räumung wurde eine Person zu Boden geworfen und mitgenommen.
Die gesamte Prozedur des Rauswurfs der Öffentlichkeit dauerte etwa eine Stunde.

Damit setzte sich fort was sich zu Beginn des Prozesstages schon ankündigte. Schon in den ersten Minuten als das Gericht den Saal betrat ließ Halbach eine Person aus dem Publikum entfernen, weil sie nicht aufgestanden war. Im Zusammenhang mit diesem Rauswurf drohte er bei weiterer Störung den Saal zu räumen.
Es konnte der Eindruck entstehen, dass Halbach eine Räumung in Anwesenheit von Presse eingeplant hatte, um entsprechende Berichte über “Krawall” in die bisher fehlende Begründung für die Nutzung des Staatsschutz-Saals mit Trennscheibe einzuflicken.

Nachdem der Saal geräumt war ließ er die Anklage verlesen, verwies alles weitere auf nach der Mittagspause und leutete selbige bis 13h ein.

Nach der Pause wurden nur Leute reingelassen, die vermeintlich am Vormittag noch nicht da waren. Ein Beschwerdegrund für alle, die selbstständig ohne körperliche Einwirkung durch die Polizei den Saal verlassen haben und definitiv wieder hätten eingelassen werden müssen.

Um die Öffentlichkeit beim Verlesen der Anklage zu wahren und da diese beim 1. Verlesen ja ausgeschlossen worden war, wurde sie nach der Pause gleich nochmal verlesen.

Dann “durfte” die Verteidigung ihre Anträge stellen und erhielt bis Mittwoch 0:00 Zeit die unaufschiebbaren Anträge, ohne Rechtsverlust schriftlich stellen zu können.
gegen 15h endete dieser 1. Prozesstag

Begleitet wurde der erste Prozesstag von einer Soli-Kundgebung vor dem Gericht. Etwa 50 Personen zeigten sich, trotz der frühen Uhrzeit und dem Prozessauftakt mitten in der Woche, solidarisch mit den Angeklagten und es wurden mehrere Redebeiträge gehalten.

Der angekündigte Prozesstermin am Donnerstag, den 27.08. entfällt.
Am Freitag, den 28.08. wird laut Ankündigung des Gerichts von 09.30 Uhr bis maximal 14.00 Uhr verhandelt.

Nach einer Pause wird der Prozess am 21.09. und 24.09. fortgesetzt. Danach wird immer montags und mittwochs jeweils ab 09.30 verhandelt.
Die Termine am 19.10. und 21.10. entfallen.

Besucht die Verhandlungen und zeigt euch im Gerichtssaal und anderswo solidarisch mit den Angeklagten!

www.breitesoli.noblogs.org
breite-soligruppe|@|riseup.net (key auf der Seite)

Solikonto:
Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF
Stichwort: Breite Soli

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Prozessbeginn wegen Hausbesetzung Breite Straße

Ein Jahr später… Das Haus steht immer noch leer und der Prozess beginnt.

(aktuelle Termine am Ende des Texts)

Am 27. August 2014 wurde das seit Jahren leer stehende Haus in der Breite Straße 114 besetzt. Entgegen der sonst üblichen Praxis der Hamburger Polizeiführung gab es keinen Ansatz der Kommunikation mit den Besetzer_innen; sondern was folgte war der Versuch der Bullen, das Haus sofort mit Gewalt zu räumen, was mit Gegenwehr aus dem Haus beantwortet wurde.
Erst nach der Erstürmung des Hauses durch verschiedene Bulleneinheiten wurden außerhalb des Hauses fünf Personen festgenommen.

Nach der Festnahme wurde die richterliche Anhörung, in der eine Haftrichterin über die Fortdauer der Haft entscheiden sollte, auf den rechtlich spätest möglichen Termin festgesetzt. Diese Anhörung fand so erst zwei Tage nach den Festnahmen statt. Gleichzeitig mit den Anhörungen gab es bei den Beschuldigten Hausdurchsuchungen. Die Anwält_innen wurden vor die Wahl gestellt, Rechtsbeistand bei den Hausdurchsuchungen oder bei den Anhörungen zu leisten. Ein rechtlicher Beistand bei den Hausdurchsuchungen wurde dadurch faktisch verhindert.
Den Betroffenen und ihren Anwält_innen wurde erst im Rahmen der Vorführung vor der Haftrichterin zumindest grob zur Kenntnis gegeben, welche Handlungen ihnen vorgeworfen werden. Allen Fünf wurde während der Anhörung der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht.

Zwei der fünf Beschuldigten wurden in U-Haft genommen, die anderen drei mussten bis zum Ende der Squatting Days am 31. August 2014 in Anschlussgewahrsam verbleiben.

Die Haftrichterin begründete die gegen zwei Heranwachsende verhängte Untersuchungshaft damit, dass der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Werfen von Gegenständen aus dem Haus bestehe. In beiden Fällen wurde von den Anwält_innen unmittelbar nach Erlass der Haftbefehle Antrag auf Haftprüfung gestellt.
Gegen die drei anderen Festgenommenen wurden keine Haftbefehle erlassen, bei zwei von ihnen wurden diese nicht einmal von der Staatsanwaltsanwaltschaft beantragt. Stattdessen wurde gegen sie bis zum Sonntagmittag (31.8.2014) um 12.00 Uhr Polizeigewahrsam angeordnet.
Zwei Betroffene wurden weiter festgehalten, obwohl das Gericht bereits deren Freilassung angeordnet hatte und zunächst keine Ingewahrsamnahme
nach Polizeirecht ausgesprochen oder beantragt worden war.

Im November 2014 wurde ein sechster Beschuldigter nach Fahndung, Observationen und Überwachung von Telefongesprächen festgenommen und blieb bis Frühjahr 2015 wegen vermeintlich belastender Zeugenaussagen in U-Haft.
Auch aktuell ermittelt die Polizei weiter und sucht weitere angeblich Beteiligte an der Besetzung. Eine Person, die in dem Prozess bis jetzt nicht angeklagt ist, soll zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden.

Am 25. August 2015 – ziemlich genau ein Jahr nach der Räumung des Hauses in der Breite Straße – beginnt der Prozess gegen die genannten fünf Personen und die im November 2014 nachträglich festgenommene Person vor dem Landgericht Hamburg. Vier fallen unter das Jugend-, die anderen beiden unter das Erwachsenenstrafrecht. Während der Prozess schon bis Ende des Jahres terminiert ist steht das Haus in der Breite Straße immer noch leer.

Die Staatsanwaltsanwaltschaft wirft allen Betroffenen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch, Widerstand, gefährliche Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Den drei Beschuldigten, die in U-Haft waren, wird zusätzlich versuchter Totschlag vorgeworfen.

„Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungsrechten geprägt.“ kritisierte die Verteidigung in einer ersten Presseerklärung. „So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, (…). Für {die} Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt.“

Das gesamte Verfahren war und ist von Anfang an von Ungereimtheiten, Verzögerungen, Vorverurteilung und juristischen Verstößen geprägt. Auch heute, unmittelbar vor Prozessbeginn, wird die Verteidigung behindert.

Die Bedeutung dieses Verfahrens ist vielschichtig und geht weit über den Verurteilungswillen und das eigentliche Verurteilungsinteresse gegenüber den Beschuldigten hinaus.

In Hamburg hat es seit Ewigkeiten keine Verurteilungen wegen militanter Aktionen gegeben, was den Bullenapparat schon seit langem nervt. Angesichts der heftigen Gegenwehr beim Räumungsversuch der Breiten Straße und den Festnahmen im direkten Anschluss, haben Bullen und Justizapparat ganz eindeutig alles in Richtung eines großen Verfahrens mit sicheren Verurteilungen bewegt. Alle Ermittlungen haben nur das eine Ziel gehabt, endlich jemand hoch verurteilen zu können.

Erstens gehen die möglichen Konsequenzen für alle Beschuldigten angesichts der angeklagten Vorwürfe über vieles hinaus was es an Erfahrungen mit politischen Prozessen in Hamburg in den letzten Jahren gegeben hat. Haftstrafen von mehreren Jahren sind durchaus möglich und vom Apparat offensichtlich gewollt.

Politisch geht die Bedeutung aber über die Konsequenzen für die Beschuldigten hinaus. Der Prozess wird sich so oder so zum Musterprozess entwickeln, in dem deutlich gemacht wird, wie Bullen und Justiz mit militanten Aktivist_innen in Zukunft umgehen werden. Seit Jahren gibt es einen politischen
Diskurs dessen Protagonist_innen Angriffe auf Uniformtragende, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aber auch Beleidigungen, Angriffe auf die Feuerwehr und so weiter härter bestrafen wollen.

Medial läuft die Veränderung schon lange auf vollen Touren. Wer als Journalist_in Farbbeutelwürfe in ‚Anschläge‘ umdefiniert, bezeichnet Steinwürfe gern als menschenverachtenden Terror, der entsprechend bestraft werden muss.

Militante Praxis wird von Staatsseite aber eben auch medial immer extremer angegriffen und denunziert. Angesichts einer steigenden Unzufriedenheit vieler Menschen mit staatlicher Politik und mit gesellschaftlichen Realitäten ist diese Entwicklung folgerichtig. Militante Politik ist immer auch der Beweis, dass Handeln möglich ist, dass Gegenwehr praktisch werden kann.

Hohe Verurteilungen sollen als Exempel und Abschreckung durchgesetzt werden. Sie sollen die repressive Praxis unterstreichen und das gesellschaftliche Bewusstsein durchsetzen, dass Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse unmöglich ist.

Gleichzeitig ist der Prozess auch die direkte Reaktion auf eine (zumindest in der Breite Straße) anders formulierte Praxis von Hausbesetzungen. Symbolische Besetzungen, wie sie in Hamburg in den letzten Jahren immer wieder gemacht worden sind, haben die Bullen meist mit kleinem Aufwand beendet.

In der Breite Straße haben Menschen klar formuliert, dass sie bleiben werden und eine Räumung nicht widerstandslos über sich ergehen lassen. Angesichts dieser selbst bestimmten Raumnahme haben die Bullen die Situation zugespitzt und von sich aus die Auseinandersetzung – offensichtlich politisch gewollt – massiv eskaliert. Die Bilder einer militanten Auseinandersetzung waren von der Polizeiführung und politisch Verantwortlichen
gewollt und sind in der Medienkampagne und den Ermittlungen benutzt worden, um sowohl die Beschuldigten als auch die politische Aktion anzugreifen.

In einer Situation wie in Hamburg, wo Wohnen zum Luxus wird und viele keine Wohnung finden bzw. sich die Mieten nicht leisten können, wo sich einige auf Kosten der Mieter_innen und Wohnungslosen die Taschen mit Kohle voll stopfen, sind Besetzungen und eben auch Besetzungen, die militant durchgesetzt werden, eine Handlungsoption auch für Menschen, die sich nicht einer linken Szene zugehörig fühlen.
Der Prozess ist die staatliche Antwort auf eben diese Option. Selbstbestimmtem und sich jenseits des staatlichen Gewaltmonopols verstehendes Agieren wird mit repressiver Härte begegnet und zurückgedrängt.

Die Beschuldigten, außerhalb des Hauses festgenommen und sehr willkürlich vom Apparat als die Besetzer_innen identifiziert, sollen exemplarisch und als Abschreckung verurteilt werden.

Solidarität ist eine Waffe. – Unterstützt die Beschuldigten. – Begleitet den Prozess.

Der Prozess ist vorerst bis Ende Dezember terminiert.

  • Die ersten Termine sind:
  • Di. 25. August 9:30 Uhr
  • Do. 27. August 9:30 Uhr
  • Fr. 28. August 9:30 Uhr
  • Mo. 21. September 9:30
    immer im Strafjustizgebäude Sievekingsplatz 3, Saal 390

Am Mo. 17. August um 20 Uhr gibt es eine Info-Veranstaltung mit einem der Anwält_innen im Centro Sociale.

Haltet euch weiterhin auf dem Laufenden, kommt zum Prozessauftakt am 25.08.2015 und zeigt den Beschuldigten eure Solidarität!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Achtet auf weitere Terminankündigungen!

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Ermittlungen – U-Haft – Prozessauftakt

Die Ermittlungen laufen…

Vor kurzem sind, vor allem in Hamburg St. Georg, Flyer der Polizei aufgetaucht. Darin ist die Rede von weiteren bisher unbekannten Verdächtigen im Zusammenhang mit der letztjährigen Besetzung in der Breiten Straße, die noch gefunden werden sollen. Die Flyer beinhalten den Aufruf sich mit Hinweisen an die Ermittlungsbehörden zu wenden, enthalten allerdings keine weiteren Angaben oder Beschreibungen. Das zeigt mal wieder deutlich, dass die Ermittlungen keineswegs abgeschlossen sind und wie wichtig es ist immer und überall dicht zu halten. Es gibt keine harmlosen Aussagen und Gespräche. Lasst euch nicht zu Mutmaßungen hinreißen!

U-Haft beendet…

Letzte Woche ist die letzte Person unter Auflagen aus dem Knast entlassen worden. Beim Haftprüfungstermin wurde festgestellt, dass der Haftgrund nicht mehr besteht. Er hat sich auf keinerlei Angebote oder Deals eingelassen.

Haltet euch weiterhin auf dem Laufenden, kommt zum Prozessauftakt am 25.08.2015 und zeigt den Beschuldigten eure Solidarität!!!
Weitere Infos folgen…

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